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Homoehe Gleiches Geschlecht, gleiches Recht

05.08.2010 ·  Ein kalifornisches Gericht hat das Verbot der Homoehe als Verfassungsverstoß zurückgewiesen. Vergeblich hatten sich die Gegner auf die Tradition der Ehe berufen. Für die Befürworter ist es ein Etappensieg auf dem Weg zum Supreme Court.

Von Jordan Mejias
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Das Urteil fiel aus wie erwartet, ist aber in seiner Entschiedenheit dann doch eine Überraschung. Vaughn R. Walker, Vorsitzender Richter am United States District Court for the Northern District of California, erklärte den Volksentscheid, mit der eine knappe Mehrheit von Kaliforniern sich vor zwei Jahren gegen die Homoehe aussprach, für ungültig. „Proposition 8“, schreibt er in seiner 136 Seiten langen Urteilsbegründung, „ist verfassungswidrig, weil es den Klägern ohne eine legitime (viel weniger noch: zwingende) Begründung ein Grundrecht verwehrt.“

Richter Walker folgt dabei weitgehend den Ausführungen der beiden prominenten Anwälte David Boies und Theodore Olson, die darlegten, warum „Proposition 8“ gegen die Verfassung verstößt. Die Nebenhandlung, dass sich da zwei Juristen zusammentaten, die im Jahrhundertfall „Bush gegen Gore“ erbitterte Gegner waren, lenkte nie vom juristischen Hauptdrama ab, in dem zumal Olson, sonst immer nur auf der politisch konservativen Seite zu finden, mit großer Leidenschaft agierte. Er ließ keine Zweifel daran aufkommen, dass es ihm um nichts weniger geht als um die Gleichheit vor dem Gesetz. Im Zentrum stehen dabei die „due process clause“ und die „equal protection clause“ des vierzehnten Verfassungszusatzes, zwei Klauseln, die entscheidend bei der rechtlichen Gleichstellung der Schwarzen waren.

Der letzte Bereich in dem der Staat diskriminiert

Dieser weitreichenden Klauseln wegen kann aber auch eine „domestic partnership“, wie Kalifornien die eingetragene Lebenspartnerschaft nennt, kein Ersatz für die Ehe sein. Das von der Verfassung garantierte Recht, eine Ehe einzugehen, also ein Grundrecht, so wird Olson jetzt von Walker bestätigt, sei den Klägern entzogen worden. Homosexuelle Verbindungen seien deshalb in ihrer jetzigen Form „nicht gültig, nicht anerkannt und zweitrangig“. Auf Richter Walkers Frage, weshalb Kalifornier nicht das Recht haben sollten, die Ehe als Bund zwischen einem Mann und einer Frau zu definieren, antwortete Olsen während der Verhandlung, sie könnten sehr wohl ihre eigenen Gesetze machen, dabei aber kein Grundrecht verletzen. Und das haben sie mit dem Verbot der Homosexuellenehe getan.

Sein Kollege David Boies spitzte das Argument in einem Interview mit der „New York Times“ zu und bezeichnete das Verbot als „den letzten Bereich, in dem der Staat noch eine aktive Rolle beim Ausüben von Diskriminierung spielt“. Solange homosexuellen Amerikanern das Recht verwehrt werde, wie ihre heterosexuellen Landsleute zu heiraten, seien sie gebrandmarkt als minderwertige Bürger. Auch darin pflichtet ihm Richter Walker bei.

„Tradition allein kann für ein Gesetz keine rationale Basis sein“

Die Verteidigung war gerichtsdramatisch den beiden Staranwälten in keiner Weise gewachsen. Immer wieder sah sich Charles J. Cooper gezwungen, statt schlagkräftiger Argumente einen Hinweis auf die Tradition anzubieten, in der er schon die Garantin für Gerechtigkeit und Weisheit sah. Als „fundamental für die Existenz und das Überleben der Menschheit“ bezeichnete er die Ehe, ohne die „die Gesellschaft an ihr Ende“ käme. Warum das so sein soll, konnte er jedoch nicht verdeutlichen. Richter Walker wies ihn darauf hin, dass es kein Gesetz gebe, das die Ehe verbiete, wenn Mann und Frau unfähig seien, Kinder zu zeugen. Auch sage wohl niemand, der eine Ehe eingehe: „Jetzt tue ich was Gutes für die Gesellschaft!“

