22.10.2008 · Rund zehntausend Zivilisten haben deutsche Wehrmachtsoldaten im Zweiten Weltkrieg in Italien umgebracht. Die Strafverfolgung wurde spät aufgenommen, doch jetzt steht Deutschland eine Prozesswelle ins Haus. Die Bundesrepublik verweigert die Auslieferung eigener Staatsangehörigen.
Von Dirk SchümerRund zehntausend wehrlose Zivilisten haben Angehörige der deutschen Wehrmacht während der zwanzig Besatzungsmonate in Italien bis April 1945 umgebracht. In Italien sind diese Verbrechen bis heute unvergessen, wie die wütende Debatte um Spike Lees aktuellen Film „Das Wunder von Sant’Anna“ beweist. Während dort greise Kämpferinnen der Resistenza dem Regisseur vorwerfen, Widerstand und Wehrmacht bei einem Massaker in der Toskana falsch dargestellt zu haben, sind auch beteiligte deutsche Soldaten noch am Leben.
Einer von ihnen, der in Bremen lebende Max Milde, ist schon 2006 zu lebenslanger Haft und Schadenersatz von über achthunderttausend Euro für Hinterbliebene verurteilt worden. Nun hat das oberste italienische Kassationsgericht dieses Urteil nicht nur bestätigt, sondern gleich die gesamte Bundesrepublik mitverurteilt. Damit steht Deutschland eine Prozesswelle mit geschätzten zehntausend ähnlichen Fällen ins Haus. Die Bundesrepublik, die in der Regel keine eigenen Staatsangehörigen ausliefert, weigert sich, den Forderungen nachzukommen. Doch die weltweit anerkannte Immunität von Ländern gegenüber Privatklagen hat das italienische Gericht wegen der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die am 29. Juni 1944 in der Provinz Arezzo bei Massenerschießungen geschahen, nun abgetan.
Verspätete Justiz
Warum kommt es erst jetzt zur juristischen Aufarbeitung der Greuel? Um keine Verstimmung mit dem erneuten Partner Deutschland zu erregen, lagerten die Aktenbestände der Wehrmachtsmassaker bei der römischen Militär-Staatsanwaltschaft in einem Aktenschrank, dessen Schlüssel man mit zynischer Vernunft „weggeworfen“ hatte. Erst seit der Öffnung dieser Pandorabüchse vor gut zehn Jahren haben die Gerichte das Wort. Dabei kann es Soldaten treffen wie jenen Siegfried Engel, dessen Verfahren wegen 246 in Turin ermordeter Geiseln in Deutschland eingestellt wurde: Man konnte nämlich nicht nachweisen, dass Engel eine „weniger brutale Durchführung der Tötungshandlung“ möglich gewesen wäre.
Mit Max Milde trifft es diesmal einen kleinen Fisch: Der Unteroffizier spielte in einer Musikkapelle und war der einzige Beteiligte, den man zufällig namentlich kannte, weil er seine Adresse hinterlassen hatte. An einem solchen Befehlsempfänger mit über sechzig Jahren Verspätung die Frage der unterlassenen deutschen Sühne exemplarisch zu klären hat bei aller Berechtigung der Aufarbeitung beinahe etwas Groteskes. Italien hat übrigens für seine militärischen Massaker in Jugoslawien, Griechenland und Albanien nie einen einzigen Soldaten angeklagt oder gar ausgeliefert.