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Im Behördendickicht Waldgeister

 ·  Das hessische Umweltministerium feilt an einem Gesetzeswerk, das das Befahren von Waldwegen regulieren soll. Der Behörde wächst der Wald dabei so langsam über den Kopf.

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Warum will man dem grünen Wald nicht seine Grauzone lassen? Warum aus dem wilden Wurzelwerk partout ein Gesetzeswerk flechten? Die hessische Umweltministerin, dem Furor der Überregulierung erlegen, wird die Waldgeister, die sie rief, nicht los. Sie legt es darauf an, Reiter, Radler und Rollstuhlfahrer im Wald künftig nur noch auf sogenannten festen Waldwegen zuzulassen; zumal die Mountainbiker sollen nicht mehr durchs Unterholz brechen dürfen. Diese pfiffige Ordnungsphantasie, die aus etwas so Urtümlichem wie dem deutschen Wald einen Verkehrsgarten machen möchte, stößt naturgemäß an die Grenzen der Begriffe.

Denn was genau ist ein fester Waldweg, wie lang und breit muss er sein? Feste Waldwege, so will es die hessische Regulierungsbehörde, sind befestigte oder naturfeste Wege, „die von nicht geländegängigen zweispurigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können“. Womit sich sofort die Frage stellt: Ist aus dem Umweltministerium schon mal jemand im Wald gewesen? Welches Auto kann schon „ganzjährig“ durch einen Wald brausen oder auch nur zuckeln, in dem je nach Witterung die Wege mal verschneit, mal verschlammt, mal von heruntergewehten Ästen blockiert sind?

Auf dem Holzweg

Das Problem wird nicht kleiner, wenn in einer nachgeschobenen ministeriellen Note auch „Kleinst-PKW wie Smart oder Polo“ unter zweispurige Kraftfahrzeuge fallen, also nicht etwa nur dicke Holztransporter oder luxuriöse Waldpächterlimousinen. Damit will man - vergeblich - den Protesten der Biker-Lobby die Spitze nehmen, welche prompt darauf hinweist, dass Biker unter festen Waldwegen etwas anderes verstehen als Umweltbeamte, dass nämlich fürs Biken steile, steinige und schmale, ja, schmalste Pfade das Salz in der Suppe sind - steiler, steiniger und schmaler als jeder für Smarts und Polos passierbare Weg es sein könnte.

Derweil hat sich die Behörde für den Wald, der ihr über den Kopf wächst, noch etwas anderes ausgedacht: Betreten zwei oder mehr Personen den Wald und verfolgen dort „einen gemeinsamen Zweck“ (was zählt dazu: Picknick? Liebe? Pilze sammeln?), müssen sie im Zweifel, ob die Natur beeinträchtigt werde, eine Genehmigung einholen. Je mehr sich die Ministerin über Stock und Stein in den Wald einmischt, desto weiter ihr Fortkommen auf dem Holzweg.

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Jahrgang 1960, Redakteur im Feuilleton.

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