08.04.2005 · Die Rechtlosigkeit ist das höchste Gut des modernen Monarchen: Die Weigerung von Charles, sein privates Glück der Staatsräson zu opfern, ist sehr gefährlich für die englische Monarchie und vielleicht die Monarchie überhaupt.
Von Martin MosebachDie standesamtliche Registrierung der langjährigen Verbindung zwischen dem englischen Kronprinzen und seiner geschiedenen Freundin bekümmert eingefleischte Monarchisten aus Gründen, die bei näherer Betrachtung an Gewicht verlieren.
Kontinentaleuropäer werden ohnehin nie verstehen können, wieso der Kronprätendent Englands keine geschiedene Frau heiraten darf, wo doch gerade das Bischofsamt des englischen Königs ursächlich mit der Ehescheidung Heinrichs VIII. verbunden ist. Die gesamte anglikanische Kirchenverfassung beruht auf der Absicht des Tudor-Königs, die vom Papst verweigerte Auflösung seiner Ehe mit Katharina von Aragon zu erreichen.
Schamfrist von dreihundert Jahren
Das Verbot, gegen das Prinz Charles jetzt rebelliert, wurde dann auch erst im neunzehnten Jahrhundert formuliert, als eine Schamfrist von dreihundert Jahren abgelaufen war; aber ein ernsthaftes Beharren der anglikanischen Bischöfe auf diesem Gesetz käme einer Verleugnung der eigenen Geschichte gleich.
Auch daß der Kronprinz sich der Entscheidung beinahe aller europäischen und auch der japanischen Monarchen anschließt, den noch für seine Mutter verbindlichen Grundsatz der Ebenbürtigkeit preiszugeben, muß die Monarchie nicht notwendig beschädigen, bezeichnet aber einen bedeutsamen Wandel in der politischen Mentalität.
Eine Sklavin als Kalifenmutter
Das Prinzip der Ebenbürtigkeit bei fürstlichen Heiraten war ein besonders bezeichnendes Merkmal gerade der westlichen Geschichte. In den Despotien des Ostens spielte es niemals eine Rolle, welcher Abstammung die Frau des Herrschers war. Eine Sklavin konnte Mutter des Kalifen werden. Peter der Große heiratete eine barfüßige litauische Stallmagd, die nach seinem Tod Kaiserin Katharina I. wurde.
Die alten Despotien waren aus Grundsatz klassenlose Gesellschaften; die Rechtsstellung der Untertanen sollte sich einzig der hohen Willkür des Herrschers verdanken. Demgegenüber behaupteten die Stände des Westens eine im Mittelalter jedenfalls große Unabhängigkeit vom Monarchen. Der Reaktionär Joseph de Maistre faßte dieses Verhältnis in der Behauptung zusammen, der König könne keinen Adel erschaffen, denn Adel sei eine Frage der Herkunft und niemals das Ergebnis von königlichen Ernennungen.
Kein Anspruch auf Adel
Familien, deren Ursprung sich nicht im Dunkel der Geschichte verlor, konnten nach seiner Überzeugung, die aber sehr tief in alten westlichen Überlieferungen wurzelte, ohnehin keinen Anspruch auf Adel erheben. Der Aristokrat war in seinem Verhältnis zum König „of his own right“: Der König mochte gnädig oder ungnädig sein - die Standeszugehörigkeit des Aristokraten vermochte er nicht anzutasten.
Die europäische Auffassung von der Freiheit des einzelnen, von unverlierbaren, vom Staat nicht abhängigen Rechten hat, so paradox es klingen mag, in diesen Adelsprivilegien ihren keimhaften Ursprung. Wenn die Prinzen und Prinzessinnen der modernen Monarchien das Prinzip der Ebenbürtigkeit bei ihren Heiraten aufgegeben haben, mag darin ein Gefühl dafür liegen, daß die Demokratie in eine Phase getreten ist, in der sie ein vom Staat unabhängiges Eigenrecht, welcher Art auch immer, nicht mehr hinnehmen kann: Wer Prinz oder Prinzessin ist, soll nicht mehr von der Abstammung, sondern von der Abstimmung der Volksvertreter abhängen.
Zug der östlichen Despotien
Auf verblüffende Weise scheinen die westlichen Monarcho-Demokratien damit einen Zug der östlichen Despotien anzunehmen, die dem Souverän das alleinige Recht zubilligen, den Status des einzelnen Untertans zu bestimmen. Die bürgerlichen Ehefrauen der modernen Könige würden so zu Symptomen einer sich perfektionierenden und zur Totalität ausbildenden Demokratie. Beugt sich die Monarchie deren Bedingungen, könnte sie eigentlich noch lange fortbestehen. Nicht das Volk ist der klassische Feind der Könige, sondern die Aristokratie, und die ist endgültig aus dem Feld geschlagen.
