28.12.2005 · Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration hat ein Papier vorgelegt, wie es sich die Fusion zwischen dem Springer-Konzern und Pro Sieben Sat.1 vorstellt. Das Papier ist eine Kampfschrift und ein Armutszeugnis zugleich.
Von Michael HanfeldMan muß das Dokument gelesen haben, sonst glaubt man es nicht. Man liest es durch, schaut auf den Absender und glaubt es immer noch nicht. Kann das wirklich ernst gemeint sein? Haben das mit der Praxis vertraute Medienkontrolleure verfaßt? Handelt es sich nicht um das medienpolitische Grundsatzprogramm der Kommunistischen Plattform?
Nein, nein, nein. Das Papier ist ernstgemeint, es ist vielleicht nur aus taktischen Gründen formuliert worden, in der Annahme, daß der Adressat ihm niemals zustimmen kann. Denn es ist eine Kampfschrift, in der sich der alte Traum der Achtundsechziger materialisiert: Enteignet Springer.
Kampfschrift und Armutszeugnis
Und es ist zugleich ein Armutszeugnis - denn der Katalog, den die Kommission zur Ermittlung der Konzentration (Kek), dem Springer-Verlag am Tag vor Heiligabend ins Haus geschickt hat und in dem es eigentlich nur um die Einrichtung eines Fernsehbeirats für den Sender Sat.1 gehen sollte, weist die Mitglieder als Fahrlehrer mit Sehschwäche, als Blinde, die von Farbgebung träumen, aus. Mit professionellen Ansprüchen hat ihr Pamphlet - man muß es so nennen - nichts zu tun. Sie rufen darin zum Systembruch auf. Gäbe es einen Sender wie den, den die sechs Mitglieder der Kek vorschlagen, sähen die öffentlich-rechtlichen Anstalten von ARD und ZDF alt und nach gelebter Anarchie aus.
Doch wird es dazu nicht kommen. Denn diesem Papier kann Springer nicht zustimmen, allein aus aktienrechtlichen Gründen nicht. Nähme der Vorstandsvorsitzende Mathias Döpfner die Zumutungen der Kek hin, wären die Klagen von Aktienbesitzern so gut wie formuliert. Döpfner würde sich der Untreue schuldig machen, täte er, was die Kek von ihm will.
Bankrotterklärung für den Konzern- und Senderchef
Daß dies kein Papier des Kompromisses und der Verständigung ist, um die Fusion von Springer und Pro Sieben Sat.1 zu ermöglichen, das wird bereits in der Vorrede deutlich. Gleich zweimal verweist die Kek darauf, daß die von ihr beschriebenen Eckpunkte "nicht verhandlungsfähig" sind. Und beschreibt dann in einer Art Präambel, was ein Konzern- und Senderchef nur als Bankrotterklärung deuten könnte: "Wird ein bisher nicht binnenplural verantwortetes Fernsehprogramm binnenplural ausgestattet, so hat dies eine grundlegende Veränderung des Fernsehprogramms zur Folge. An die Stelle der von den Inhabern bestimmten, marktorientierten Gestaltung des Programms tritt die allein durch das Gebot der Binnenpluralität bestimmte Programmausrichtung. Dies bedeutet, daß weder das Programm in seiner Gesamtheit noch in seinen einzelnen Segmenten mit Blick auf erzielbare Reichweiten (Quoten) und auf die Vermarktungsfähigkeit bei der werbungtreibenden Wirtschaft veranstaltet werden darf, sondern daran ausgerichtet sein muß, daß alle gesellschaftlich relevanten Kräfte im Programm zum Ausdruck kommen. Folglich sind die wirtschaftlichen Parameter, die die Wertigkeit eines privaten Fernsehprogramms ausmachen, bei einem binnenpluralen privaten Fernsehprogramm ohne Relevanz."
Damit hat sich der Fall eigentlich schon erledigt, hat Springer doch nach den zwei Gesprächsrunden stets erklärt, der Programmbeirat dürfe vieles, die wirtschaftliche Verantwortung werde man jedoch nie und nimmer an ihn abgeben. Doch es geht weiter im Text, und zwar mit den Befugnissen des Fernsehbeirats, sie füllen gut zwei Drittel der Seiten, welche das Kek-Papier umfasst und markieren, daß hier das Herz des Senders (und das der Autoren) schlägt. Eine Zielgruppenorientierung ist dem Kek-Sender (wir wollen ihm mal so nennen) untersagt. Im Programm soll es allein um Politik, Wirtschaft, Geschichte, Kultur, Wissenschaft, Kinder, Frauen, Senioren, Natur, Umwelt und Sport gehen. Es werden "binnenpluralen Programmgrundsätze" aufgestellt, es wird ein entsprechenden Programmauftrag festgeschrieben, es wird eine entsprechende Programmplanung gemacht.
