09.07.2006 · Ein Berufsschullehrer meldet sich krank. Ende Vierzig ist er, nach Auskunft mehrerer Fachärzte sowie des Versorgungsamtes tatsächlich aus psychischen Gründen dienstunfähig. Er wird in den vorzeitigen Ruhestand versetzt und bezieht eine Pension.
Ein Berufsschullehrer meldet sich krank. Ende Vierzig ist er, nach Auskunft mehrerer Fachärzte sowie des Versorgungsamtes tatsächlich aus psychischen Gründen dienstunfähig. Er wird in den vorzeitigen Ruhestand versetzt und bezieht eine Pension. Bis ins Jahr 2002 wird ihm die Dienstunfähigkeit wiederholt bestätigt. Doch dann kommt der Schulbehörde des Lahn-Dill-Kreises, das ist die Gegend um Wetzlar herum, aufgrund anonymer Anzeige zur Kenntnis, der Pensionist gehe in der Schweiz seinem Lehrerberuf weiter nach. Das Versorgungsamt hält ihn daraufhin wieder für dienstfähig, er wird wieder in den hessischen Schuldienst eingestellt. Seiner Schweizer Bezüge wegen kürzt man ihm die hessische Pension einstweilen auf zwanzig Prozent und friert die Überweisungen ein. Der Lehrer zieht vor Gericht. Denn er sei nur in Hessen, dort aber völlig berufsunfähig, nicht jedoch in Bern, wo nämlich deutlich bessere Arbeitsbedingungen in jeder Hinsicht herrschten. Der Direktor der dortigen "Wirtschafts- und Kaderschule" ist erstaunt. Ihm war von gesundheitlichen Einschränkungen des Kollegen bislang nichts bekannt. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen schließt sich dem Argument des Lehrers an. Ein neuerliches psychiatrisches Gutachten hatte befunden, dem Kläger sei nicht zuzumuten, in Hessen tätig zu sein, seine Krankheit sei Resultat von Erfahrungen an hessischen Schulen. Moral: Das Recht wird immer einfühlsamer. Jetzt können sich Gerichte schon vorstellen, daß die bloße Tatsache, in Mittelhessen unterrichten zu müssen, bewußtseinsbelastende Folgen hat. Den Nachweis, der Beamte sei auch hierzulande wieder dienstfähig, sei vom Schulamt zu erbringen. Das dürfte angesichts der interessanten Krankheit, die hier festgestellt wurde, gewissermaßen einer regionalen Organisationsallergie, schwerfallen. Man sollte sich darauf beschränken, ihre Ausbreitung zu verhindern. Die Stadt Bern hingegen mag sich überlegen, ob sie dem hessiadepressiven Schulmann nicht die Bezüge um jene zwanzig Prozent kürzt. Denn genausoviel müßte ihm seine wiedererlangte Gesundheit ja mindestens wert sein. kau