12.07.2010 · Nach knapp zehn Monaten endet das Tauziehen um den Oscar-Preisträger: Der Starregisseur Roman Polanski ist wieder ein freier Mann. Die Schweizer Justizministerin gibt eine mangelnde Kooperation mit Amerika als Grund an.
Von Jürgen DunschStarregisseur Roman Polanski wird nicht an die Vereinigten Staaten ausgeliefert. „Er ist seit 11.30 Uhr ein freier Mann“, sagte die Schweizer Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf am Montag auf einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz in Bern. Damit endet nach knapp zehn Monaten das Tauziehen um den Oscar-Preisträger, der wegen der Vergewaltigung eines dreizehnjährigen Mädchens 1977 in den Vereinigten Staaten schuldig gesprochen worden, aber vor dem formellen Urteilsspruch nach Frankreich geflohen war. Im Februar 1978 hatten die amerikanischen Justizbehörden einen Haftbefehl, 27 Jahre später dann einen internationalen Haftbefehl zur Ergreifung Polanskis erlassen. Nach den Worten Widmer-Schlumpfs zeigten die Vereinigten Staaten Verständnis für die Entscheidung der Schweiz. Sie hätten auch keine Möglichkeit, den Entscheid anzufechten.
Widmer-Schlumpf begründete in der Pressekonferenz die Freilassung des 76 Jahre alten Filmemachers mit mangelnder Kooperation seitens der amerikanischen Justiz. Sie war nach ihrer Darstellung nicht bereit gewesen, einen wichtigen Punkt zu klären. Polanski hatte in der Schweiz ausgesagt, er sei im Fall des sexuellen Mißbrauchs der Dreizehnjährigen, die bei der Tat unter dem Einfluss von Alkohol und Rauschgift stand, schon 1977 verurteilt worden und habe nach einem Schuldbekenntnis 42 Tage für eine psychiatrische Untersuchung in einem kalifornischen Gefängnis verbracht. Seinen weiteren Angaben zufolge hatte ihm der inzwischen verstorbene Richter zugesichert, er habe keine weitere Haftstrafe zu gewärtigen. Widmer-Schlumpf sagte hierzu, die Vereinigten Staaten hielten das hierzu bestehende Gesprächsprotokoll unter Verschluss. Damit könnten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Auslieferung nicht ausgeräumt und der Regisseur damit nicht ausgeliefert werden.
Auslieferung als Verstoß gegen Treu und Glauben
Für Polanski, der 1933 als Sohn polnisch-jüdischer Eltern geboren wurde und 1940 aus dem Warschauer Ghetto fliehen konnte, sprach des weiteren, dass er schon mehrfach in der Schweiz war, dies vor allem nach dem Erwerb eines Chalets in Gstaad 2006. Er sei bei diesen Besuchen nie behelligt worden. Eine Auslieferung hätte somit einen Verstoß gegen Treu und Glauben dargestellt, führte Widmer-Schlumpf aus. Die Schweiz müsse sich bei Polanski aber nicht entschuldigen. Die Justizministerin wörtlich: „Wir haben ein absolut korrektes Verfahren durchgeführt.“ Diese nüchterne Darstellung steht in einem sichtbaren Widerspruch zur Inhaftierung Polanskis in der Schweiz. Der französisch-polnische Doppelbürger, der 2003 den Oscar für den Film „Der Pianist“ in Amerika zwar nicht persönlich entgegengenommen hatte, aber in viele Länder, darunter auch nach Deutschland, unbehelligt reisen konnte, erlebte am 26. September vergangenen Jahres in der Schweiz eine böse Überraschung. Auf der Basis des internationalen Haftbefehls nahm ihn die Polizei bei der Einreise am Flughafen Zürich fest. Die überraschende Aktion sorgte für großes internationales Aufsehen.
Zahlreiche Künstlerkollegen Polanskis protestierten gegen die Festnahme ohne Vorwarnung. Dies galt um so mehr, als der Starregisseur auf dem Filmfestival in Zürich den Preis für sein Lebenswerk entgegennehmen sollte. Stattdessen wurde er in Auslieferungshaft genommen, alle Rechtsmittel gegen die Haft und die drohende Auslieferung blieben ohne Erfolg. Am 3. Dezember durfte Polanski dann immerhin in sein Chalet nach Gstaad reisen. Das Bundesstrafgericht hatte entschieden, er könne dort mit seiner Familie im Hausarrest die Zeit bis zur Entscheidung über die Auslieferung verbringen. Allerdings musste Polanski eine elektronische Fußfessel tragen. Zusätzlich verlangten die Richter eine Kaution über 4,5 Millionen Franken (gut drei Millionen Euro) sowie die Abgabe der Ausweispapiere. Beides bekommt Polanski nun wieder zurück.
Jürgen Dunsch Jahrgang 1948, Korrespondent für Politik und Wirtschaft in der Schweiz.
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