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Internet ARD und ZDF: Online als Auftrag

15.11.2004 ·  In einem Gutachten kommt das Hans-Bredow-Institut zu dem Schluß, daß nach EU-Recht keine unzulässige Beihilfe vorliege, wenn der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch Online-Auftritte umfasse.

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In einem Gutachten, das die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung finanziert und das die Kulturstaatsministerin Christina Weiss am Montag abend in Brüssel vorgestellt hat, kommt das Hamburger Hans-Bredow-Institut für Medienforschung zu dem - nicht sonderlich überraschenden - Schluß, daß nach EU-Recht keine unzulässige Beihilfe vorliege, wenn der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch Online-Auftritte umfasse. Dies gelte sowohl für programmbegleitende Angebote als auch für ein originäres Internetprogramm.

Die Mitgliedstaaten der EU, so die Studie, dürften selbst einschätzen, welche Internetdienste der Erfüllung demokratischer, sozialer und kultureller Bedürfnisse einer Gesellschaft dienen. Die EU-Kommission könne sich darüber nur hinwegsetzen, wenn die Einschätzung der Mitgliedstaaten mit derzeitigen empirischen Erkenntnissen unvereinbar erscheint. Da die Bedeutung des Internets für die öffentliche Kommunikation steige, sei ein solcher Fall nicht gegeben.

Die Gutachter sind der Ansicht, der "Rundfunk" sei im Sinne der Amsterdamer Protokolle als für neue Entwicklungen offen zu interpretieren, den Mitgliedstaaten müsse Freiraum gelassen werden. Auch seien die deutschen Rundfunkgebühren keine staatliche Beihilfe, weil es dem Staat nicht möglich sei, einen beherrschenden Einfluß auf das Gebührenverfahren auszuüben.

Quelle: rike / Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16.11.2004, Nr. 268 / Seite 37
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