Was würde geschehen, wenn die Bevölkerung aus der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung austreten und sich unter Beibehaltung des Umlageverfahrens in einem neuen Verein zusammenschließen könnte? Der Verein würde die Versorgungsansprüche der Rentner, Kranken und Pflegebedürftigen und die Beitragssätze nach der Kinderzahl staffeln, alles andere würde als ungerecht empfunden und abgelehnt werden.
Das Bundesverfassungsgericht kam in seinem Urteil zur Pflegeversicherung (3. März 2001) zum gleichen Ergebnis: Durch unser umlagefinanziertes System werden Menschen ohne Kinder in verfassungswidriger Weise bevorzugt, weil sie, so das Gericht, die gleichen Versorgungsansprüche wie Menschen mit Kindern erwerben, obwohl sie nur den monetären, nicht aber den vom Gericht sogenannten „generativen“ Beitrag in Form der Erziehung künftiger Beitragszahler leisten - die entscheidende Voraussetzung für das Funktionieren des umlagefinanzierten Systems. Dieser Sachverhalt läßt sich auf die Formel bringen: Von Kindern profitiert, wer keine hat.
Ungünstige Altersstruktur
Ob und wie gut die heutigen Beitragszahler im Alter und im Falle von Krankheit und Pflegebedürftigkeit in Zukunft einmal versorgt werden können, hängt entscheidend vom zahlenmäßigen Verhältnis der nicht mehr Erwerbstätigen und der noch nicht Erwerbstätigen zur mittleren Altersgruppe ab, technisch ausgedrückt von der Summe aus dem Jugendquotient und dem Altenquotient. Je höher diese Summe, desto größer ist die Versorgungslast pro Erwerbstätigem beziehungsweise desto niedriger das mögliche Versorgungsniveau.
Mit fallender Geburtenrate nimmt der Altenquotient zu und der Jugendquotient ab. Bei welcher Geburtenrate ist die Summe aus beiden minimal? Die mathematisch beweisbare Antwort lautet: In Ländern mit hoher Lebenserwartung wie Deutschland ist die Versorgungslast pro Kopf eines Beitragszahlers bei einer Geburtenrate von etwa zwei Kindern je Frau am niedrigsten. Aber selbst wenn die Geburtenrate wieder auf die belastungsminimale Zahl von zwei Kindern stiege, dauerte es Jahrzehnte, bis sich eine günstigere Altersstruktur herausgebildet hat. Deshalb wird es den Deutschen nicht erspart bleiben, bis zur Jahrhundertmitte mit einer sich ständig verschlechternden Altersstruktur zu leben. Könnte man alle Arbeitslosen sofort zu beitragszahlenden Erwerbstätigen machen, wären die Probleme der Sozialversicherung zwar vorübergehend entschärft, aber nicht nachhaltig gelöst.
Pest und Cholera
Am Beispiel der gesetzlichen Rentenversicherung läßt sich die Größe der Reformaufgaben veranschaulichen. Die Wurzel des Problems ist der Anstieg des Altersquotienten um den Faktor zwei bis drei bis zur Jahrhundertmitte. Die Konsequenz ist, daß der heute schon zu hohe Beitragssatz bei Beibehaltung des jetzigen Rentenniveaus - also dem Verhältnis der Durchschnittsrenten zum Durchschnittseinkommen - entweder auf mehr als das Doppelte steigen oder das Rentenniveau bei unverändertem Beitragssatz auf weniger als die Hälfte gesenkt werden müßte: eine Wahl zwischen Pest und Cholera oder einer Mixtur aus beiden.
Wollte man den Anstieg des Altenquotienten - die Konsequenz der niedrigen Geburtenrate - durch die Einwanderung Jüngerer stoppen, müßten 188 Millionen Menschen bis 2050 netto nach Deutschland ziehen, Arbeit finden und Beiträge zahlen. Eine andere, ebenfalls nur theoretische Möglichkeit wäre die Anhebung des Ruhestandsalters auf 73 Jahre. Bei der Reform der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung kommt die Anhebung des Ruhestandsalters nicht einmal als theoretische Lösung in Betracht, weil die mit der Alterung stark zunehmenden Pro-Kopf-Kosten für Gesundheit und Pflege durch eine Anhebung des Ruhestandsalters nicht zu beeinflussen sind.
Permanente gesellschaftspolitische Großbaustelle
Da die Pro-Kopf-Kosten für die Gesundheit der Älteren das Acht- bis Zehnfache der Pro-Kopf-Kosten eines Zwanzigjährigen betragen, nehmen die Gesundheitsausgaben in den nächsten fünf Jahrzehnten mit dem steigenden Durchschnittsalter kontinuierlich zu. Gleichzeitig geraten die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung unter Druck, weil die Zahl der Beitragszahler demographisch bedingt stark schrumpft. Als Konsequenz müßte der Beitragssatz von vierzehn auf etwa 25 Prozent erhöht werden - eine Unmöglichkeit. Ebenso ausgeschlossen ist die Alternative, den Leistungskatalog drastisch zu reduzieren. Fazit: Die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ist wesentlich schwieriger als die der Rentenversicherung.
Das demographische Zahlenwerk der Rentenreform Norbert Blüms beruhte auf der grotesken Annahme, daß die Lebenserwartung vom 1. Januar 2000 an in Deutschland konstant bleibt. Die Öffentlichkeit hat diese Absurdität nicht registriert. In der Rentenreform Walter Riesters wurde dieser Fehler vermieden, trotzdem geht diese Reform nicht weit genug, um die drohenden Versorgungsengpässe zu vermeiden. Ähnlich wird wahrscheinlich einmal die Lage nach der Reform der Kranken- und Pflegeversicherung zu beurteilen sein. Der demographisch bedingte Problemdruck wird sich in den nächsten zehn Wahlperioden mit der irreversiblen demographischen Alterung kontinuierlich verstärken und Deutschland in eine permanente gesellschaftspolitische Großbaustelle verwandeln.