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GEZ-Fahnder 85 Millionen Adressen

10.03.2005 ·  Wie Drückerkolonnen gehen „Beauftragte“ der GEZ vor, um gegen Kopfprämien Rundfunkgebühren einzutreiben. Massiver denn je besorgt sich die GEZ heute Adressenlisten, um Schwarzseher aufzuspüren.

Von Karen Krüger
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Wie hat Ihnen „Wetten, daß ...?“ gefallen? Schauen Sie Vorabendserien? Was wie die freundliche Frage eines Meinungsforschungsinstitutes klingt, ist mitunter weit mehr.

Vorausgesetzt, der Fragende an der Tür ist Rundfunkgebührenbeauftragter der Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Dann nämlich sind Sie bereits mitten in einem sogenannten „Feststellungsprozeß“, wie sich bei der GEZ das Aufspüren säumiger Rundfunkteilnehmer nennt. Rund 40,6 Millionen Teilnehmerkonten führte die GEZ im Jahr 2003 in ihrer Zentrale in Köln-Böcklemünd.

Rabiates Vorgehen

Wer nicht freiwillig zahlt, wird von GEZ-Beauftragten an der Tür zur Kasse gebeten. Deren rabiates Vorgehen ist bekannt. Auf Internetforen, die sich „Schon AbGEZockt“ oder „Ärger e.V.“ nennen, klagen Betroffene ihr Leid. „Die waren in den letzten fünf Jahren viermal vor meiner Haustür“, schreibt ein Forumgast namens „Meller“. Von „verhörartiger Befragung“ erzählt „BpunktXpunkt“. Und „Gast6“ weiß zu berichten, ,,daß GEZ-Beauftragte nach verräterischem blauen Flimmern aus den Fenstern Ausschau halten“.

Zwischen 900 und 1300 sogenannte „Gebührenbeauftragte“ arbeiten für die GEZ. Ihre Arbeit gleicht der privater Drückerkolonnen, und genauso bezahlt sie die im Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten agierende GEZ-Behörde auch: Ihr einziges Einkommen ist eine Provision für bisher nicht gemeldete Rundfunkgeräte; zusätzlich locken Quartalsprämien. Zwischen hundert und mehreren tausend Euro verdient ein Gebührenbeauftragter monatlich, recherchierte „Spiegel-Online“.

Anschreiben auf Verdacht

Doch nicht nur vor der Tür lauert die GEZ. Eine andere Vorgehensweise, sich Zugang zu potentiellen Schwarzsehern zu verschaffen, ist der Weg über den Briefkasten. Seit Jahren schreibt die GEZ auf Verdacht Menschen an, deren Adressen sie unter anderem von Adreßhändlern bezieht. Besonders Listen von Fernsehzeitschriftenabonnenten sind beliebt.

Rein rechtlich stand die Praxis der Adreßanmietung bisher auf wackeligen Füßen. Eine länderübergreifende Gesetzesgrundlage, die das Vorgehen der GEZ regelt, fehlte. Und wurde deshalb vor allem von Datenschützern der Länder Bremen, Berlin, Brandenburg und Hessen, die im Gegensatz zu den Datenschützern der übrigen Länder die Kontrollbefugnis für die administrativen Vorgänge bei den jeweiligen Landesrundfunkanstalten haben, wiederholt gefordert.

Die GEZ, so ihr Argument, arbeite im Auftrag öffentlicher Sender und dürfe sich deshalb nicht ohne weiteres privatwirtschaftlicher Methoden bedienen - was die Anmietung von Adressen ist. Das Sammeln von Daten auf Verdacht verursache zudem Datenberge, die dem datenschutzrechtlichen Grundsatz der Datenvermeidung widersprächen (siehe auch: Die GEZ darf jetzt fast alles).

Nicht im Sinne der Datenschützer

Mit dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, für den der Sächsische Landtag an diesem Donnerstag gestimmt hat und über den Baden-Württemberg als letztes Land nächste Woche entscheidet, haben sich die Ministerpräsidenten der umstrittenen Praxis angenommen. Doch nicht im Sinne der Datenschützer: Neben einer Gebührenerhöhung von 88 Cent pro Monat darf die GEZ nun laut Paragraph 8 Staatsvertrag offiziell Adressen anmieten.

Dabei ist die GEZ bereits jetzt eine der größten personenbezogenen Datenbanken, die es in der Bundesrepublik gibt. „Der Vertrag sieht vor, daß die GEZ und die Rundfunkanstalten einerseits hoheitliche Kompetenzen bekommen und damit praktisch wie die Polizei agieren können. Andererseits genießt die GEZ Verarbeitungsrechte für Personaldaten, wie sie in der privaten Wirtschaft gelten“, äußerte sich der Landesdatenschutzbeauftragte für Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, gegenüber dieser Zeitung. „Zudem ist die Regelung sehr unbestimmt und begrenzt nicht die Verarbeitung der Adreßdaten.“

Kritik an der wirtschaftlichen Komponente

Selbst aus den Reihen der Datenschützer, die unmittelbar mit den Sendern zusammenarbeiten, ist Kritik zu vernehmen. Der Vorsitzende der Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz der Öffentlich-Rechtlichen, Armin Herb, kritisiert die wirtschaftliche Komponente des Gesetzes: „Man hätte das Gesetz sinnvoller formulieren können. Nicht sinnvoll ist, daß auf Paragraph 28 des Bundesdatenschutzgesetzes verwiesen wird, der die Zulässigkeit nicht nur des Adressenerwerbs, sondern auch des gesamten Adreßhandels in der Privatwirtschaft regelt. Dabei geht es in diesem Fall darum, daß eine öffentliche Institution Adressen kauft.“

