Erstaunliches ist in Sachen Kaspar Hauser geschehen, seitdem die F.A.Z. den Nachweis führte, dass die Pforzheimer Fürstengruft mitsamt den dort aufgestellten Särgen dem Land Baden-Württemberg gehört. Das zuständige Finanzministerium in Stuttgart, das noch im Jahr 2006 verlautbart hatte, in der Gruft stehe der Sarg des namenlosen badischen Erbprinzen, der mit der Geschichte um Kaspar Hauser in Verbindung gebracht wird, musste nun das Verschwinden ebendieses Sarges einräumen. Auch der Sarg des 1817 gestorbenen Erbprinzenbruders Alexander fehlt: Bereits Anfang der achtziger Jahre habe man im Zuge einer Bestandsaufnahme davon erfahren, so heißt es im Finanzministerium. Bernhard von Baden bestätigte gegenüber den „Badischen Neuesten Nachrichten“ nun ebenfalls das Fehlen „zweier Kindersärge“, um das er schon länger wisse.
Weshalb das Land den Verlust der Erbprinzensärge nicht schon früher zugegeben hat, erschließt sich nicht. Wäre es darum gegangen, unliebsame Zutrittsbegehren zur Gruft abzuwehren, hätte man schon längst auf den Sargverlust hinweisen können. Abgehalten hätte ein solcher Hinweis wohl kaum jemanden. Bekanntlich ist eine Lösung des Rätsels um Kaspar Hauser aber trotz des eingetretenen Verlusts möglich. Denn Material zum Abgleich der DNS des geheimnisumwitterten Findelkindes kann dem Sarg der Großherzogin Stephanie entnommen werden, der - vermeintlichen - Mutter Hausers.
Die Särge seien 1984 noch vorhanden gewesen
Offiziell heißt es, die Kindersärge seien vermutlich in der unmittelbaren Nachkriegszeit aus der Grablege verschwunden. Gegen diese Aussage spricht der Bericht des Pforzheimer Heimatschriftstellers Oskar Trost, der noch im Jahr 1962 davon schreiben konnte, neben dem Sarg der Großherzogin Stephanie stünden die „zwei Kindersärge ihrer beiden jung verstorbenen Söhnchen“ - die Särge mit den Nummern 24 und 23. Särge mit diesen Platznummern konnten die 1983 tätigen Restauratoren jedoch nicht mehr vorfinden. Erklären lässt sich dieser Umstand mit einer zwischenzeitlich vorgenommenen Umnumerierung und Umstellung der Särge. Eine Verwechslung war zudem leicht möglich, weil die Inschriften kaum noch zu entziffern waren. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Erbprinzensärge noch Anfang der achtziger Jahre in der Gruft befanden.
Vor diesem Hintergrund gewinnt das Zeugnis des Stuttgarter Verlegers Johannes Mayer an Bedeutung, der im Jahr 1984 die Gruft begehen konnte. Dem Verleger war damals gelungen, was kaum jemandem sonst gelang: Er konnte in die eigentlichen Grufträume und musste nicht im Verbindungsgang vor dem Absperrgitter stehen bleiben. Dies war ihm als Begleiter des damals zuständigen Amtsleiters erlaubt, wie er erzählt. Anlass für diese Gruftbegehung war das von den Restauratoren festgestellte Fehlen zweier Kindersärge. Ausgestattet mit vergrößerten Abbildungen der Erbprinzensärge, prüfte Mayer den Sargbestand - sein Ergebnis: „Der Sarg mit dem namenlosen Erbprinzen war damals vorhanden. Ich habe ihn eigenhändig vermessen.“ Auch der Sarg seines Bruders Alexander sei noch da gewesen, so sagt Mayer, der im Übrigen das Fehlen zweier anderer Särge bestätigt. Schenkt man dem Glauben - und die vom Verleger vorgelegte Korrespondenz spricht dafür -, so müssten jetzt nicht nur zwei Särge fehlen, sondern insgesamt vier: Denn zu den von Johannes Mayer als verschollen konstatierten Särgen wären nach 1984 noch die beiden Erbprinzensärge hinzugekommen.
Ein Einbruch ist ausgeschlossen
Da von vier Särgen bislang aber nicht die Rede ist, bleibt auf Grundlage von Mayers Angaben nur eine Erklärung: Zwischen 1962 und 1983 müssen zwei Kindersärge in der Annahme entfernt worden sein, es seien die Erbprinzensärge. Nachdem deren Verbleib in der Gruft offenbar geworden war, muss es zu einem Austausch der Särge gekommen sein. Belege gibt es für diese Hypothese nicht. Doch eine andere Erklärung ist nicht ersichtlich, und die Möglichkeit zu einem solchen Austausch bestand: Bei Arbeiten an der Gruft waren die Särge in den nicht immer gesicherten Stiftschor oder den Verbindungsgang zwischen den Grufträumen ausgelagert. Gänzlich ausgeschlossen werden kann bei alledem nicht, dass die Erbprinzensärge infolge der geschilderten Umstellung und Umnumerierung an einem anderen Platz in der Gruft verblieben sind. Die Verwirrung ist also groß, und das Land als Eigentümer sollte für Aufklärung sorgen - am besten unter Heranziehung unabhängiger Experten.
Wie es überhaupt zu dem ungeheuerlichen Verlust zweier Kindersärge kommen konnte, ist unklar. Sicher auszuschließen ist wohl nur ein Einbruch in die alarmgesicherte Gruft. Ansonsten fehlen konkrete Anhaltspunkte. Zeitzeugen, die etwas zur Aufklärung des Geschehens beitragen könnten, sind bislang nicht bekannt.
