08.09.2010 · Warnungen vor dem Glücksspiel folgen nicht einer Logik der medizinisch-psychologischen Sache, sondern einer Logik des politisch-ökonomischen Lobbyismus. Das hat nun auch der Europäische Gerichtshof unterstrichen.
Von Jürgen KaubeAmphetamin, Cannabis, Kokain, Mescalin, Morphium, Opium, Psilocybin und nicht zu vergessen Lysergsäurediethylamid - die Liste verbotener Suchtmittel ist lang. Aber sie ist niemals abgeschlossen. Denn zum Begriff der Sucht gehört es, dass sie, ähnlich wie die Angst, bei ihren Motiven nicht wählerisch ist. Sie richtet sich nicht nur auf Substanzen, die abhängig machen, sondern auch auf Verhaltensweisen: Arbeit, Einkaufen, Sex, Hungern, Selbstverletzung, Stehlen, Rasen, Brandstiften und so weiter.
Die klinische Psychologie spricht hier von Impulskontrollstörungen, die Philosophie hat das Thema unter „Willensschwäche“ behandelt und wundert sich seit Jahrtausenden darüber, dass jemand tut, was er nicht will, ohne dass ihn jemand anderes, sondern nur er selbst sich zwingt. Dass Glücksspiel süchtig machen kann, ist insofern nicht verwunderlich, als eben alles süchtig machen kann. Nun werden aber nicht Autos, Kondome, Handtaschengeschäfte oder Bürocomputer mit den entsprechenden Warnhinweisen - „Sex macht sehr schnell abhängig. Fangen Sie gar nicht erst an!“ - versehen. Und auch Schnaps nicht. Sondern nur Zigaretten und die Lottoreklame.
Lottosucht ist ein Phänomen an der Grenze zur Messbarkeit
Daran ist leicht zu erkennen, dass solche Warnungen nicht einer Logik der medizinisch-psychologischen Sache, sondern einer Logik des politisch-ökonomischen Lobbyismus folgen. Was das Glücksspiel angeht, so hat nun der Europäische Gerichtshof unterstrichen, dass es sich hierbei in Deutschland um einen staatlichen Eigenlobbyismus handelt. Denn das zentrale Argument des Gerichtsurteils gegen das hiesige Glücksspielmonopol des Staates betrifft seine Verlogenheit.
Sie liegt darin, angeblich aus Gründen des Schutzes vor Spielsucht private Sportwetten zu unterbinden - und zugleich staatlich Spiele anzubieten oder zuzulassen, die seit jeher Suchtverhalten auf sich ziehen: Roulette, Kartenspiele, vor allem aber Automaten. Von den staatlich geduldeten Telefonverblödungsspielen im Fernsehen und vom Aktienmarkt - auch so eine Art Wette - ganz zu schweigen. Lottosucht hingegen ist ein Phänomen an der Grenze zur Messbarkeit. Ein Prozent aller Glücksspieler gilt der Forschung als verhaltensauffällig, ein halbes Prozent als pathologisch, und die überragende Mehrheit dieser pathologischen Fälle spielt an Automaten, privaten wie staatlichen, gut fünf Prozent spielen Roulette, aber nicht einmal ein Prozent Zahlenlotto. Wer also behauptet, hier gelte es, eine Sucht zu bekämpfen, wird auch ein staatliches Lakritzmonopol ins Auge fassen müssen und vor allem eines für Damenschuhe.