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EU contra ARD/ZDF Der Warnschuß

27.02.2006 ·  Die EU-Wettbewerbshüter aus Brüssel verlangen, daß ARD und ZDF ihre Finanzen offenlegen. Offiziell sollen sich die Sender keine Sorgen machen. Doch als Warnschuß will die Kommission ihr Schreiben schon verstanden wissen.

Von Hendrik Kafsack, Brüssel
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Immer wenn sich die EU-Wettbewerbshüter zum öffentlichen Rundfunk äußern, findet in Deutschland das gleiche Schauspiel statt: Der Staat, meist in Person des Chefs der Mainzer Staatskanzlei, Martin Stadelmaier, beschwört das Ende der Programmfreiheit von ARD und ZDF, der Privatsenderverband VPRT auch - mit dem Unterschied, daß ersterer das als Desaster und letzterer als Segen empfindet.

So war es keine Überraschung, wie beide Seiten reagierten, als vergangene Woche der jüngste Brief der für Wettbewerb in der EU zuständigen Kommissarin Neelie Kroes bekannt wurde. Stadelmaier zeigte sich über den Ton des Briefs „befremdet“ und drohte mit rechtlichen Schritten. Die Privatsender jubilierten, die Öffentlich-Rechtlichen seien mit dem Versuch gescheitert, den seit einem Jahr schwelenden Streit mit der EU-Kommission über den Rundfunkauftrag und ihre Finanzierung mit arg unverbindlichen Erklärungen zu beenden.

„Der Ton ist wie in allen anderen Schreiben auch“

Die Europäische Kommission hatte in dem siebzehnseitigen Brief nur Auskunft über weitere Details der deutschen Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender erbeten. „Relative Routine, der Ton ist wie in allen anderen Schreiben auch“, heißt es dazu aus der Behörde. Im März 2005 hatte sie bereits in einem ersten Brief von Kroes erklärt, daß das gegenwärtige System nicht im Einklang mit EU-Recht stehe, weil die Transparenz bei der Verteilung der Gebühreneinnahmen fehle.

Daß sich aus der deutschen Antwort darauf weitere Fragen ergeben hatten, war ebenfalls seit Sommer klar. In dem neuen Brief verlangen die Wettbewerbshüter nun detaillierte Auskünfte über die Verwendung der Gebühren. Dabei sollen ARD und ZDF die Verträge mit Mobilnetzbetreibern genau erläutern. Zudem fordert die Kommission Angaben zum Kauf von Sportrechten und zu der Weitergabe von nicht genutzten Live-Rechten an andere Fernsehsender wie das deutsche Bezahlfernsehen.

Nicht zu sehr in Sicherheit wiegen

Große Sorgen, daß die EU den öffentlichen Rundfunkauftrag weiter hinterfrage, müsse sich Deutschland aber nicht mehr machen, heißt es in Brüssel. Das gelte für Angebote für Mobiltelefone und wohl auch für die Sportrechte - auch wenn die Analyse dort noch nicht abgeschlossen sei. Das Recht der Mitgliedsstaaten, den Programmauftrag der öffentlich-rechtlichen zu definieren, werde nicht angetastet. Dennoch sollten sich ARD und ZDF nicht zu sehr in Sicherheit wiegen.

Denn als Warnschuß will die Kommission ihr Schreiben schon verstanden wissen. Die Deutschen hätten offenkundig noch nicht begriffen, daß es keinen Sinn mehr habe, in Frage zu stellen, ob Brüssel zuständig sei, heißt es. Damit hätten sich aber zwei Drittel der Antwort auf das erste Schreiben der EU-Wettbewerbshüter beschäftigt. Ob die Rundfunkgebühren eine Beihilfe und damit eine Subvention seien, stehe für Brüssel gar nicht mehr zur Diskussion.

„Wir sind zu keinen neuen Zugeständnissen bereit“

Aus der Einstufung der Rundfunkgebühren als Beihilfe ergibt sich für die Kommission die Pflicht, die Vergabe zu prüfen. Für die Öffentlich-Rechtlichen wiederum heißt das unter anderem, daß sie klar zwischen ihren Konten für ihre öffentlichen Aufgaben, die mit GEZ-Gebühren bezahlt werden dürfen, und denen für kommerzielle Pläne trennen müssen, wie es in der Transparenzrichtlinie der EU steht. Zudem muß der öffentliche Auftrag in gesetzliche Form gegossen werden. Die von deutscher Seite zugesagte Selbstverpflichtungserklärung der Sender ist offenkundig zuwenig. Zumal sie keine bindende Wirkung hätte. Dennoch ist für die öffentlich-rechtlichen Sender in diesem Punkt die Grenze erreicht.

