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Glosse Feuilleton Prozess-Islam

 ·  Der Prozess ist der Vater aller Dinge. Nicht nur die Dinge sind im Fluss, sondern natürlich auch die Begriffe, mit denen wir die Dinge bezeichnen. Ein Prozessbegriff der besonderen Art ist der Begriff Islamkonferenz.

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Der Prozess ist der Vater aller Dinge. Nicht nur die Dinge sind im Fluss, sondern natürlich auch die Begriffe, mit denen wir die Dinge bezeichnen. Ein Prozessbegriff der besonderen Art ist der Begriff Islamkonferenz. Im gemeinen Wortschatz der Öffentlichkeit gibt es eine erste Islamkonferenz (die war vor wenigen Monaten) und eine zweite Islamkonferenz (die war am 2. Mai). Dieser allgemeine Wortschatz gibt aber eben nur eine Bedeutung der Vokabel Islamkonferenz wieder, die eher statuarische. Sie bezeichnet nämlich nur die Plenarsitzungen der Islamkonferenz, deren es bisher zweie gab. Die andere Bedeutung von Islamkonferenz ist die prozesshafte: ein dauerndes Gewimmel von vielen Arbeitskreisen, bei denen viele Papiere beraten und verabschiedet werden. Gehen diese beiden Begriffe von Islamkonferenz, die statuarische und die prozesshafte, durcheinander, werden sie - sei's vorsätzlich, sei's unabsichtlich - verwechselt, dann kann schon mal eine Bombe platzen. So wie gestern, als die Bundestagsabgeordnete der Union, Kristina Köhler, im Gespräch mit dieser Zeitung sagte, dass die islamischen Verbände eine auf der Islamkonferenz bereits ausgesprochene Zustimmung zu bestimmten Papieren "inzwischen" wieder zurückgezogen hätten. Besonders brisant: "Zurückgezogen wurde auch die Zustimmung zur Passage, die den Islamismus als Gefahr bezeichnet." Doch nun geht der Prozess weiter. Mit Islamkonferenz, so stellte Köhler Stunden später klar, habe sie nicht die Islamkonferenz der Plenarsitzungen gemeint, sondern die Islamkonferenz als den dauernden Prozess der Arbeitsgruppen und Papiere. Schon vor der zweiten Plenarsitzung am 2. Mai habe der Koordinierungsrat der Muslime seine Zustimmung zu den entsprechenden Passagen zurückgezogen. Sie selbst habe den Begriff Islamkonferenz im Gespräch mit dieser Zeitung "offengelassen", erklärte Frau Köhler in Nutzung der prozessualen Hermeneutik politischer Sprache. Doch nun geht der Prozess noch mal weiter. Das Innenministerium erklärt, es sei nie die Zustimmung zu einem Beschluss zurückgezogen worden, natürlich gebe es Dissense, aber keine solchen, auf deren prozessuale Auflösung man nicht hoffen könne. Dem stimmt der Zentralrat der Muslime in Deutschland zu. Die Dinge, man sieht es, sind im Fluss. gey

Quelle: F.A.Z., 12.05.2007, Nr. 110 / Seite 33
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