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Keine Entschädigung für die Opfer Erntehelfer „Agent Orange“

 ·  Bis heute sind in den Gebieten Vietnams, in denen Amerika einst „Agent Orange“ einsetzte, erhebliche gesundheitliche Schäden zu beklagen. Jetzt hat ein Gericht die Entschädigungsklage abgewiesen. Pünktlich zum Filmstart von „Michael Clayton“, wo ein ähnliches Verfahren ganz anders ausgeht.

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Im Film geht es gut aus. „Michael Clayton“, ein Thriller mit psychologischem Akzent, in Deutschland gerade angelaufen, schildert den Kampf von zwei mutigen Anwälten (einer von ihnen hervorragend gespielt von George Clooney) gegen ein Unternehmen, das gesundheitsschädliche Entlaubungsmittel herstellt. Ein schöner Auftritt am Ende zeigt die Beamten der New Yorker Polizei, wie sie der Aktionärsversammlung der Schurkenfirma ein vorzeitiges Ende setzen.

Ein ähnlicher Fall beschäftigte vor zwei Wochen ein New Yorker Berufungsgericht, und in dieser Wirklichkeit geht es anders zu. Da gab es in den sechziger Jahren im vietnamesischen Kampfgebiet (aber das ist im Partisanenkrieg ein sehr dehnbarer Begriff) eine militärische Operation mit dem Namen „Ranchhand“. Ein „hand“ ist dabei so viel wie ein Knecht, ein Helfer. Man versprühte aus Flugzeugen ein dioxinhaltiges Entlaubungsmittel, das als „Agent Orange“ bekannt wurde: auf Wälder, um die Partisanen aufspüren zu können; auf Felder, um „unfriendly crops“ zu zerstören, also dem Feind die Nahrungsmittel zu verderben. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie das amerikanische Militär, das Ihnen die klare Antwort geben wird: „Keine.“

Sie können ja nichts dafür

Das sieht man in Vietnam anders, wo man bis heute genetische Schäden, Missbildungen bei Neugeborenen und erhöhte Krebsraten in den betroffenen Gebieten zu beklagen hat. Man wollte eine Entschädigung von den Produzenten, unter ihnen die Firma „Dow Chemical“, erstreiten; amerikanische Kriegsveteranen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen waren, schlossen sich der Klage an. Nun hat das New Yorker Berufungsgericht, sozusagen pünktlich zum Filmstart von „Michael Clayton“, das Begehren einstimmig verworfen.

„Agent Orange“ sei, so die Urteilsbegründung, ja nicht eigens, nicht ausdrücklich zum Zweck der Schädigung von Menschen hergestellt worden. Am Internationalen Strafgerichtshof von Den Haag wird man wohl bald ein paar von jenen Slum-Kenianern aburteilen, die unlängst ihre Macheten schwangen, bogenschießend oder mit Benzinkanistern bewaffnet ihre Nachbarn massakrierten. Dafür aber, dass von „Dow Chemical“ niemand in diese missliche Lage gerät, ist von den maßgeblichen Stellen gesorgt.

Quelle: F.A.Z., 04.03.2008, Nr. 54 / Seite 37
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Jahrgang 1951, Redakteur im Feuilleton.

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