„Wir sind zu keinen neuen Zugeständnissen bereit“, sagt die Cheflobbyistin der ARD in Brüssel, Verena Wiedemann. Dabei geht es Wiedemann nicht so sehr um die Frage, was die Öffentlich-Rechtlichen künftig dürfen und was nicht. Denn de facto darf etwa der britische Sender BBC, der einen gesetzlich bindenden Verhaltenskodex hat, viel mehr als ARD und ZDF. Wiedemann wehrt sich vielmehr dagegen, daß die EU einheitliche Kriterien für den Rundfunk entwickelt. Die nationalen Unterschiede dürften nicht auf der Strecke bleiben, sagt sie. Zudem dürfe der Spielraum der Rundfunkanstalten nicht durch eine bis ins Detail gehende Vorgabe des Auftrags eingeschränkt werden. Ebendiese Fragen nach Details sind es deshalb auch, die die Lobbyistin an dem jüngsten Brief der Kommission stören.

Regeln für Weitergabe von Sportrechten einführen

Für Jürgen Doetz vom VPRT machen die Detailfragen das Schreiben der Kommission erst interessant. „Zumindest kann Brüssel jetzt nicht mehr unverbindlich bleiben und sich zunächst einmal zwei Jahre angucken, ob eine Selbstverpflichtung nicht trotz aller Bedenken ausreicht“, sagt Doetz. Eine klare Position der Kommission liest Doetz zwischen den Zeilen. So sei es für diese keineswegs ein Automatismus, daß ARD und ZDF auch andere Plattformen wie den Mobilfunk nutzen dürften.

Auch für den Kauf von Sportrechten deute die Behörde in dem Brief Grenzen an, wenn sie danach frage, inwieweit die Einhaltung des Gebots der Wirtschaftlichkeit geprüft werde. Für Doetz ist das ein eindeutiger Hinweis auf den Kauf der Bundesligarechte durch die ARD. Die Kommission will zwischen den Zeilen nicht ganz soviel geschrieben sehen. Aber detaillierte Regeln etwa für die Weitergabe ungenutzter Sportrechte sollte Deutschland schon einführen, heißt es.

Streitpunkt Exklusivrechte für Live-Veranstaltungen

In diesem Streitpunkt geht es darum, ob ARD und ZDF die Exklusivrechte für Live-Veranstaltungen im Sport erwerben dürfen, ohne die Live-Rechte ans Bezahlfernsehen weiterzugeben. Das folgt der Logik, daß die Märkte für Bezahlfernsehen und frei über Satellit, Kabel oder Antenne empfangbare Sender verschieden sind und auch getrennt betrachtet werden müssen. ARD-Lobbyistin Wiedemann will das allenfalls bei Filmen hinnehmen.

Bei Sportveranstaltungen, die ihren Wert erst durch die Live-Übertragung gewönnen, gebe es nur eine Exklusivität - und nicht einmal die Exklusivität im frei zu empfangenen Fernsehen und darüber hinaus die Exklusivität fürs Bezahlfernsehen. Falls ARD und ZDF Sportrechte anders als die privaten Sender immer ans Bezahlfernsehen weiterverkaufen müßten und nicht mehr allein über Spiele oder Turniere berichten dürften, könnten sie nicht mehr soviel Geld bieten und müßten die Rechte den Privaten vollkommen überlassen.

Lösung durch klares Bekenntnis zu Transparenz

Soweit wird es jedoch wohl nicht kommen. Zumindest in der Frage der klareren und transparenten Definition des Auftrags der öffentlich-rechtlichen Anstalten aber wird sich die deutsche Regierung gemeinsam mit den mit für die Medienpolitik zuständigen Länderregierungen bewegen müssen. Bis zum 18.April haben sie Zeit, um auf das Schreiben von Kroes zu reagieren.

Wenn Berlin bis dahin ein klares Bekenntnis zu Transparenz abgebe, lasse sich der Konflikt relativ schnell beenden, heißt es in Brüssel. Wenn Deutschland aber auf stur schalte, könne die Lage eskalieren. Dann habe die EU-Behörde keine Wahl und müsse Berlin wegen Verstoßes gegen die EU-Verträge vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zerren.

Quelle: F.A.Z., 28.02.2006, Nr. 50 / Seite 38
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Jahrgang 1972, Wirtschaftskorrespondent in Brüssel.

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