Sollten die Erbprinzensärge noch in der Nachkriegszeit abhanden gekommen sein, käme die Ermöglichung oder Verhinderung einer molekulargenetischen Untersuchung als Beweggrund nicht in Betracht. Denn diese Untersuchungsmethode war seinerzeit gänzlich unbekannt. Noch in den achtziger Jahren war die DNS-Analyse nicht so weit entwickelt wie heute. Nur Fachleute wussten um sie. Carsten Hohoff vom Institut für Forensische Genetik in Münster hält es für nahezu ausgeschlossen, dass ein biomedizinischer Laie zu dieser Zeit bereits die Möglichkeit einer Erbgutanalyse an Knochen oder Haaren vorhersehen konnte, und einem breiteren Publikum sei das Potential der DNS-Analyse erst zu Beginn der neunziger Jahre bewusst geworden. Da waren die zwei Särge aber wohl schon verschollen.
Kein schlüssiges Motiv zur Wegnahme der Särge
Doch selbst wenn jemand Mitte der achtziger Jahre vage Kenntnis von neuartigen Abstammungsuntersuchungen erhalten haben sollte, erklärt dies nicht das Fehlen beider Erbprinzensärge. Dass es ein Geheimnis um Erbprinz Alexander gäbe, wird - soweit ersichtlich - von niemandem behauptet, so dass das Fehlen seines Sarges rätselhaft bleibt; es sei denn, irgendjemand habe im Vorfeld der Arbeiten in der Gruft die Gefahr einer Wegnahme der vergleichsweise leicht zu transportierenden Kindersärge gesehen.
Immerhin könnte, nach heutigem Wissensstand, das Erbgut beider Prinzen abgeglichen werden - und so relativ einfach der Nachweis geführt werden, dass der namenlose Erbprinz noch in der Wiege gegen einen sterbenden Säugling ausgetauscht worden ist. Was den einen als Risiko gegolten haben könnte, mag den anderen als Chance erschienen sein. Somit wäre es sogar vorstellbar, dass „Hauserianer“ oder auch entfernte Verwandte der Erbprinzen die Särge an sich nahmen, um die Legitimation der Familie von Baden faktisch in Zweifel zu ziehen. Belege gibt es hierfür nicht. Unabhängig davon könnte sich der eine oder andere zur Sicherstellung der Kindersärge veranlasst gesehen haben, als Anfang der achtziger Jahre Gerüchte umgingen, Max von Baden überlege, die Gruft mit Zement verfüllen zu lassen. Mit Beginn der Restaurierung waren solch verwegene Pläne aber vom Tisch, sollten sie überhaupt je bestanden haben. Als Motiv für eine Wegnahme der Särge können sie damit kaum herhalten.
So richten sich die Blicke gen Salem, wo Vertreter der Erbprinzentheorie - also der Annahme, dass es sich bei Kaspar Hauser um den ausgetauschten namenlosen Erbprinzen handle - die Verantwortlichen für den Sargverlust ausmachen wollen. Angesichts des unbegrenzten Zutrittsrechts der Familie Baden zur Gruft sind solche Spekulationen nicht ganz von der Hand zu weisen. Doch hätte es zur Verhinderung einer Abstammungsuntersuchung des namenlosen Erbprinzen schon genügt, dessen Sarg mitzunehmen - eventuell zusammen mit irgendeinem anderen Kindersarg. Die Wegnahme beider Erbprinzensärge bliebe also auch in dieser Hinsicht nur schwer verständlich. Auch dürfte die Adelsfamilie kein schlüssiges Motiv zur Wegnahme der Särge gehabt haben: Bei Erweislichkeit der Erbprinzentheorie hatte und hat sie nichts zu befürchten. Die 1817 gesetzlich festgelegte Erbfolge war völkerrechtlich anerkannt. Sie kann heute nicht mehr in Zweifel gezogen werden.
Es bleibt nur vage Spekulation
Vielleicht war alles aber auch ganz anders, und die Särge sind tatsächlich während der Nachkriegswirren abhanden gekommen. Dann könnte man daran denken, eine Parallele zum Verschwinden des Quedlinburger Domschatzes zu ziehen: Dort hatte ein Besatzungssoldat der Domschatzkammer wertvolle Stücke entnommen. Warum aber sollte ein Fremder in Pforzheim ausgerechnet die beiden Erbprinzensärge mitgenommen haben? Besonders wertvoll waren sie nicht. Es hätte auch näher gelegen, den am Grufteingang aufgestellten Sarg des Sohns des Markgrafen Karl Friedrich von Baden zu entwenden, möglicherweise zusammen mit dem daneben stehenden Sarg Alexanders. Der eher versteckt stehende Sarg des namenlosen Erbprinzen stach jedoch nicht ins Auge. Sicher rührten die beiden neben der Großherzogin Stephanie ruhenden „jungen Söhnchen“ auch einen soldatischen Betrachter. Derart sentimental gestimmt, nimmt man einer toten Mutter aber keine toten Kinder.
So bleibt nur die vage Spekulation - verbunden mit der Hoffnung, dass die Gebeine von Mutter und Söhnen eines Tages vereint sein mögen. Vielleicht besteht ja im zweihundertsten Geburtsjahr des namenlosen Erbprinzen die Bereitschaft zur Rückgabe. Geschähe dies, würde wohl kaum jemand danach fragen, wer die Särge mit den Überresten zweier Kinder einst an sich genommen hat, zumal strafrechtlich niemand mehr etwas zu befürchten hätte.
Viel Lärm um ...
Marco Huggele (Ichweissnichtwas)
- 18.07.2012, 18:47 Uhr
Fürstengruft wird entsargt
Gerhard Dünnhaupt (dunnhaupt)
- 18.07.2012, 00:53 Uhr
The Pforzheim Body Snatchers !
Egon Weissmann (EgonOne)
- 17.07.2012, 17:23 Uhr