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Gesetzesänderung Frankreich setzt auf höheres Heiratsalter gegen Zwangsehen

08.04.2005 ·  Der „Code Napoleon“ ist in Frankreich schon seit mehr als 200 Jahren weitgehend unangetastet. Doch nun soll Artikel 144 und damit das Heiratsalter geändert werden. Doch ungewollte Kinder sind nicht der Grund.

Von Jürg Altwegg
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Noch immer ist das französische Zivilgesetz nach dem Mann benannt, der es praktisch diktiert und am 29.März 1804 in Kraft gesetzt hat. Rund die Hälfte aller Paragraphen des ursprünglichen „Code Napoleon“ ist weiterhin gültig - im Wortlaut der damaligen Sprache. Mit dieser Kontinuität über Monarchien, Revolutionen und Republiken hinweg ist das Land gar nicht schlecht gefahren. Gesetzesänderungen werden nur zögerlich vorgenommen.

Auch Justizminister Dominique Perben reagierte zunächst skeptisch und abweisend, als er mit dem Wunsch konfrontiert wurde, den Artikel 144 neu zu formulieren. Er bestimmt das Alter, in dem in Frankreich geheiratet werden darf: Achtzehn müssen die Männer sein. Nur fünfzehn Jahre sind es für Frauen. In besonderen Fällen darf der Staatsanwalt Ausnahmen bewilligen. Doch ungewollte Kinder sind heute kein Heiratsgrund mehr.

Gewalt in der Ehe

Das Heiratsalter soll aus einem anderen Grund erhöht werden: Man muß die jungen Frauen vor der Zwangsverheiratung schützen. Die Gesetzesänderung erfolgt im Zusammenhang mit einer Debatte über die Gewalt in der Ehe. Jeden Monat werden sechs Frauen von ihren Männern getötet. Künftig sollen „physische und psychische Gewaltanwendung gegenüber dem Partner“ strafbar sein. Auch die Vergewaltigung in der Ehe wird zum Delikt.

Für die Erhöhung des Heiratsalters kämpft im Parlament Joelle Garriaud-Maylam aus Jacques Chiracs bürgerlicher UMP-Partei. Sie hatte in England miterlebt, wie ein Mädchen von der eigenen Mutter und dem Bruder ermordet wurde, weil es sich weigerte, den Vetter, dem es versprochen worden war, zu heiraten.

Hohe Dunkelziffer

Für Frankreich geht der Innenminister von 1200 Zwangsheiraten pro Jahr aus und räumt eine große Dunkelziffer ein. Der „Rat für die Integration“ hat vor zwei Jahren mit der Annahme von 70.000 zwangsverheirateten Frauen die Öffentlichkeit schockiert. Die Zahl ist kaum überprüfbar und auch sehr umstritten.

Doch selten sind die Fälle nicht, in denen Töchter aus Einwanderungsfamilien in ihre Herkunftsländer geschickt werden: nach Nordafrika, in den Senegal, in die Türkei. Am häufigsten würden junge Frauen aus Frankreich in Mali und Mauretanien zur Ehe gezwungen. Mit einem Gatten kehren sie zurück. Manchmal war das Motiv nur dessen Arbeitsbewilligung.

Änderung auch in Marokko

Die Vereinten Nationen haben Zwangsehen als moderne Form des Sklaventums angeprangert. Joelle Garriaud-Maylam ist sich bewußt, daß die alleinige Erhöhung des Heiratsalters in Frankreich den Heiratstourismus in die Heimat nicht zum Verschwinden bringen kann. Sie hätte gerne schärfere Bestimmungen in die Gesetzesvorlage eingebracht. Die Nationalversammlung wird nächstens über sie befinden. Der Senat, die kleine und konservativere Kammer, hat ihr bereits zugestimmt.

Das ist nicht nur im Sinne des Prinzips Gleichheit wie der europäischen Harmonisierung ein wichtiger Fortschritt. Auch in der gesellschaftlichen Wirklichkeit wird die Neufassung des Artikels 144 nach 201 Jahren und ein paar Wochen oder Monaten trotz aller Skepsis nicht folgenlos bleiben. Dem einstigen Mutterland sind einige gemäßigte, um Modernisierung bemühte Staaten wie Senegal und Tunesien zuvorgekommen. Auch Mohammed VI., der neue König von Marokko, hat in seinem Reich das Heiratsalter auf achtzehn Jahre angehoben.

Quelle: F.A.Z., 08.04.2005, Nr. 81 / Seite 40
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Jahrgang 1951, Kulturkorrespondent mit Sitz in Genf.

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