11.11.2003 · Schleswig-Holstein schließt sich Forderung anderer Länder an
theu. FRANKFURT, 11. November. Die Zahl der Bundesländer, die ARD und ZDF ein umfangreiches Sparpaket abverlangen wollen, wächst. Am Dienstag sagte die schleswig-holsteinische Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD), sie unterstütze die in einem gemeinsamen Reformpapier formulierten Sparvorschläge von vier Bundesländern. "Wenn die Diskussion mit dem Ziel geführt wird, die Belastungen der Rundfunkgebührenzahler zu reduzieren, bin ich dabei", sagte Simonis. Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen fordern unter anderem die Streichung von 16 der bislang 61 ARD-Hörfunksender sowie die Zusammenlegung der beiden Kultursender Arte und 3Sat (F.A.Z. vom 11. November). Simonis forderte außerdem, die Zahl der ARD-Rundfunkanstalten durch Zusammenlegungen von neun auf sechs zu verringern.
Die ARD wies am Dienstag die Sparforderungen der Länder scharf zurück. Diese seien "einer der massivsten Eingriffe in die Rundfunkverfassung der Bundesrepublik", sagte der ARD-Vorsitzende und NDR-Intendant Jobst Plog. Die Vorschläge widersprächen "der verfassungsrechtlich festgeschriebenen Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks." ZDF-Intendant Markus Schächter kritisierte, der Vorstoß der Länder bedeute "eine Veränderung des bisher gültigen Verständnisses von Rundfunkfreiheit und Staatsferne." Die Ministerpräsidenten wollen am Donnerstag und Freitag über das Reformpapier der Vierergruppe beraten.
Die Bundesländer schlagen in dem Konzept vor, daß die zuständige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) auf Basis ihrer Sparvorschläge die angemessene Höhe der Rundfunkgebühren neu berechnet. Sie wenden sich damit gegen eine von der KEF in einem Entwurf vom Oktober vorgeschlagene Gebührenerhöhung ab 2005 von 16,15 auf 17,22 Euro. Die KEF will ihren endgültigen Vorschlag am Freitag beschließen. Er soll jedoch erst Anfang Januar veröffentlicht werden. Der Vorsitzende der KEF, Rainer Conrad, äußerte sich am Dienstag zu den Sparvorschlägen nicht. Das Reformpapier der Länder kann rechtlich nur dann Basis für die Entscheidung der KEF sein, wenn es zuvor in Form eines Staatsvertrages umgesetzt wird. Dem müßten alle Bundesländer zustimmen. Das dürfte in der von den vier Ländern genannten Frist bis Ende März jedoch kaum möglich sein. Die Landesparlamente können den Gebührenvorschlag der KEF verwerfen, wenn sie ihn für "sozial unverträglich" halten.