Stellen Sie sich vor, Sie seien Amerikaner und suchten bei Google einen Anbieter für Türkeireisen. Zur gleichen Zeit lesen Sie einen Kommentar in der „New York Times“ zur Situation der Kurden in der Türkei. Da Sie nach Kleinasien fliegen wollen, nehmen Sie den Artikel mit einigem Interesse zu Kenntnis, ebenso wie Sie dem Ranking der Google-Suche für Reiseveranstalter vertrauen.
Aber kämen Sie auch auf die Idee, beides - das Suchergebnis und die Meinung des Leitartiklers - sei nur Ausdruck ein- und derselben Meinungsfreiheit? Begründung: Beide, die Zeitung und Google, böten doch ihren Kunden die Informationen an, die sie für wirklich wichtig hielten.
Ein bestelltes Gutachten
Auf diese Idee ist jetzt Eugene Volokh verfallen, ein einflussreicher Rechtsgelehrter der Universität von Los Angeles (UCLA). Er tat es im Auftrag von - Google. Die Firma hat ein Gutachten bei ihm bestellt, ihr Budget für Lobbyarbeit ist legendär. Das Gutachten ist soeben vom Auftraggeber veröffentlicht worden, es trägt den Titel „First Amendment Protection for Search Engine Results“.
Volokh kommt darin zu der Auffassung, „Google, Microsofts Bing, Yahoo und andere Suchmaschinenfirmen werden mit dem gleichen Recht als Medienunternehmen betrachtet wie ,New York Times‘ oder ,CNN‘“. Daher stünde ihnen auch der gleiche Schutz zu - und die gleiche Freiheit, zu gewichten, wie dies Internet-Portale wie der „Drudge Report“ oder die „Huffington Post“ praktizierten. Früher hätte man sich Wissen in Enzyklopädien besorgt, heute eben in Suchmaschinen. Und denen dürfe man das Ranking genauso wenig vorschreiben wie einem Nachrichtenportal die Gewichtung der Nachrichten.
Das ganz große Besteck
Eugene Volokh, Sohn russischer Einwanderer, hat schon im Alter von fünfzehn Jahren einen Abschluss in Computerwissenschaften an der UCLA gemacht; der von ihm initiierte Sammel-Blog „The VolokhConspiray“ genießt Ansehen. Für Google bedeutet die Veröffentlichung seines Gutachtens, dass die Firma im Kampf gegen die amerikanische Regierung das große Besteck vorzeigt.
Denn das First Amendment, der erste Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten von 1791, auf den sich Volokh hier stützt, verbietet es dem Kongress unter anderem, ein Gesetz zu erlassen, das die Rede- oder Pressefreiheit einschränkt. Das First Amendment ist in den Vereinigten Staaten von großem Gewicht, mit ihm wird immer wieder erfolgreich vor Gericht operiert; die Chance, dass amerikanische Richter deshalb ein Suchergebnis mit Meinungsfreiheit gleichsetzen, scheint nicht gering. Die Keule, die nun hier geschwungen wurde, hat also einiges Gewicht.
Sind Suchmaschinen „Sprecher“?
Volokh nennt die Suchmaschinenfirmen deswegen „speakers“. Und wer spricht, dem steht die Freiheit der Rede zu. Auch wenn ein Suchergebnis sich einem Algorithmus verdankt, den ein Softwareexperte programmiert hat, wenn also gar niemand etwas „meint“, sondern nur eine Maschine etwas sortiert. Für europäisches Rechtsempfinden ein Vergleich, der sich nicht aufdrängt. Die Herstellung und Verbreitung einer Nachricht oder eines Kommentars ist nicht das Gleiche wie das Zugänglichmachen und Ordnen dieser Leistungen.
Hintergrund des Vorstoßes ist das laufende Verfahren, in dem das amerikanische Justizministerium untersucht, ob der Suchmaschinenkonzern seine dominierende Marktstellung dazu nutzt, um den Wettbewerb abzuwürgen. Staatliche Reglementierung am Horizont, das hat Googles Anwaltsbataillone in Stellung gebracht: Die Drohung mit dem First Amendment soll die Vertreter der Regierungsseite davon abbringen, ihren Kurs weiter zu verfolgen. Mitgeteilt werden soll: Ihr geht gegen die Pressefreiheit vor, nicht gegen einen Verkäufer von Werbeflächen. Auch das Vorgehen gegen Monopolisten hat nämlich eine lange Tradition, die Google zu Recht fürchtet. Im Zweifel wäre aber wohl die Meinungsfreiheit die Karte, die sticht.
Die Einflussnahme findet statt
Bislang war es die Strategie Googles gewesen, seine marktbeherrschende Stellung herunterzurechnen und zu bestreiten, man nehme Einfluss auf das Ranking der Suchergebnisse. Außerdem wurde stets darauf verwiesen, die Nutzer könnten jederzeit zu einem Konkurrenten wechseln. Man könnte dennoch auf die Idee kommen, die neue Argumentationslinie räume ein, dass eine Einflussnahme nicht nur möglich sondern auch faktisch durchgeführt worden sei.
Firmen, die sich über die Monopolstellung von Google beklagten, könnten demnach damit rechnen, im Ranking abzusinken. In ersten Kommentaren zu der Volokh-Studie wurde bezweifelt, dass Google mit dieser Rechtsauffassung in Europa erfolgreich sein könnte. Umso genauer werden die Brüsseler Wettbewerbshüter die Auseinandersetzung verfolgen.
Ohweia
Johannes Korn (Grumpfdalm)
- 14.05.2012, 17:15 Uhr
Google als Speaker - nicht in Deutschland / nicht in der EU
Jan Froehlich (JanFroehlich)
- 14.05.2012, 17:06 Uhr
Wenn die NYT ein Monopolist wäre, müsste man sie zerschlagen
Paul Rabe (heidelpaul)
- 14.05.2012, 14:28 Uhr