Die Frau des Bundeskanzlers ist in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland nicht vorgesehen. Wiewohl unser höchstes Gericht im Lichte seiner jüngsten Auslegung des Artikels 68 dies künftig anders sehen könnte, ist der Kanzler danach doch auf ein stabiles Vertrauen angewiesen, das, wenn alle Münteferings an ihm irre werden, eben die Frau an seiner Seite aufbringen muß. Bisher aber taucht der Bundeskanzler als öffentliches Organ im Grundgesetz nicht ehepaarweise auf. Was der Bundeskanzler mit seiner Liebsten anstellt, ob er sie die Brioni-Anzüge bügeln oder den Kaviar kochen, die Kehrwoche machen oder den Chianti entkorken, ihm den Rücken im lauen Schaumbad schrubben oder die Noten beim gemeinsamen Volksliedsingen mit Joschka Fischer umblättern läßt, ob er sie in die Hölle wünscht oder ihr die Füße küßt und das Korsett schnürt - das geht niemanden etwas an. Und das ist, um wieder einmal den berühmten Berliner Regierenden Privatbürgermeister Wowereit zu zitieren, "auch gut so". Privatsachen gehören nicht in die Öffentlichkeit. Umgekehrt gilt auch: Privatmeinungen von Kanzlergattinnen gehören auch nicht da hin. Daß Frau Doris Schröder-Köpf eine bestimmte Meinung zur Politik der Konkurrentin ihres Mannes hat, ist ihr gutes privates Empörungsrecht. Nur bedingt dieses private Recht noch keine öffentliche Resonanz. Oder höchstens so viel Resonanz, wie sie die Meinungen von Lieschen Müller auch hätten. Nur daß Lieschen Müller nicht mit dem Kanzler verheiratet ist. Daß eine gute alte deutsche Wochenzeitung der Kanzlergattin diese Resonanz einräumte und sozusagen sie als in der Verfassung nun doch irgendwie vorgesehenes Verlautbarungsorgan adelte und eben nicht Lieschen Müller in Sachen Merkel interviewte, ist einerseits journalistische Verluderung, andererseits zeitgeistgemäßer Ergebenheitsdienst in der Tretmühle der Tyrannei der Intimität. In dieser Tretmühle geht uns bekanntlich all das an, was uns eigentlich nichts angeht. Das alles aber war kein Ausrutscher, sondern Strategie und wird wohl, so die beiden Privat-Schröders die Bundestagswahl gewinnen, die nächste Legislaturperiode dominieren. Der private Doris-Gatte Gerhard Schröder nämlich, im öffentlichen Nebenberuf hie und da Bundeskanzler, hat nun im Fernsehen im Verlaufe eines wie immer sonst gearteten "Fernseh-Duells" so gut wie nichts Substantielles gesagt - außer daß er seine Frau liebe. Das hat bisher noch kein Kanzler gewagt. Und dazu guckte Gatte Gerhard auch noch ganz lieb. Er senkte die Stimme und gab ihr den Schmelz keuschester ehelicher Belegtheitserotik, aber auch -erregung. Als wolle er gleich den berühmten Marriage-Chanson des lebenslang unverheirateten Beethoven "Ich liebe dich so wie du mich, am Abend und am Morgen, es war kein Tag, wo du und ich nicht teilten unsre Sorgen" (in G-Punkt-Dur, bekanntlich der Tonart der lebenslang Verheirateten) anstimmen. Und als werde er dann gleich aus dem Fernsehstudio stürmen und draußen die Doris ganz lieb und ganz lang in den Arm nehmen und, ach!, küssen, küssen, küssen ..., bis den beiden der Atem stockte und die Nation dann nur noch "Diesen Kuß der ganzen Welt!" (auch von Beethoven, nur aus einem anderen Lied) jubelte. Und alle deutschen Ehefrauen gingen dann Gerhard wählen, und alle deutschen Ehemänner stimmten für Doris. Und dann küßten die Schröders ganz Deutschland, Doris gäbe im Reichsknutschtag eine Kußerklärung ab. Und was sagt dann Angela Merkel zu Paul Kirchhof? Küß mich, Dummkopf. Was denn sonst. G.St.