13.12.2005 · Werbeunterbrechungen zu jedem Zeitpunkt, geteilte Bildschirme und legales Product Placement: Die EU-Kommission hat der Fernsehreklame neue Wege geöffnet. Der Zuschauer wird es bald merken.
Europas Fernsehzuschauer müssen sich auf häufigere Werbepausen im Programm einrichten. Die Europäische Kommission beschloß am Dienstag in Straßburg einen Gesetzentwurf, der die Vorschriften für Fernsehreklame vereinfachen soll.
Der Entwurf erlaubt Werbeunterbrechungen in Sport- und Unterhaltungsprogrammen zu jedem Zeitpunkt. Die Plazierung von Produkten gegen Bezahlung (Product Placement) soll nach einer Ankündigung vor der jeweiligen Sendung möglich sein, erläuterten Fachleute der Brüsseler Behörde. Statt strenger Gesetze sollen die Zuschauer mit der Fernbedienung selbst das Programm kontrollieren.
Weniger gesetzliche Bestimmungen
„Für die EU-Kommission bedeutet eine verbesserte Kontrolle durch den Endverbraucher, daß wir weniger gesetzliche Bestimmungen brauchen“, betonte Medienkommissarin Viviane Reding. „Deshalb ist das Kernstück unseres Vorschlags für eine neue, modernisierte TV-Richtlinie eine grundlegende Deregulierung der audiovisuellen Regeln.“ Europäisches Parlament und Ministerrat müssen dem Kommissionsentwurf allerdings noch zustimmen.
Die Grünen im EU-Parlament kündigten bereits ihren Widerstand gegen die Erlaubnis von Product Placement im europäischen Fernsehen an. „Für uns Grüne ist die klare Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten ein hohes medienpolitisches Gut“, erklärten die Abgeordneten Rebecca Harms und Helga Trüpel. Der Vorschlag von Kommissarin Reding verbietet Product Placement in Nachrichten, politischen Magazinen und Kindersendungen. In solchen Sendungen sollen zudem Werbeunterbrechungen wie auch bei Kinofilmen nur alle 35 Minuten erlaubt sein. Die Obergrenze von zwölf Minuten Reklame pro Stunde solle erhalten bleiben.
Geteilter Bildschirm
Reding will mit der Neufassung der Fernsehrichtlinie aus dem Jahr 1989 auch neue Werbeformen wie Reklame auf geteiltem Bildschirm, virtuelle und interaktive Werbung sowie Mini-Spots fördern. Reklame für Tabak und verschreibungspflichtige Medikamente bleibe verboten. Die Ausgestaltung der EU-Regeln will die Kommission den Mitgliedstaaten überlassen.
Für jeden Sender solle das Recht des Landes gelten, in dem er seinen Sitz hat. Schweden kann demnach weiterhin Werbung in Kindersendungen verbieten. Aber wenn etwa ein lettischer Sender ein Kinderprogramm auf Schwedisch mit Werbung per Satellit verbreitet und ins schwedische Kabelnetz einspeisen läßt, dann gelte für ihn lettisches Recht, sagte ein Sprecher Redings. In Streitfällen könne die Kommission angerufen werden.
Werbe-Umschalt-Reflex
André Mengel (andre-m)
- 14.12.2005, 01:27 Uhr
Na, Udo Stein,
gisbert heimes (gisbert4)
- 14.12.2005, 10:44 Uhr