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Montag, 13. Februar 2012
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Kinderpornographie im Internet Löschen statt sperren

16.02.2010 ·  Die Bundesregierung kündigt ein neues Gesetz gegen Pornographie im Internet an. Löschen statt sperren heißt seine Devise. Es soll Rechtsunsicherheit beseitigen und den Informationsfluss verbessern. Wann es kommen soll, ist unklar.

Von Hendrik Wieduwilt
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Was immer man unter der „Internetgemeinde“ verstehen mag – sie hat gewonnen. Den Stopp-Schildern, die die alte Regierung gegen Kinderpornographie im Internet zu installieren suchte („Zugangserschwerungsgesetz“), hat die neue den Rücken zugedreht. Das hat sie dem Bundespräsidenten in einem Schreiben mitgeteilt. In diesem kündigt sie ein neues Internetgesetz an, eine Art Löschgesetz. Die FDP verspricht eilig: neue Eingriffsbefugnisse würden damit nicht geschaffen. „Bei jedem weiteren Vorgehen muss aus unserer Sicht sichergestellt sein, dass es keine neuen Eingriffsbefugnisse gibt“, sagt die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, auf Anfrage. „Löschen statt sperren“ laute die Devise. „Das wird nun umgesetzt werden.“

Doch wozu ein Gesetz zur Löschung von Kinderpornographie? Die Sperrung einzelner Websites kann schon jetzt angeordnet werden, etwa auf Grundlage des Rundfunkstaatsvertrags. Wie aus Koalitionskreisen verlautet, geht es um Schlichteres: einen kürzeren Dienstweg. Behörden, die Provider im Ausland per Brief auf Kinderpornographie hinweisen wollen („Abuse Mail“), sind sich nicht sicher, ob sie das dürfen. Manche Juristen erkennen darin eine Verletzung staatlicher Souveränität. Bislang schreibt das Bundeskriminalamt daher nicht den Providern, sondern ausländischen Behörden. Das neue „Löschgesetz“ soll Rechtsunsicherheit beseitigen – und den Informationsfluss verbessern.

Gesetz gescheitert, Bewusstsein geschärft

Wann das Löschgesetz kommen soll, ist unklar. Momentan stehen alle Räder still, die Bundesregierung wartet auf die Reaktion des Bundespräsidenten. Ohne seine Unterschrift kann das umstrittene Stopp-Schilder-Gesetz gar nicht erst nicht in Kraft treten. Da man auch im Schloss Bellevue bemerkt hat, dass die neue Regierung nicht am Projekt Netzsperren festhalten will, fragte man dort einmal nach. Immerhin wäre es ein einmaliger Vorgang, wenn der Bundespräsident ein beschlossenes Gesetz aus Nachsicht mit einem wankelmütigen Gesetzgeber kippt. Es sind wichtige Fragen, über welche die Juristen im Bundespräsidialamt grübeln: Die Zuständigkeit des Bundes etwa bezweifeln Rechtswissenschaftler stark, da es kaum um das „Recht der Wirtschaft“ als vielmehr um Gefahrenabwehr geht – und die ist Ländersache.

Als traurige Gestalt der Gesetzesgroteske gilt die frühere Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen. Doch macht sie ihrem Spottnamen „Zensursula“ keine Ehre. Das erste Gesetz gegen Kinderpornographie ist zwar gescheitert, die Ministerin hat das Thema aber ins öffentliche Bewusstsein gehoben. Für das Jahr 2009 verzeichnete die Internetbeschwerdestelle des eco-Verbandes und der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimediadiensteanbieter eine „enorme Steigerung der Beschwerdezahl“. Um neunzehn Prozent sei die Zahl der Meldungen gestiegen – in 49 Prozent wegen Kinderpornographie, in vierzig Prozent wegen „Darstellungen von Kindern in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung“. Das Oberlandesgericht Hamburg hat am Montag ein Grundsatzurteil in der Sache gefällt. Demnach ist schon das Ansehen von Kinderpornographie strafbar, nicht erst das bewusste Herunterladen von Dateien.

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Von Gerhard Stadelmaier

Nachhilfe zuerst: Die „Einführung“ nämlich ist republikweit an allen Theatern das meistgespielte Stück. Es dauert ungefähr eine halbe Stunde. Mehr