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Montag, 13. Februar 2012
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Glanzstunde der Republik

26.03.2004 ·  Nie war man mit solcher Beunruhigung Richter: In Frankfurt öffnet eine großartige Ausstellung zum Auschwitz-Prozeß, der 1964 im Gallusviertel begann.

Von Michael Jeismann
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Was war Auschwitz? Eine Nebelwand von ungewissem Grauen. Wer waren die Verbrecher? Andere. Tote. Führer. So war es bis zu jenem Prozeß, dessen Namen einen Hauptort der nationalsozialistischen Vernichtung bezeichnet.

Vor vierzig Jahren standen im Bürgerhaus Gallus in der Frankenallee 111 in Frankfurt am Main, das eigens für den Prozeß gebaut worden war, zunächst 22 Mitglieder der Lagermannschaft des Vernichtungslagers Auschwitz als Angeklagte vor dem Schwurgericht. Elf von ihnen waren des Mordes angeklagt, den anderen elf warf man Beihilfe zum Mord vor. Hier saßen sie sich gegenüber, unter Polizeibewachung, die ehemaligen Gefangenen und die, von denen sie umgebracht werden sollten. Einige Polizisten salutierten den hohen SS-Dienstgraden am Eingang, oben an der Garderobe trafen diese dann erstmals auf die Überlebenden.

Der Richter brach später bei der Urteilsverkündung in Tränen aus, als er das Schicksal der Kinder in Auschwitz schilderte, es stockten und versagten die Stimmen der Staatsanwälte. Mancher Angeklagte aber brachte es fertig und lachte die Zeugen aus, stilisierte sich zum kleinstmöglichen Rädchen, das eigentlich immer nur ein Sandkorn im Getriebe sein wollte. Diese "Dialektik von Rationalität und Dramatik" im Gerichtsverfahren, wie der Direktor des Fritz Bauer Instituts, Micha Brumlik, formulierte, ist so eindringlich, daß sich eine Emotionalisierung aus zweiter Hand von selbst verbietet.

Sechs als „Exzeßtäter“ verurteilt

Der Auschwitz-Prozeß war am 20. Dezember im Frankfurter Römer eröffnet worden, zog dann in das Haus Gallus um und endete mit der Urteilsverkündung am 20. August 1965. Es wurden siebzehn Angeklagte wegen insgesamt 15209 Morden im Vernichtungslager Auschwitz verurteilt, nur sechs von ihnen wurden als Täter im unmittelbaren Sinn bezeichnet. Diese sechs nannte man "Exzeßtäter", weil ihnen nachgewiesen werden konnte, daß sie besondere Grausamkeit bei der Ermordung der Lagerinsassen hatten walten lassen.

Wenn heute am historischen Ort, im Haus Gallus, die Ausstellung über den Auschwitz-Prozeß eröffnet wird, so ist dies nicht allein eine weitere Erinnerung an die deutschen Menschheitsverbrechen. Das wäre ein fatales Mißverständnis, das die Besucher um eine große Chance brächte. Hier wird keine hypertrophe Symbolik geboten, die in den vergangenen Jahren oft das Gegenteil von dem erreichte, was sie beabsichtigte. Hier ist aber ebensowenig die reine Historisierung zu finden, die nur Sicherheitsabstand zu den Geschehnissen schafft.

Staatssymbolik

Die Ausstellung über den Auschwitz-Prozeß zählt zum Besten, was in den vergangenen Jahren zur NS-Vergangenheit und zur frühen Bundesrepublik gezeigt wurde. Sie schafft, auch dank der gelungenen Architektur von Holger Wallat, einen der seltenen und ergreifenden Augenblicke, in denen die Bundesrepublik Gelegenheit hat, sich umzublicken und der eigenen Geschichte ins Gesicht zu schauen. Endlich kommt die Bundesrepublik bei sich selbst, bei ihrer politisch-moralischen Begründung an. Hierhin, gleich nebenan, sollte man gehen, wenn man etwas von dem begreifen will, was im Nationalsozialismus geschah: die Ausrottung des Begriffs vom Menschen (Hannah Arendt). In Berlin, auf der Holocaust-Großbaustelle, das wird nun im Kontrast zu dieser Ausstellung sofort augenfällig, geht es um etwas ganz anderes, um Staatssymbolik, die sich selbst Zweck genug ist und, so steht zu befürchten, große, aber vage Gefühle weckt.

