Home
http://www.faz.net/-gqz-szza
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Glosse Feuilleton Gebt uns Freiheit

23.07.2006 ·  Müßte Maxim Biller Schadenersatz zahlen, hätte das unkalkulierbare Folgen für zahllose geschriebene, aber mehr noch für unendlich viele ungeschriebene Bücher. Jetzt geht der Fall „Esra“ uns alle etwas an.

Artikel Lesermeinungen (1)

Zweieinhalb Jahre lagen zwischen dem Erscheinen von Maxim Billers Roman „Esra“ und seinem endgültigen Verbot durch den Bundesgerichtshof im Juni 2005. Weil das Buch mit zahlreichen verletzenden Realitätspartikeln auch aus dem Intimleben von Billers früherer Lebensgefährtin durchsetzt ist, stellten die Richter das Persönlichkeitsrecht über die Freiheit der Kunst. Die weitreichenden Angebote von Autor und Verlag, die Hauptfiguren stärker zu verfremden und anstößige Stellen zu tilgen, hatten die Klägerinnen nicht besänftigen können. Sie bestanden auf dem Verbot des Buches und erreichten ihr Ziel: „Esra“ ist in keiner Buchhandlung und keiner Bibliothek mehr zu finden. Damit, so mußte man damals meinen, war die Höchststrafe über den Schriftsteller verhängt: Sein Werk ist wie ausgelöscht.

„Esra“ hat nie als Roman existiert, sondern immer nur als Fall. Als Fußnote in Fragen der Kunstfreiheit hat das Buch eine Bedeutung erlangt, die über seinen literarischen Wert weit hinausgeht. Jetzt geht der Streit um „Esra“ in eine weitere Runde, die ihm eine ganz neue Dimension eröffnet: Ein Münchner Gericht soll im August entscheiden, ob den Klägerinnen Schadenersatz zusteht. Von 100.000 Euro ist die Rede, eine Summe, die fast jeden deutschen Schriftsteller ruinieren würde. Aber die Höhe der Entschädigung ist zweitrangig. Viel wichtiger ist die grundsätzliche Frage, ob Kunst schadenersatzpflichtig sein kann. Sie betrifft nicht Biller allein, sondern jeden deutschen Schriftsteller. Deshalb finden sich mehr als hundert Unterschriften unter einem Aufruf, den die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ in ihrer gestrigen Ausgabe publiziert hat. Er fordert die Aufhebung des Publikationsverbots und die Niederschlagung der neuen Klage.

Von Elfriede Jelinek und Günter Grass über Iris Berben, Senta Berger und Helmut Dietl bis zu Jakob Arjouni und Felicitas Hoppe sind sich deutsche Künstler einig: „Es wäre der Ruin der Literatur, es wäre der Bankrott der Kunstfreiheit, wenn künftig jeder, der sich in einem Werk der Fiktion wiederzuerkennen glaubte, auf Schadenersatz klagte. Statt Lektoren wären Anwälte die ersten Gegenleser, statt um Qualität ginge es nur noch um Unangreifbarkeit. Wer ein Buch veröffentlichte, riskierte den Ruin.“ Der Schriftsteller Daniel Kehlmann äußert heute in dieser Zeitung (siehe Seite 31) Verständnis für die Klägerinnen und ergreift vehement Partei - nicht gegen sie, sondern für die Freiheit der Kunst. Aber nach welcher Logik sollte ein Gericht Schadenersatz ablehnen, wenn doch zuvor die Verletzung des Persönlichkeitsrechtes als schwerwiegend genug erachtet wurde, um das Kunstwerk zu verbieten? Es ist die Logik der Liberalität: Eine Verurteilung Billers hätte unkalkulierbare Folgen für zahllose geschriebene, aber mehr noch für unendlich viele ungeschriebene Bücher. Jetzt geht der Fall „Esra“ uns alle etwas an. igl

Quelle: F.A.Z., 24.07.2006, Nr. 169 / Seite 29
Hier können Sie die Rechte an diesem Artikel erwerben

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel

Wieder federführend

Von Sandra Kegel

Immer mehr Menschen schwärmen für das Schreiben mit spitzer Feder, Füllhalter-Produzenten und Versandhändler verzeichnen eine Verdopplung der Nachfrage. Was ist zu halten von der neuen Liebe zur Tinte? Mehr 1 3