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Iran Freispruch im Prozeß um Tod einer Journalistin

24.07.2004 ·  Der rätselhafte Tod der Fotojournalistin Zahra Kazemi nach einem Verhör bleibt folgenlos für den angeklagten iranischen Geheimdienstagenten. Die Regierung in Teheran will der Familie der Toten eine Entschädigung zahlen.

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Im Prozeß um den Tod der kanadisch-iranischen Fotojournalistin Zahra Kazemi ist der angeklagte iranische Geheimdienstagent freigesprochen worden. Das Urteil sei mangels Beweisen erfolgt, berichtete die staatliche Nachrichtenagentur IRNA am Samstag. Die iranische Regierung habe sich bereit erklärt, der Familie der Toten eine als „Blutgeld“ bezeichnete Entschädigung zu zahlen, hieß es weiter. Gegen das Urteil könne binnen 21 Tagen Berufung eingelegt werden.

Nach islamischen Rechtsvorstellungen kann ein verurteilter Mörder seine Hinrichtung verhindern, indem er der Familie des Opfers „Blutgeld“ zahlt. Da in diesem Fall kein Mörder gefunden wurde, habe sich die Regierung bereit erklärt, die Zahlung zu übernehmen. Die Summe beläuft sich nach Angaben aus Teheran normalerweise auf 18.000 Dollar.

Die 54jährige Kazemi war vor einem Jahr kurz nach ihrer Festnahme und Verhören unter ungeklärten Umständen an einer Gehirnblutung gestorben. Zuvor hatte sie vor dem berüchtigten Evin-Gefängnis in Teheran fotografiert und Interviews mit Besuchern gemacht. Den Fall hatte die Nobelpreisträgerin Schirin Ebadi übernommen. Aus Protest gegen den Prozeßverlauf hatte Kanada vor einer Woche seinen Botschafter aus Iran zurückberufen. Kanada reagierte damit unter anderem auf den Ausschluß des Botschafters von der Verhandlung.

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