Und dennoch enthält die Weigerung des englischen Kronprinzen, sein privates Glück der Staatsräson zu opfern, eine große Gefährdung der englischen Monarchie und vielleicht der Monarchie überhaupt. Man hat sich daran gewöhnt, die Entwicklung der europäischen Monarchie als einen Prozeß unaufhörlicher Schwächung des Königtums zu erleben. Der Blick ist dabei vor allem auf die Konstitutionen gerichtet, die vom neunzehnten Jahrhundert an den Absolutismus einschränkten und dem König eine immer bescheidenere Rolle bei der Regierung zuwiesen.
Kastration des Königstums
Die für die Geschichte der europäischen Monarchie eigentlich wesensfremde Machtfülle des Absolutismus wird heute gern als Hochform des Königtums mißverstanden, die inzwischen beinahe überall vollzogene mehr oder weniger vollständige Entfernung des Königs aus dem politischen Tagesgeschäft als - durchaus erwünschte - Kastration des Königtums aufgefaßt.
Viel bedeutsamer als die wenigen verfassungsmäßigen Rechte, die den modernen Monarchen geblieben sind, ist jedoch ein anderer Rechtsverlust, den man sich in seinem Ausmaß nur selten richtig vor Augen führt: Daß moderne Könige in ihren demokratischen Staaten vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, kann man noch für plausibel halten, aber es gibt bei näherer Betrachtung kaum ein Recht - sei es Bürger- oder Menschenrecht -, von dem der König nicht ausgeschlossen wäre, in Nationen wohlgemerkt, die den Kampf für Bürger- und Menschenrechte zu dem herausragenden Instrument ihrer Innen- und Außenpolitik gemacht haben.
Rechtloser König
Der König besitzt nicht das Recht auf freie Meinungsäußerung, er ist von der Versammlungsfreiheit ausgeschlossen, er ist in der Verfügung über sein Eigentum stark eingeschränkt, er ist in der Freiheit der Berufswahl zumindest stark eingeschränkt, und er besitzt nicht die Freiheit, nach eigenem Gutdünken seinen Wohnsitz zu wählen. Seine Eheschließung bedarf der Zustimmung der Parlamente. Er ist von dem umfassenden Rechtsschutz, den die Prinzipien der Gleichheit jedem Bürger garantieren, ausgeschlossen. „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ gelten, vor allem dort, wo diese Devisen Grundlage von Rechten geworden sind, nicht für ihn.
Und es galt bis vor kurzem als selbstverständlich, daß der Monarch vor allem von jenem Recht ausgeschlossen sei, das in der nordamerikanischen Unabhängigkeitserklärung als das Recht auf „the pursuit of happiness“ definiert wurde. Rechtlose Könige sind kein exklusives Phänomen der Neuzeit: Kraftvolle Staaten wie Venedig und das vormoderne Japan schränkten die Rechte ihrer Herrscher bis zu deren völliger Bewegungsunfähigkeit ein. Aber schon die Dynastie der Merowinger, die den sakralen Charakter der europäischen Monarchie begründete, hatte gelernt, auf konkrete Machtausübung zu verzichten. Der mittelalterliche König war nicht dazu da, um zu herrschen, sondern um verehrt zu werden.
Einzigartige Stärkung
Dennoch ist die Rechtlosigkeit des modernen Königs auch gegenüber diesen Beispielen aus der Geschichte etwas wesensmäßig Neues. Was aus dem Kampf der Demokratie gegen die absolutistische Königsherrschaft herangekommen ist, bestimmt immer noch das Potential einer einzigartigen und unerwarteten Stärkung des königlichen Amtes. Die vollständige Rechtlosigkeit des obersten Repräsentanten des Staates durchbricht sämtliche Prinzipien der Demokratie und relativiert damit ihren umfassenden Anspruch.
Die Rechtlosigkeit gibt der Monarchie den Charakter geradezu magischer Auserwähltheit - wie der alttestamentarische Sündenbock die Schuld des ganzen Volkes auf sich zu nehmen hatte, soll die Rechtlosigkeit des einen, ohne eigenes Zutun, ohne Verdienst oder Schuld in seine einzigartige Position Gelangten, die Rechte seines Volkes garantieren. Die Rechtlosigkeit ist das höchste Gut des modernen Monarchen. Sie ist das Fundament seiner Autorität, die nicht durch Macht, sondern durch Einfluß wirkt.
Form und Haltung
Niemand hat diesen Charakter der modernen Monarchie so gut begriffen wie die englischen Staatsmänner, die die moderne Monarchie in Großbritannien geformt haben. Um so erstaunlicher ist es, daß diese so erfolgreich über alle politischen Krisen der letzten Jahrhunderte hinweggelangte Monarchie offenbar keine Ratgeber mehr hat, die die labile Herrscherfamilie am kurzen Zügel halten und davor bewahren, jeden Augenblick Form und Haltung zu verlieren, so wie einst Disraeli die Königin Victoria in gnadenloser Ergebenheit aus der Sehnsucht nach dem Privatleben zu ihrer Pflicht zurückführte.
Bismarck vermutete, die Monarchie werde verschwinden, „nicht weil die Monarchisten, sondern weil die Könige aussterben“. In England haben aber offenbar auch die politischen Eliten das Interesse am Fortbestand der Monarchie verloren.