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Kardinal Lehmanns Welt-Schelte Ein Fall für den Staatsanwalt

02.04.2010 ·  Wenn Kirchenführer wie jetzt auch Kardinal Lehmann anfangen, sich angesichts der Missbrauchsdiskussion über die Welt zu beschweren, ist das auch staatsrechtlich beunruhigend: Es offenbart ein irriges Privilegienbewusstsein gegenüber der zivilen Ordnung.

Von Christian Geyer
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Kardinal Lehmann beklagt im Blick auf den Kindesmissbrauch kirchlichen Personals eine „Sogwirkung dieser Welt“, die man „wohl vielfach unterschätzt“ habe: „Hemmungen entfielen, eine falsche Toleranz konnte sich ausbreiten“. Warum hebt nun auch Lehmann zur Welt-Schelte an? Festzuhalten ist: Die Empfindlichkeit dafür, dass Missbrauch ein Offizial- und kein Kavaliersdelikt ist, verdanken wir der bürgerlichen Öffentlichkeit. Es sind die säkularen Organe der Meinungsbildung und Rechtsprechung, die die Aufklärung und Ahndung der Übergriffe vorangetrieben haben.

Wenn Kirchenführer jetzt anfangen, sich über die Welt zu beschweren, ist das auch staatsrechtlich beunruhigend, weil es ein irriges Privilegienbewusstsein gegenüber der zivilen Ordnung offenbart. Sollte der Gläubige von seinem Bürgersein irgendwie zu trennen sein? Kardinal Lehmann nennt es in der Mainzer Kirchenzeitung „Glaube und Leben“ verleumderisch, kirchlichen Stellen rückschauend „Vertuschen“, ein „regelrechtes Unterdrücken erkannten Unrechts“ vorzuhalten.

Ein bischöfliches Selbstmissverständnis

Genau dies ist jedoch geschehen, als man Täter einfach versetzte, statt sie auf dem bürgerlichen Rechtsweg anzuzeigen. Umso erstaunlicher ein bischöfliches Selbstmissverständnis, das meint, die Geschäfte der Staatsanwaltschaft an sich ziehen zu sollen: „Die Verantwortlichen in der Kirche tappen gegenüber Vermutungen und Gerüchten oft über lange Zeit im Dunkeln. Ich weiß nach bald 27 Jahren der Verantwortung als Bischof, wovon ich rede. Es ist mir in einigen Fällen trotz vielfacher Versuche meiner Mitarbeiter und von mir selbst, auch bei sehr eindringlichen Gesprächen mit möglicherweise Betroffenen, nicht gelungen, zu einem eindeutigen Ergebnis zu kommen.“

Nach bürgerlichem Rechtsverständnis würde man sagen: ein klassischer Fall für den Staatsanwalt. Er, nicht der Bischof, hätte Ermittlungen aufzunehmen, wenn sich Vermutungen und Gerüchte, es könne ein übergriffiges Verhalten gegen Kinder vorgekommen sein, nicht entkräften lassen. Kardinal Lehmann indessen überdehnt die Unschuldsvermutung zu einer angeblichen ethischen und rechtlichen Pflicht, Verdächtige, denen man bischöflicherseits keine Schuld nachweisen kann, vor den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Schutz zu nehmen: „Dieser Schutz der Person gilt auch im Umgang mit Behörden, nicht zuletzt den Staatsanwaltschaften.“ Es ist eine Doktrin der verkehrten Welt, mit der die Übergriffe in der Kirche ihren Lauf nehmen konnten.

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Jahrgang 1960, Redakteur im Feuilleton.

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