Die Erinnerung an das Schwurgerichtsverfahren des Auschwitz-Prozesses dagegen handelt von Präzision: von der Präzision der Juristen, der Aussagen, der Berichterstatter. Der vierzigste Jahrestag des Auschwitz-Prozesses kommt gerade zur rechten Zeit, droht doch die Erinnerung an die Vernichtungspolitik des nationalsozialistischen Deutschland zu einer leeren, wohlfeilen Formel zu werden, die das historische Bewußtsein mehr vernebelt als erhellt.

Die Vergangenheit sollte ruhen

Die Erinnerung an den Prozeß macht klar: Diese Republik war seit ihrer Gründung eine Vermeidungsrepublik. Nie wieder sollte es zu Krieg und Terror kommen, nie sollte in Deutschland wieder geschehen können, was geschehen war. Man war bereit, in die Zukunft zu blicken. Die Vergangenheit aber sollte ruhen.

Der Auschwitz-Prozeß aber holte diese nationalsozialistische Vergangenheit mitten in die Gegenwart der Bundesrepublik der sechziger Jahre, deren wirtschaftliche Prosperität zum Substitut des Politischen wurde. Der Auschwitz-Prozeß war nicht das erste, aber er war wohl das wichtigste Verfahren gegen nationalsozialistische Verbrecher. Mit ihm erhielten die "ganz normalen Männer", die in der Todesfabrik Auschwitz töteten, ein Gesicht, eine bürgerliche Existenz, eine Adresse. Aus ungreifbar gewordenen Figuren des Grauens wurden Personen, die sich zu verantworten hatten.

Echoraum geschaffen

Wie langwierig und unvollkommen diese Verwandlung auch vor sich ging, sie war, wie die Ausstellung deutlich macht, die Voraussetzung dafür, daß die Bundesrepublik nach und nach ein Selbstverständnis in der Tradition dieses Prozesses finden konnte. Mit ihm erst wurde die Zeitgeschichte als Gutachterin etabliert, die mit kriminalistischer Nüchternheit Tatzusammenhänge rekonstruiert und Ortsbegehungen unternimmt. Man musterte Fotoalben - die die Zeugen unter Tränen als das letzte, was von ihrer Familie übrigblieb, nur widerwillig zur Beweisaufnahme kopieren ließen - sowie Dokumente, deren Echtheit und Relevanz zu bewerten waren.

Aber wie stellt man einen Prozeß aus, mitsamt der juristischen Vor- und Nachgeschichte? Diese Frage hat mit der Schau, die von einem Team um Irmtrud Wojak vom Fritz Bauer Institut erstellt wurde, eine mustergültige Antwort gefunden. Sie bietet im Hauptteil die Geschichte des Prozesses, in dem man lesen und hören kann, was vor Gericht gesagt wurde. Auf einer zweiten Ebene läßt sich die von Marcel Atze besorgte Rezeptionsgeschichte in Literatur, Philosophie, Publizistik und Theater an ausgewählten Beispielen studieren. Schließlich haben eine Reihe zeitgenössischer Künstler, die Erno Vroonen versammelt hat, gewissermaßen einen Echoraum des Prozesses geschaffen.

Ortsbegehung organisiert

Man betritt das Haus Gallus und ist schon mitten in die Vorgeschichte des Prozesses versetzt. Im Treppenhaus, beim Aufstieg zum Sitzungssaal, begegnet der Besucher der juristischen Vorgeschichte: den Nürnberger Prozessen, dem Warschauer Prozeß gegen den Auschwitz-Kommandanten Rudolf Höß, dem Ulmer Einsatzgruppen-Prozeß von 1958, der die langen Jahre einer nahezu eingestellten gerichtlichen Verfolgung von Nazi-Verbrechern beendete, sowie dem Eichmann-Prozeß in Jerusalem im Jahr 1961. Dann betritt man den Sitzungssaal und blickt als erstes auf eine Zeichnung der Sitzanordnung, die ein Gerichtszeichner damals angefertigt hat. Man schaut um sich, zu den Fenstern hin, wo Großporträts der Zeugen hängen, nach vorn und zur Seite, wo auf einer makabren Säulenreihe die Konterfeis der antisemitischen Großverbrecher wie Himmler zu sehen sind.

