07.01.2006 · Nach Informationen der F.A.Z. lehnt das Bundeskartellamt die Springer-Fusion mit Pro Sieben Sat.1 weiter ab. Die amtlichen Auflagen: Springer müßte „Bild“ verkaufen oder auf Sat.1 oder Pro Sieben verzichten.
Das Bundeskartellamt hat den abermaligen Antrag der Axel Springer AG, die geplante Fusion mit der Sendergruppe Pro Sieben Sat.1 zu genehmigen, abgelehnt. Sämtliche von Springer ins Feld geführten Gründe, die Fusion zu erlauben, reichten nicht aus, die kartellrechtlichen Bedenken auszuräumen, heißt es in einem Zwischenbescheid des Kartellamts. Der Bescheid liegt der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Samstagausgabe) vor.
Da Springer es bereits zuvor abgelehnt habe, die „Bild“-Zeitung zu verkaufen oder auf einen der großen Sender der Gruppe - Sat.1 oder Pro Sieben - zu verzichten, sehe man „nach derzeitigem Kenntnisstand keine Möglichkeit, eine Untersagung des Vorhabens abzuwenden“, schreibt das Kartellamt. Man beabsichtige weiterhin, „den geplanten Erwerb der Mehrheit an der Pro Sieben Sat.1 Media AG“ durch Springer zu untersagen. Springer wird eine Frist bis zum 12. Januar, 12 Uhr mittags, eingeräumt, sich ein letztes Mal zu dem Verfahren einzulassen, in dem das Kartellamt seine endgültige Entscheidung am 20. Januar bekanntgeben will.
Keine ausreichenden Sanktionsmöglichkeiten
Die lizenzrechtlichen Auflagen für die Fernsehsender, die Springer zuletzt angeboten hatte, verwirft das Kartellamt in Gänze. Sie seien teils gar nicht zulässig, vor allem aber nicht geeignet, die kartellrechtlichen Bedenken gegen die Fusion auszuräumen, heißt es. Die Lizenzauflagen werden eingestuft als eine von den Landesmedienanstalten zu leistende Kontrolle des Verhaltens, nicht als Änderung in der Sache. Man habe mit den Landesmedienanstalten aus Bayern, Berlin-Brandenburg und Rheinland-Pfalz gesprochen, schreibt das Kartellamt, und sei zu der Überzeugung gelangt, daß es „nur unzureichende beziehungsweise keine rechtlich abgesicherten Sanktionsmöglichkeiten gegen Verstöße gebe.“ Ein Lizenzentzug etwa für Sat.1 im Falle eines Verstoßes gegen Lizenzauflagen sei so gut wie ausgeschlossen.
Springer hatte angeboten, in die Lizenzverträge von Sat.1 und Pro Sieben hineinschreiben zu lassen, daß „Bild TV“ und jedwede Cross-Promotion zwischen Zeitungen, Zeitschriften und Sendern ausdrücklich untersagt seien. Die angebotene Veräußerung von rund dreißig Zeitschriftentiteln, Radios und Pressevertrieben hält das Kartellamt ebenfalls für unerheblich. Für beachtlich hält das Kartellamt immerhin das Angebot Springers, aus sämtlichen gemeinsam mit Bertelsmann gehaltenen Unternehmen auszusteigen. Doch mindere dies den Einruck eines „symmetrischen“, mehr oder weniger konkurrenzlosen Marktes im Fernsehen zwischen Bertelsmann/RTL und Pro Sieben Sat.1 nicht. Falls Springer Pro Sieben Sat.1 kaufe, komme es auf jeden Fall zu einer „Verstärkung des Duopols“ auf dem Fernsehmarkt mit Pro Sieben Sat.1 auf der einen und den Bertelsmann/RTL-Sendern auf der andere Seite.
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Karl-Heinz Andresen (khaproperty)
- 06.01.2006, 19:03 Uhr