Daß die GEZ den sich daraus ergebenden rechtlichen Handlungsspielraum nutzt, befürchtet der hessische Landesdatenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch: „Wenn die GEZ erst einmal die Daten hat, dann kann sie diese theoretisch auch weitervermitteln. Auch wenn noch so viele Verwertungsverbote bestehen.“

Knapp 2500 Firmen bieten Datenbanken

Sechsunddreißig große Adressenhändler bieten in Deutschland personenbezogene Angaben über Wohnort, Namen und Zusatzinformationen an; knapp 2500 Firmen bundesweit bieten Datenbanken mit Adressen zum Verkauf. Vergleichbar mit Mediendaten, die Auskunft über Alter, Geschlecht sowie das Konsum- und Freizeitverhalten von Zielgruppen sammeln, sind die Datenbänke der Adreßhändler nach Interessen und soziodemographischen Kriterien geordnet.

„Hinter jeder Adressenkollektion steht eine bestimmte Personengruppe“, sagt Klaus Arnold, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Adressenhandel beim Deutschen Direktmarketingverband (DDV). Interessiert sich die GEZ etwa für einkommensschwache Fernsehzeitschriftenabonnenten jüngeren Alters, dann ist diese Personengruppe problemlos aus der Kartei des Adreßhändlers zu filtern. Die Weitergabe personenbezogener Daten ist somit, wenn auch indirekt, automatisch Bestandteil der Geschäftsabwicklung.

Pro Adresse fünfzehn Cent

Nach Auskunft einer Sprecherin hat die GEZ im Jahr 2003 mehr als 85 Millionen Adressen angemietet, um sie mit ihren eigenen Meldedatenbanken abzugleichen. Für eine Adresse, die einmalig in einer Mailing-Aktion verwendet wird, zahlt der Käufer im Schnitt fünfzehn Cent. Sieben Millionen der 2003 angemieteten Adressen tauchten bis dato nicht in der Datei der gemeldeten Rundfunkteilnehmer bei der GEZ auf. Grund genug, die betreffenden Personen unter den Generalverdacht des Schwarzsehens zu stellen.

An sie schickte die GEZ sogenannte „Erstbriefe“: Unmißverständlich fordert sie die vermeintlichen Schwarzseher auf, ihre Geräte anzumelden. Reagiert der Angeschriebene nicht, folgt ein zweiter und schließlich dritter Brief. Mit jedem der Schreiben wird die Tonart ruppiger. Bei den Betroffenen wird systematisch wahrheitswidrig der Eindruck erweckt, sie hätten diese Schreiben in jedem Fall - portopflichtig - zu beantworten. Auskunftspflichtig ist der Angeschriebene dabei nur, wenn er auch wirklich über ein Rundfunkgerät verfügt.

Protest der Datenschützer

Bereits im Oktober 2004 hatten sich die Datenschutzbeauftragten einiger Länder gegen den Änderungsvertrag ausgesprochen. Neben den Ländern Bremen, Brandenburg, Berlin und Hessen, denen die Kontrolle der administrativen Handhabung der Landesrundfunkanstalten unterliegt, beteiligten sich auch die Datenschutzbeauftragten von Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein, deren Landesgesetze rein formal keine Zuständigkeit vorsehen.

Den Rückschluß, daß die Datenschützer der übrigen Länder anderer Meinung sind, hält der Landesdatenschutzbeauftragte Bayerns, Reinhard Vetter, für verfehlt: „Das kann man so nicht sagen. Wir haben uns schlicht rausgehalten, weil es nicht zu unserem Zuständigkeitsbereich gehört.“

„Datenkrake“ GEZ

Nicht nur die Praxis der Adreßanmietung ist Datenschützern ein Dorn im Auge. Ihrer Meinung nach ist die GEZ eine „Datenkrake“, die seit ihrer Gründung im Jahr 1976 das Datenschutzrecht von Millionen von Menschen und deren Anspruch auf ein transparentes Verfahren ignoriert. Im Jahr 2003 erhielt die Behörde deshalb den „Big Brother Award“. Der Preis wendet sich an Firmen, Organisationen und Personen, die nachhaltig die Privatsphäre von Menschen beeinträchtigen oder persönliche Daten Dritten zugänglich machen. Seit dem Jahr 2000 verleiht ihn der Bielefelder Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs.

Thilo Weichert hielt die Laudatio. Nicht nur für den Datenschützer aus Schleswig-Holstein haben seine damaligen Worte noch heute Gültigkeit: „Aktiv bleibt die GEZ mit ihrer Lebensaufgabe, unter Mißachtung des Verbots der Vorratsdatenverarbeitung und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung die Menschen in Deutschland zu drangsalieren. Auch wenn sich die ganzen Ermittlungen und Datenabgleiche finanziell für die GEZ nicht lohnen sollten, so hat sie jedenfalls dafür von uns den Lifetime Award verdient. Herzlichen Glückwunsch, GEZ.“

Quelle: F.A.Z., 11.03.2005, Nr. 59 / Seite 48
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Jahrgang 1975, Redakteurin im Feuilleton.

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