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Gesellschaft Bestsellerautorin soll aus England ausgewiesen werden

18.10.2002 ·  Mende Nazer, deren Buch „Sklavin“ auch in Deutschland ein Bestseller ist, soll in Großbritannien kein Asyl bekommen.

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Die Sudanesin Mende Nazer, deren Buch „Sklavin“ auch in Deutschland auf den Bestsellerlisten steht, soll in Großbritannien kein Asyl bekommen. Ein Sklave werde nicht politisch verfolgt und habe daher kein Anrecht auf Asyl, heißt es in der Begründung der britischen Regierung.

Die britische Regierung hat den Asylantrag der geflohenen sudanesischen Sklavin Mende Nazer zurückgewiesen und plant, sie in den Sudan zurückzuschicken. In der Entscheidung, die auf den 10. Oktober datiert ist und jetzt bei Mende Nazers Anwälten einging, heißt es, daß ihr Asylantrag abgelehnt worden sei. Mende Nazer sei eine „illegale Einwandererin“.

Entführt, verkauft, belästigt

Mende Nazers Buch „Sklavin“ ist auch in Deutschland ein Bestseller. In dem Buch beschreibt sie, wie sie mit zwölf Jahren bei einem Überfalls von Sklavenhändlern auf ihr Heimatdorf in den Nubabergen entführt und in die Sklaverei verkauft wurde. Nach acht Jahren, die sie als Sklavin bei einer reichen arabischen Familie in Khartoum verbrachte, nahm sie ein sudanesischer Diplomat als Haushaltshilfe nach London mit. Sie konnte aus dem Haus des Diplomaten entkommen und stellte im September 2000 einen Antrag auf Asyl in Großbritannien. Mende Nazer sagt, dass als Sklavin geschlagen und sexuell belästigt worden sei.

Tatbestand der Verfolgung „nicht erfüllt“

DIe Ablehnung ihres Asylantrags begründet die britische Regierung wie folgt: „Ihr Antrag gründet sich nicht auf eine Furcht vor Verfolgung im Sudan wegen Ihrer Rasse, Religion, Nationalität, der Mitgliedschaft in einer bestimmten sozialen Gruppe oder der Anhängerschaft einer bestimmten politischen Meinung“.

Weiter heißt es, „der Minister glaubt nicht, dass irgendeine Art der Behandlung“, wie Nazer es anführe, den Tatbestand der Verfolgung erfülle, wie er von der UN-Flüchtlingskommission (UNHCR) beschrieben wird“.

Der Minister sei sich jedoch „der Tatsache bewusst, dass es vor allem in den Kriegsgebieten weiterhin Sklavenraub und Sklaventransporte in den zentralen Sudan und Nordsudan gibt“. Es wird auch eingeräumt, dass „die Nuba durch die militärischen Offensiven Tod und schwere Verletzungen, Mangel an Nahrungsmitteln, Obdachlosigkeit und Verschleppung innerhalb des Landes“ erlitten hätten.

Kritik aus dem Oberhaus

Die Vizesprecherin des Oberhauses, Baronin Caroline Cox, kritisierte den Minister-Bescheid: „Aus meiner unmittelbaren persönlichen Erfahrung bei der Verteilung von humanitärer Hilfe in den Nubabergen weiss ich, wie skrupellos das sudanesische Regime die Nuba tötet und entführt. Ich bin Mende Nazer bei den verschiedensten Anlässen begegnet und ihr Bericht stimmt völlig mit dem überein, was ich selbst im Sudan erlebt habe. Seit sie ihre Lebensgeschichte veröffentlicht hat, ist es offensichtlich, dass es sie in außerordentliche Gefahr bringen würde, wenn sie zurück in den Sudan geschickt würde. Ihre Rückkehr dorthin würde die Sorgfaltspflicht, die die britische Regierung ihr gegenüber hat, auf das gröbste verletzen.“

Mende Nazer: „Sie werden mich am Flughafen abfangen“

Die Autorin sagt zu der Ablehnung ihres Asylgesuchs, dass sie fürchte, schon am Flughafen im Sudan abgefangen zu werden und „zu verschwinden“, da sie in ihrem Buch die Verwicklung hoher sudanesischer Diplomaten in den Sklavenhandel enthüllt habe. Auf die Begründung, dass sie nicht aufgrund ihre Rasse, Religion oder Nationalität verfolgt werde, sagt sie: „Wie können sie (die britische Regierung) das sagen, wo ich von Arabern versklavt und unterdrückt wurde, weil ich eine Schwarze, eine Nuba-Frau, bin.“

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