Einen Moment lang fühlt man sich in der Zeit versetzt: so und hier vor vierzig Jahren. Dann sieht man hinter sechs großen Abteilen an der gegenüberliegenden Wand: Auschwitz. Der Prozeß und jener Ort, der so fern lag, daß er für manchen gar nicht mehr wahr sein konnte. In der Ausstellung kann man verfolgen, wie die Staatsanwälte und die Zeugen diesen Ort immer näher heranholten, so nah, bis aus den respektablen Bürgern wieder jene kalten Killer und Folterer wurden, die sie im Lager gewesen waren. Man brauchte ihnen keine Maske vom Gesicht zu reißen, sondern sie nur im Geiste nach Auschwitz zurückführen. Das war auch der Grund, warum Fritz Bauer, der Generalstaatsanwalt und Kopf des Verfahrens, während des Prozesses eine Ausstellung des Auschwitz-Museums in Frankfurt organisierte - und eine Ortsbegehung in Auschwitz selbst.

Grauenhaftes

Reue zeigte keiner von den Angeklagten. Das kann man hören, sobald man in eins der sechs Abteile eintritt, in denen die Schuld jedes einzelnen Verurteilten verhandelt wird. Auf einen tabellarischen Lebenslauf, der irgendwo beginnt und dann nach Auschwitz führt, folgen an der Stellwand gut lesbar Aussagen der Zeugen und des jeweiligen Angeklagten, die einem das Blut in den Adern erstarren lassen. So zum Beispiel im Fall Wilhelm Bogers, der zum Ermittlungsfunktionär der Politischen Abteilung des Lagers gehörte und nie etwas von den Vergasungen bemerkt haben wollte. Boger erfand die "Sprechmaschine", die sogenannte "Schaukel", eine grausame Tortur, die viele Häftlinge nicht überlebten. Eine Zeugin berichtete, wie Boger einen kleinen Jungen, der einen Apfel in der Hand hielt, an den Füßen packte und mit dem Kopf vor die Wand schleuderte, dann in aller Ruhe den Apfel aufhob und aß.

Ähnlich Grauenhaftes ergab die Beweisaufnahme bei den anderen Angeklagten. Dr. Victor Capesius, der die Häftlinge mit Phenolspritzen ins Herz umbrachte und dabei Lagerinsassen als Assistenten benutzte, die die Gefangenen festhalten mußten. Eines Tages sah ein solcher Assistent, daß sein Vater hineingeführt wurde. Er schwieg aus Angst und half so bei der Ermordung des eigenen Vaters. Als Capesius dann doch erfuhr, um wen es sich da gehandelt hatte, sagte er dem Assistenten in gemeiner Jovialität: "Na, das hättest du mir doch sagen können. Hätten wir ihn am Leben gelassen." Oder Robert Mulka, nach dem das Strafverfahren offiziell benannt war, Adjutant des Lagerkommandanten, der das Zyklon B regelmäßig nachbestellte, aber "keine Kenntnis" hatte.

Man liest das nicht nur, sondern hört in den einzelnen Abteilungen Tonbandmitschnitte. Das Grauen hört und liest man, aber eben auch die besonnene Kühnheit und Hartnäckigkeit der Staatsanwälte, die auf der Grundlage einer Rechtsprechung, die seit Beginn der fünfziger Jahre den Begriff der Täterschaft so verflüssigt hatte, daß er von einem objektiven Tatbestand zu einer Frage subjektiver Gesinnung wurde. Die Mörder wurden zum bloßen Medium eines dämonischen bösen Geistes. Auch dagegen hatten die jungen Staatsanwälte zu kämpfen - unterstützt von einigen großartigen Berichterstattern, von denen unter anderen Peter Jochen Winters für "Christ und Welt" zu nennen ist und nicht zuletzt Bernd Naumann, dessen Berichte für diese Zeitung maßgeblich dazu beitrugen, den Prozeß national bekannt zu machen. Auch daran lohnt, zu erinnern: Diese Republik hatte einmal ihre Glanzstunden.

Bis zum 23. Mai. Der exzellente, 800 Seiten starke Katalog, der selbst ein Monument für die Überlebenden von Auschwitz und die ermittelnden Staatsanwälte ist, kostet 34,80 Euro.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 27.03.2004, Nr. 74 / Seite 33
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