19.10.2006 · Eine Opernschließung, eine Vergnügungssteuer für Zuzügler, Kürzungen bei den privaten Schulen oder Patienten, die ihr Wasser im Krankenhaus selbst zahlen müssen: Wir überlegen, wo Berlin nach dem Karlsruher Urteil noch sparen kann.
Eine Opernschließung, eine Vergnügungssteuer für Zuzügler, Kürzungen bei den privaten Schulen oder Patienten, die ihr Wasser im Krankenhaus selbst zahlen müssen: Wir überlegen, wo Berlin nach dem Karlsruher Urteil noch sparen kann.
In der Debatte über die Zukunft der Opern ist mit dem Karlsruher Urteil der Ernstfall eingetreten. Mag der Anteil der Kulturausgaben der Kapitale auch nur bei zwei Prozent des Gesamtetats liegen, 356 Millionen Euro in absoluten Zahlen (im Jahr 2004 waren es noch 391 Millionen): Von nun an wird neuerlich erwogen werden, eines der drei Opernhäuser zu schließen, schon aus symbolischen Gründen, als populistisches Gegengewicht zu höheren U-Bahn-Preisen. Die fragile Konstruktion der Opernstiftung, von Anfang an unterfinanziert, dürfte mit dem Richterspruch aus Karlsruhe endgültig implodiert sein; schon lange war bekannt, daß die Stiftung bei der geplanten Absenkung der Zuschüsse von 115 Millionen Euro (2003) auf 97 Millionen Euro (2009) in die roten Zahlen rutschen wird; höhere Zuschüsse aber hatte der Regierende Bürgermeister Wowereit bereits im Wahlkampf ausgeschlossen. Nun bleibt in der absurden Logik, mit Kürzungen ausgerechnet am Kulturetat ließen sich die Schulden der Hauptstadt in Höhe von mehr als sechzig Milliarden Euro tilgen, nur zweierlei. Entweder wird eine Oper geopfert, mutmaßlich die Deutsche Oper in Charlottenburg unter ihrer unglücklich agierenden Intendantin Kirsten Harms. Oder Frau Merkel kauft sich und dem Bund ein Singspielhaus. (wfg)
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Kleiner kameralistischer Vorschlag für den Wissenschaftssenator: Sie haben drei Universitäten, für die Sie in diesem Jahr 967 Millionen Euro ausgeben; 2009 sollen es nur noch 910 Millionen jährlich sein. Gleichwohl sind alle Hochschulen ziemlich exzellent. Also sollten Sie keine schließen. Doch Sie geben pro Kopf der Bevölkerung mehr für Forschung und Lehre aus als andere Städte. Das hält Ihnen das Verfassungsgericht vor. Daß Ihre Universitäten so groß sind, liegt erstens daran, daß Universitäten keine Anreize haben, klein zu bleiben; zweitens übersiedeln viele Studenten aus anderen Bundesländern nach Berlin, der Exzellenz halber, aber auch wegen der preiswerten Wohnungen und der verlockenden „Szene“. Da könnte man auf den Gedanken kommen, eine Art Vergnügungssteuer auf den Zuzug zu erheben.
In der Schweiz geht das so: Wer in einem anderen Kanton studiert, für den muß der eigene einen Lastenausgleich zahlen. Nun wollen Sie gewiß nicht warten, bis die Föderalismuskommission 2056 so etwas beschließt. Insofern müßten Sie selektiv Studiengebühren erheben. Das jedoch käme garantiert auch vor die Karlsruher Richter. Warum also nicht angelehnt an ein bayerisches Beispiel folgendes tun? Sie nehmen von jedem Studenten dieselbe Studiengebühr. Zugleich gründen Sie ein Stipendienwerk, das allen Begabten, also allen Landeskindern, Zuschüsse in Höhe der Studiengebühren gewährt. Bedingung: Diese Stipendien verfallen beim Wechsel an eine Universität außerhalb Berlins. Jetzt müssen Sie sich nur noch ausrechnen lassen, bis zu welcher Gebührenhöhe noch ausreichend viele studierwillige Bundesausländer zuziehen, und der Nachteil Ihrer Universitäten, groß zu sein, und der Nachteil Ihrer Stadt, beliebt zu sein, ist ausgeglichen. (kau)
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Politiker sparen immer gern an dem, was sie nicht verstehen. Und etatistische Politiker wie die Bildungsexperten von SPD und PDS verstehen besonders schlecht, wie ein Erziehungsinstitut funktionieren kann, das nicht vom Staat betrieben wird. Zum Beispiel die Privatschulen, genauer: die „Schulen in freier Trägerschaft“. Ihre Schüler kommen freudig, ihre Lehrer sind keine Beamten, und sie lehren und lernen doch. Und seit das deutsche Bildungsdebakel durch die Pisa-Studien ruchbar geworden ist, suchen immer mehr Eltern für ihren Nachwuchs einen Platz auf Privatschulen, zumal in Berlin.
Tatsächlich sparen die freien Schulen dem Senat Geld, denn ein dort lernendes Kind kostet die Stadt, die nur die Personalkosten bezuschußt, ungefähr ein Drittel weniger als ein Schüler auf einer Staatsschule. Wenn etwa die knapp zweitausendfünfhundert Berliner Waldorfschüler, für die das Land pro Jahr zehneinhalb Millionen Euro aufbringt, staatlich beschult werden müßten, entstünden Mehrkosten von fünfeinhalb Millionen. Dennoch hat Berlin vor vier Jahren den Personalkostenzuschuß für die freien Schulen von 97 auf 93 Prozent gesenkt, und nach den Karlsruher Beschlüssen wird der Senat weiter am Geldhahn drehen. Die Differenz zahlen Schüler und Eltern - wenn sie zahlen können. Solche verfehlte Bildungspolitik wird die privaten Schulen auf lange Sicht zu jenen Stätten sozialer Distinktion machen, die nicht alle von ihnen sein wollten. Elitenpädagogik für die Reichen, Rütli für den Rest: Auch hier geht Berlin voran, wie meistens in Deutschland. (kil)
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Neunzehn Prozent seines Haushalts wendet Berlin für Sozialausgaben auf, zwölf Prozent für die Zinsen auf seine Schulden, sieben Prozent für die Hochschulen, drei Prozent für Gesundheit und Sport. Gleichwohl wird auch in diesen Bereichen längst heftig gespart. Die etwa vierzehntausend nichtärztlichen Pflegekräfte in den drei Häusern des Universitätsklinikums Charité etwa haben seit 2002 keine Lohnerhöhungen mehr bekommen. Und seit September exerziert die Klinikleitung vor, worauf sich die Berliner wohl bald überall einstellen müssen. Einschränkungen bei den Primärbedürfnissen: Das Mineralwasser wurde rationiert. Mehr als einen Liter täglich gibt es nicht mehr kostenlos, die Patienten sollen lieber Krankenhaustee trinken - oder das Wasser kaufen. (csl)