In der Urteilsbegründung heißt es nunmehr: „Tradition allein kann für ein Gesetz keine rationale Basis sein. Der Staat muss darüber hinaus ein Interesse aufweisen, das sich von dem Fakt der Tradition unterscheidet.“ Als Ergebnis des Volksentscheids sieht Richter Walker indes Einschränkungen, die sich nicht nur auf die Homoehe beziehen: „Die Tradition, Ehe auf Menschen unterschiedlichen Geschlechts zu begrenzen, fördert nicht das Interesse des Staates. Sie schadet ihm vielmehr, weil sie vorschreibt, Männer und Frauen aufgrund antiquierter und diskreditierter Geschlechtsvorstellungen unterschiedlich zu behandeln.“

Widerstand der Volksvertreter

Als Verteidiger Cooper gefragt wurde, auf welche Weise die Heteroehe durch die Homoehe Schaden davontrüge, war er gezwungen zu bekennen: „Ich weiß es nicht.“ Seinen Mangel an Argumenten suchte er mit Hinweisen auf Brauchtum und Sitte zu überspielen. Richter Walker hielt dagegen: „Moralische Missbilligung ist ein untauglicher Grund, die Rechte von Schwulen und Lesben zu beschneiden.“ Die „Proposition 8“ zementiere eine private moralische Haltung, nach der homosexuelle Paare im Vergleich mit heterosexuellen minderwertig seien. Das Gericht rügte zudem, dass Coopers Sachverständige, von denen er nur zwei aufbot, mit triftigen Argumenten ebenfalls sehr sparsam umgingen. Einer von ihnen klagte, dass die traditionelle Ehe unter hohen Scheidungsraten und unehelichen Kindern leide, vermochte aber nicht zu erklären, was das mit der Homoehe zu tun habe.

Der juristische Kampf um die Ehe zwischen Gleichgeschlechtlichen geht, abgesehen vom kalifornischen Fall, aber weiter. Während fünf Bundesstaaten und der District of Columbia sie legalisiert haben, trifft sie im restlichen Land noch auf erheblichen politischen Widerstand der Volksvertreter. Wogegen sich im Volk, das sie vertreten, in Sachen Homosexualität in den vergangenen Jahrzehnten ein rasanter Wandel vollzog. Dass die Homoehe in den Vereinigten Staaten noch immer Gerichte und Parlamente beschäftigt, ist auch ein demographisches Problem. Könnten jüngere Wähler entscheiden, wäre sie längst eingeführt.

Ein Verfahren auf dem Weg zum Supreme Court

Einen Monat vor Kalifornien hatte es in Massachusetts einen ähnlichen juristischen Paukenschlag gegeben, als Bundesrichter Joseph L. Tauro entschied, dass es für den „Defense of Marriage Act“ von 1996, in dem der Kongress die Ehe strikt heterosexuell definierte, keinerlei rationale Basis gebe. Auch er bezog sich vor allem auf die „equal protection clause“ und fand im Hinweis auf die Arterhaltungsaufgabe der Ehe keinen Grund, sie deswegen einer Bevölkerungsgruppe vorzuenthalten, die, wenn sie denn wollte, diesem Auftrag inzwischen ja auf andere, fortpflanzungstechnologisch avancierte Weise nachkommen könnte.

Die Urteile in Kalifornien und Massachusetts sind freilich nur Etappensiege auf dem Weg zum Supreme Court. Fürsprecher wie Gegner der Homoehe sind sich einig, dass alsbald die Kontroverse vor den neun Verfassungsrichtern landen wird. Unter ihnen wird Anthony Kennedy das Zünglein an der Waage spielen. Er war der Richter, der vor sieben Jahren im Fall „Lawrence gegen Texas“ mit flammenden Worten der Kriminalisierung von Homosexualität ein Ende bereitete. Neue Argumente werden er und seine Kollegen in Sachen Homoehe nicht zu hören bekommen. Die Kampflinien sind abgesteckt. Amerikas Oberrichter werden zu entscheiden haben, ob sie und die Gesellschaft weit genug fortgeschritten sind, um mit einer Tradition zu brechen, die auf Verachtung beruht.

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Jahrgang 1949, Feuilletonkorrespondent in New York.

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