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Filmförderung Ein Kuss vor dem Tode

21.07.2009 ·  Trotz seines aktuellen Booms - von „Keinohrhasen“ bis „Wolke neun“ - steht der deutsche Film vor einer ungewissen Zukunft: Nach der erfolgreichen Klage mehrerer Kinoketten gegen die Filmtheaterabgabe droht das Versiegen wichtiger Fördermittel. Steht nun eine kulturpolitische Reform ins Haus?

Von Andreas Kilb
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Alle haben das Unheil kommen gesehen. Viele haben geglaubt, es träfe sie nicht. Aber die Zerstörung hat längst begonnen, das Gebäude wankt, das System steht vor dem Absturz. Und so könnte es sein, dass 2008, das Jahr der Erfolge und Marktanteile, für alle das letzte gute Jahr war: das letzte gute Jahr des deutschen Films.

Seit fünf Jahren klagen mehrere große Kinoketten, von denen eine im Besitz australischer Investoren ist, gegen das deutsche Filmförderungsgesetz. Die Kinos wollen die sogenannte Filmtheaterabgabe nicht mehr bezahlen, die 2004 von zwei auf drei Prozent des Umsatzes erhöht wurde. Im vergangenen Februar hat ihnen das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig recht gegeben: Die Pflichtabgabe sei verfassungswidrig, weil die deutschen Fernsehanstalten nicht in gleicher Weise zur Kasse gebeten würden. Im Augenblick leisten ARD, ZDF und die Privatsender freiwillige Beiträge - die öffentlich-rechtlichen Sender etwa elf Millionen, die privaten knapp fünf Millionen pro Jahr.

Förderung ohne Bedingungen

Die Zahlungen der Kinos, des Fernsehens und der Videowirtschaft fließen gemeinsam in den Haushalt der Filmförderungsanstalt (FFA) in Berlin. Sie ist die einzige deutsche Filmförderungsinstitution, die Spielfilme nicht unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten subventioniert. Während die Länderfilmförderungen, etwa in Bayern oder Nordrhein-Westfalen, jeden vergebenen Euro an die Bedingung knüpfen, dass die Produktionsfirma das Anderthalbfache im jeweiligen Bundesland wieder ausgibt, fließen die FFA-Zuschüsse ohne Auflage. Zu den Fördermitteln für einzelne Projekte kommt noch die sogenannte Referenzförderung, mit der Filme belohnt werden, die an der Kinokasse oder auf Festivals erfolgreich waren. In einer mittelständisch geprägten Branche, in der viele Produzenten ohne große Rücklagen auskommen müssen, garantiert sie, was der deutsche Film am dringendsten braucht: Kontinuität.

Diesen Förderungsmotor wollen die Kinoketten nun zum Stillstand bringen. Und sie haben gute Aussichten, dass ihnen das gelingt. Seit 2004 leisten sie ihre Beiträge nur noch unter Vorbehalt, so dass die Filmförderungsanstalt diese Mittel nicht mehr vergeben kann. Nach dem Leipziger Urteil hat sich ihnen ein Teil der Video-Anbieter angeschlossen. Der Einbruch betrifft besonders die Referenzmittel, von denen in diesem Jahr nur knapp zwei Drittel ausgezahlt werden können. Im kommenden Jahr, wenn die Klage der Kinobetreiber vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt wird, könnte die Referenzförderung ganz zum Stillstand kommen.

Die letzte freie Subvention überhaupt

Das klingt reichlich abstrakt. Aber es betrifft beinahe jede deutsche Filmproduktion, die in der jüngsten Zeit von sich reden gemacht hat, und fast jeden bekannten deutschen Regisseur. Wenn etwa Andreas Dresens „Wolke neun“ im Kino eine Million Zuschauer hat, bekommt Dresens Produzent für sein nächstes Projekt eine halbe Million Euro Referenzmittel - wenn er sie jetzt noch kriegt. Auch die Erfolgsmasche eines Til Schweiger, von „Keinohrhasen“ bis „Zweiohrküken“, zehrt zum großen Teil von Referenzgeld. Und selbst ein Regisseur wie Christian Petzold, dessen Filme zwar keine Kassenknaller, aber Stammgäste auf den Festivals sind, ist auf die Rückvergütungen der FFA angewiesen. Die Referenzförderung, sagt Petzolds Produzent Florian Koerner von Gustorf, sei der letzte Bereich, in dem eine Filmfirma Entscheidungen treffen könne, ohne sie von einer Jury absegnen zu lassen - die letzte freie Subvention überhaupt.

Kulturstaatsminister Bernd Neumann, dessen Ressort die Filmpolitik des Bundes betreut, verhandelt seit März mit den Kinobetreibern über die Bedingungen, unter denen sie ihre Klagen fallenlassen würden. Neumann will sich den Umstand zunutze machen, dass die Kinos für die anstehende Umstellung ihrer Säle auf digitale Projektion auf Staatshilfen angewiesen sind. Zu diesem Zweck hat er ein 200-Millionen-Euro-Programm aufgelegt, das je zur Hälfte von Bund und Ländern und von der Kinobranche finanziert würde. Als Gegenleistung fordert er die Rücknahme der Verfassungsklage. Doch die Kinobetreiber zögern. Auf den jüngsten Vorschlag der FFA zur Anschubfinanzierung des Programms antworteten sie mit einem Katalog von Gegenfragen. Inzwischen glauben Kenner der Machtverhältnisse in der Filmwirtschaft nicht mehr daran, dass der Kompromiss zustande kommt. Die Kinoketten, heißt es, zielten auf eine Marktbereinigung, sie wollten die kleinen und mittleren Kinos durch die ruinösen Kosten der Digitalisierung in die Knie zwingen.

Eine Novelle des Filmförderungsgesetzes?

Bis Anfang Oktober wollen Vertreter der Branche und des Staates über Neumanns Pläne verhandeln. Scheitern die Gespräche, bleibt dem Kulturstaatsminister nichts anderes übrig, als so rasch wie möglich eine Novelle des Filmförderungsgesetzes auf den Weg zu bringen, die aus dem Leipziger Richterspruch die Konsequenzen zieht. Angeblich liegt sie bereits kabinettsreif auf seinem Tisch. In ihr würden die Fernsehsender nach einem „Realkostenmaßstab“ taxiert, der sich nach dem Anteil der Spielfilmsendezeit an ihren Programmen richtet. Im Endeffekt, so hört man, könnten ihre Beiträge an die FFA dadurch um ein gutes Drittel sinken. Den Schaden würden nicht nur die deutschen Regisseure und Produzenten, sondern wir alle bezahlen. Im Kino. Und nicht nur dort.

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Jahrgang 1961, Feuilletonkorrespondent in Berlin.

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