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Gerade Recht Scharia

 ·  Stehen die islamischen „Friedensrichter“ tatsächlich in Konkurrenz zum Rechtsstaat? Im Gegenteil: Was als Paralleljustiz empfunden wird, stabilisiert unsere Rechtsordnung.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (102)

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Gerhard Rodé
Gerhard Rodé (G.R.R) - 19.03.2012 11:37 Uhr

Ordre public etc.

Recht lässt sich in einer Demokratie auch ändern. Zum Beispiel wurden in Kanada (Ontario) einige Jahre lang Schariagerichte in Familienstreitigkeiten zugelassen, bis man entsetzt feststellte, was das für die betroffenen Frauen tatsächlich bedeutete und das Experiment zum Glück beendete. Nachdem es genug Schaden angerichtet hatte.

Sie möchten das also nun in Deutschland wiederholen und führen allerlei Paragraphen dafür auf. Das überzeugt mich nicht.

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Antworten (3) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 20.03.2012 11:49 Uhr
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@ Gerhard Rodé: Antwort zu Ihrem Kommentar vom 19.03.2012 um 21:03 Uhr.

Wissen Sie was, lieber Herr Rodé? Im Grunde sehe ich das alles sehr ähnlich wie Sie. Nur glaube ich nicht, dass es eine rechtsstaatlich akzeptable Möglichkeit gibt, die Unsitte der islamischen "Friedensgerichte" generell zu verbieten. Herr Rieble weist darauf hin, dass Friedensrichter keine rechtsprechende Gewalt ausüben. Im Bereich des Strafrecht sind sie im Grunde nur ganz normale Bürger, die in ihrer Community ein gewisses Ansehen besitzen. Es sind---sozusagen---alte Männer, die man um Rat frägt, ob man sich in bestimmten Angelegenheiten an die Polizei wenden soll oder eher nicht. Das ist m.E. grundsätzlich erlaubt. Auch nichtmuslimische Bürger haben dieses Recht. Die Grenze wird dort erreicht, wo z.B. das Opfer einer Straftat unter Druck gesetzt wird (Nötigung, Erpressung, etc.). Das Vorliegen solcher Straftaten muss man aber beweisen. Man kann es nicht einfach pauschal unterstellen.

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Gerhard Rodé
Gerhard Rodé (G.R.R) - 19.03.2012 21:03 Uhr

@Herbert Mühlberger (Paragraphen)

Das sind ganz verschiedene Dinge: ob deutsche Gerichte unter bestimmten Bedingungen, wie internationales Privatrecht etc., ihre Entscheidungen aufgrund anderer Rechtssysteme, z.B. der Scharia, treffen dürfen oder sogar müssen. Was anscheinend wohl der Fall ist, danke für Ihre Details.
Oder aber, und darum geht es hier, ob "private Schiedsgerichte auf Basis der Scharia unsere Rechtsordnung stabilisieren", was die Kernaussage des FAZ-Artikels ist.
Nein, solche Schiedsgerichte destablisieren unsere Rechtsordnung, sie schaden vor allem denjenigen, die es im Moment schon schwer haben, gegen Famlientraditionen und religiöse Gebote ein freiheitliches Leben zu erkämpfen. Sie führen uns immer mehr in einen Zustand, in dem unsere Verfassungswerte de facto in einigen Subgesellschaften ausser Kraft gesetzt sind. Immigration könnte dann zur Landnahme werden, bei der unser Rechtssystem nur dort beachtet wird, wo es Vorteile bringt, und ignoriert wird, wo es mit den mitgebrachten Regeln kollidiert.

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@ Gerhard Rodé (leicht entschärfte Fassung)

Sie schrieben: "Sie möchten das also nun in Deutschland wiederholen"
Ich möchte gar nichts! Ich diskutiere hier über einen Artikel von Prof. Rieble und versuche dies so sachkundig zu tun, wie mir dies als Nichtjurist eben möglich ist.
Weiter heißte es: "und führen allerlei Paragraphen dafür auf. Das überzeugt mich nicht."
Ich will Sie doch gar nicht überzeugen! Ich habe Sie auf geltendes Recht (!) der Bundesrepublik Deutschland hingewiesen. Aufgrund der Kollisionsnormen des EGBGB konnten in der BRD schon immer Rechtsbestimmungen von Staaten zur Anwendung kommen, deren Rechtssystem von der Scharia beeinflußt ist. Sehr überspitzt formuliert bedeutet dies: Teile der Scharia waren in der BRD schon immer geltendes Recht. Die Grenze definiert der Ordre-public-Vorbehalt des Art. 6 EGBGB. War Ihnen diese Tatsache bekannt? Oder denken Sie, man könne auch ohne Sachkenntnis diskutieren?

