Schariatische „Friedensrichter“ wenden islamisches Recht an. Sie schlichten nicht nur Zivilstreitigkeiten, sie „klären“ auch Straftaten, halten Opfer von Strafanzeigen ab oder bewegen sie zur Rücknahme eines Strafantrags, und mitunter sollen Opfer oder Zeugen zu Falschaussagen bewegt worden sein. Die Anwendung deutschen Rechts wird vereitelt. Ein empirisch belastbarer Befund fehlt - gespeist wird die Rechtsstaatsüberfremdungsangst aus Anekdoten.
Friedensrichter üben keine rechtsprechende Gewalt aus. Das könnten sie ohnehin nur dort, wo das deutsche Recht private Schiedsgerichte erlaubt, also in Zivilstreitigkeiten, nicht aber im Straf-, Arbeits- oder Familienrecht. Friedensrichter sind bloße Schlichter, die eine einvernehmliche Streitbeilegung anregen und zwischen den Parteien vermitteln. Das ist rundweg erlaubt: nicht nur im Zivilrecht, ebenso im Strafrecht, im Familienrecht - nahezu überall: Der außergerichtliche Täter-Opfer-Ausgleich zur Bewältigung einer Straftat ist zulässig, auch wenn in der Folge keine Strafanzeige erstattet wird. Eine Anzeigepflicht für begangene Straftaten kennt die Rechtsordnung aus guten Gründen nicht: Bürger sind keine Polizisten, sie dürfen ihre Angelegenheiten auch dort eigenverantwortlich regeln, wo der Staat mit dem Strafrecht droht.
Straftaten als Grenze
Bei ihrer Konfliktlösung sind die Bürger nicht auf Wertvorstellungen der Rechtsordnung verpflichtet, sie dürfen eigene, auch religiös oder familiär motivierte Konfliktlösungen vorsehen, ja, selbst unverständlichen „Ehrkonzeptionen“ folgen. Dies geschieht auch anderswo, in Adelshäusern, Sportverbänden, Handwerkszünften etc. Im Arbeitsleben kommt es vor, dass ein Betriebsratsmitglied eine betriebsinterne Straftat so bereinigt, dass die Justiz nichts erfährt und dennoch und deshalb alle zufrieden sind. Überall ist friedliche „Paralleljustiz“ möglich, können Parallelgesellschaften eigenen Regelungskonzeptionen vom sozialen Frieden in ihrer Gemeinschaft nachgehen. Selbst sittenwidrige Vereinbarungen nimmt die Rechtsordnung im Allgemeinen hin, wenn sie freiwillig erfüllt werden - sie versagt nur Rechtsschutz zu deren Durchsetzung. Rechtliche Grenzen sind erst erreicht, wenn die einvernehmliche Konfliktlösung ihrerseits Straftatbestände erfüllt: Eine „Einwilligung“ des Täters in eine Körperstrafe zum Beispiel ist unwirksam; der Strafvollstrecker begeht eine Körperverletzung.
Zwang zur Einigung über eine Ausgleichszahlung ist Nötigung oder Erpressung. Wird das Opfer durch Druck von der Strafanzeige abgehalten, ist das ebenso Straftat wie die Zwangsverheiratung des Vergewaltigungsopfers mit dem Täter. Im Einzelfall kann es schwierig sein, einen „parallelgesellschaftlichen“ Erwartungsdruck von konkreten Zwangsmitteln abzugrenzen. Die Justiz selbst ist nur mit Blick auf die Aussage- und Wahrheitspflicht desjenigen Zeugen geschützt, den sie hat. Wenn ein Friedensrichter zur Falschaussage anleitet, so ist dies eine Straftat, die man verfolgen kann, wenn man sie beweisen kann.
Dass der Wahrheits- und Sanktionsanspruch des Staates beschränkt ist, grenzt unsere Gesellschaft vom totalitären Regime ab. Parallelgesellschaften mit eigenen Konfliktlösungsmodellen nach eigenen Wertvorstellungen müssen wir gerade dann ertragen, wenn diese uns nicht gefallen. Will der Staat seine Grundwertvorstellungen durchsetzen und insbesondere Opfer vor nachlaufendem, die Opferstellung verfestigenden Zwang besser schützen, kann er Rechtsregeln optimieren und Straftaten durch intensivere polizeiliche Ermittlungsarbeit besser aufklären. Vor allem kann er Opfern bessere Hilfe anbieten. Mehr darf ein Rechtsstaat nicht tun - will er die Freiheit, die er verteidigt, nicht selbst verraten.
Ordre public etc.
Gerhard Rodé (G.R.R)
- 19.03.2012, 11:37 Uhr
Erstens glaube ich nicht, dass die Scharia zu 100% nur aus Regelungen besteht,
Closed via SSO (Heribert_Muehlberger)
- 19.03.2012, 10:14 Uhr
Juristisch o.k., menschlich k.o.
Gerhard Rodé (G.R.R)
- 18.03.2012, 21:22 Uhr
Literaturempfehlung
Harald Küßner (harkne10)
- 18.03.2012, 21:17 Uhr
Keine Anzeigepflicht für begangene Straftaten
Closed via SSO (Heribert_Muehlberger)
- 18.03.2012, 18:21 Uhr