Keine redaktionelle Unabhängigkeit
Dafür gibt es - nein: keinen Geschäftsführer, sondern einen sogenannten "Programmveranwortlichen", dessen Funktion in zehn kargen Zeilen umschrieben ist. Er darf wenig und ist "allein dem Fernsehbeirat verantwortlich". Ein Redaktionsstatut wird verabschiedet. Ausdrücklich gilt: "In dem Sender dürfen keine Programme unter Verwendung der Marke Bild ausgestrahlt werden. Zugleich darf auch nicht in einer Weise auf die Berichterstattung von Titeln der Bild-Familie Bezug genommen werden, die über das Maß journalistischer Grundsätze hinausgeht." Die "alleinige Verantwortung für die Planung, die Struktur, den Inhalt und die Kontrolle des Programms" hat der Fernsehbeirat - "neben den "medienrechtlich unmittelbar verantwortlichen Personen des Senders", deren Verantwortung diesem Papier zufolge allerdings gegen null geht.
Der Fernsehbeirat hat dreißig Mitglieder, gestellt von den üblichen Verdächtigen der Verbandsszene: Parteien, Gewerschaften, Arbeitgeber, Kirchen und Sozialverbände. Sie bestimmen nicht nur über das Programm, sondern dürfen auch dem "Programmverantwortlichen" und dem Chefredakteur Anweisungen geben - was es im öffentlich-rechtlichen Rundfunk übrigens gottlob nicht gibt, dort gilt das Gebot der redaktionellen Unabhängigkeit, das als das Allerheiligste gilt.
Eigentümer dürfen nur den Beirat finanzieren
Hier, im Sender der Kek, gelten andere Regeln. Der Fernsehbeirat darf schließlich auch die Geschäftsführung des Senders anweisen, den "Programmverantwortlichen und/oder den Chefredakteur abzuberufen". Daß der Fernsehbeirat der Bestellung des "Programmverantwortlichen" zustimmen muß, versteht sich da von selbst. Wie auch, daß der Beirat den jährlichen Geschäftsplan und das Budget genehmigt und dabei "Umschichtungen" verlangen kann.
Ach ja, ehe es vergessen wird: Was dürfen die Eigentümer des Senders, wie ihn die Kek sich wünscht? Eigentlich nichts, außer ihn und vor allem den Fernsehbeirat zu finanzieren, ihm "Personal-, Sach- und Finanzmittel zur Verfügung" stellen, unter andrem für einen "hauptamtlichen Geschäftsführer". Der natürlich nicht die Geschäfte des Senders führt, sondern die des Fernsehbeirats. Kein Witz.
Kek und Kartellamt: die Fusion verhindern
Sechs Monate gibt die Kek dem Sender Sat.1 Zeit, sich in den hier beschriebenen Beiratssender zu verwandeln. Am 5. Januar läuft die Frist ab, bis zu der sich Springer zu dem Vorschlag der Kek geäuert haben soll. Man habe das Papier erhalten, prüfe es und wolle jetzt dazu inhaltlich nicht Stellung nehmen, sagt die Springer-Sprecherin Edda Fels auf Anfrage. Doch wie die Antwort ausfallen wird, kann sich jeder ausmalen. Die "nicht verhandelbaren" Eckpunkte der Kek sind für Springer unannehmbar. Sie wären unannehmbar für jeden, dem Unabhängigkeit und Eigentum lieb sind. Sie bringen die Kek und das Kartellamt wieder auf eine Linie, die da lautet: Die Fusion von Springer und Pro Sieben Sat.1 muß verhindert werden. Und sie werfen die Diskussion auf das seltsame Umrechnungsmodell der Kek zurück, mit dem diese ihre sich selbst übertragene Aufgabe löst, Anteile am Pressemarkt mit denen am Rundfunkmarkt zu addieren. Springer habe, so rechnet man bei der Kek, am nationalen Zeitungswerbemarkt dank "Bild" einen Anteil von sechsundsechzig Prozent. Addiere man das zu dem Anteil von Pro Sieben Sat.1 am Fernsehmakt, komme man ungefähr auf einen Gesamtanteil am Zuschauermarkt von 39 Prozent. Und das sei zuviel, weil über der allgemein anerkannten Markanteilsgrenze von dreißig Prozent liegend.
Zuviel aber mutet sich vor allem die Kek zu, über deren professionellen Standard man dringend reden muß, vor allem im Kreis der Landesmedienanstalten und der Medienpolitiker. Der "Fernsehbeirat", den sich die Kek für Sat.1 ausgedacht hat, hat mit Verhinderung von Cross-Promotion mit der "Bild-Zeitung" nichts zu tun. Er ist Ausweis des Größenwahns von Medienkontrolleuren, die außer Kontrolle geraten sind.