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Closed via SSO

Erstens glaube ich nicht, dass die Scharia zu 100% nur aus Regelungen besteht,

die gegen zwingendes deutsches Recht verstoßen. Zweitens gibt es Bereiche des Rechts wie z.B. das Eherecht und das Erbrecht, in welchen deutsche Gerichte nicht nur das Recht anderer Staaten zur Anwendung bringen können, sondern laut geltendem deutschen Recht in bestimmten Fällen sogar zur Anwendung bringen müssen (man spricht von sog. Kollisionsnormen). Das gilt auch dann, wenn, wie z.B. im Falle Marokkos, das Recht dieser anderen Staaten von der Scharia beeinflußt ist. Meinen empörten Mitkommentatoren in diesem Thread empfehle ich insofern die ersten 26 Artikel des EGBGB (= Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) zur Lektüre. Lesen Sie insbesondere den Artikel 6 (ordre public). Das EGBGB ist geltendes deutsches Recht. Und das Abendland ist deshalb bisher nicht untergegangen.

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 19.03.2012 17:20 Uhr
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Lieber Herr Küssner, kennen Sie den folgenden Witz:

Question: What is the difference between ignorance and indifference?
Answer: I don't know and I don't care.
Der Rechtsstaat, der in diesem Thread so leidenschaftlich vor der "islamischen Überfremdung" in Schutz genommen werden soll, wird nun einmal in der Form von Paragraphen und Artikeln kodifiziert. Wenn also Paragraphen für Sie wenig Überzeugungskraft haben, dann drücken Sie damit indirekt aus, dass unser Rechtsstaat für Sie wenig Überzeugungskraft hat. Zumindest scheinen Sie der Funktionsweise unseres Rechtsstaates eher ignorant und indifferent gegenüberzustehen. Und das qualifiziert Sie nicht gerade für eine Diskussion über den Rechtsstaat.

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Harald Küßner

Ich darf mal etwas sarkastisch sein:

Wohl wissend, dass die Scharia aus mehr besteht als aus Strafrecht, haben Paragrafen für mich genau wie für Herrn Rodé wenig Überzeugungskraft, wenn sie nicht durch das Leben bestätigt werden. Gerade in puncto Scharia sind sie das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt werden - das Leben (und Leiden) findet woanders statt.

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Gerhard Rodé
Gerhard Rodé (G.R.R) - 18.03.2012 21:22 Uhr

Juristisch o.k., menschlich k.o.

Es liegt doch auf der Hand, dass geradie die schwächsten Mitglieder der islamischen Subkulturen (insbesondere Mädchen und Frauen) die Leidtragenden sind, wenn "Konfliktlösungen" auf Basis der Scharia gesellschaftlich aufgewertet werden, wie hier geschehen. Es wird für sie noch schwieriger, ihr gutes Recht gegen die geballte Kraft aus Familie, Clan und islamischen Freindensrichter durchzusetzen. Wir sollten überlegen, was wir dagegen tun können - und nicht die Scharia-Konfliktlösung als Beweis einer Freiheit verkaufen, die de facto Zwang statt Freiheit bedeutet. Die Argumentation mag juristisch korrekt sein, für die realen menschlichen Konsequenzen ist sie aber leider blind.

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Harald Küßner

Literaturempfehlung

Allen, die eine Einführung der Scharia in unserem Land in Erwägung ziehen oder sie tolerieren würden, empfehle ich, sich einmal die Rede von Hadhrat Mirza Tahir Ahmad, "Zum Verhältnis von Scharia und Staat im Islam" durchzulesen (mit den gängigen Suchmaschinen sofort zu finden). Selbst er als (vor seinem Tod) führende islamische Persönlichkeit lehnt dies ab. Zwar unter völlig anderen als den hier diskutierten Gesichtspunkten, aber der Tenor ist eindeutig: Es wird nach seiner Ansicht nicht funktionieren. Und pikanterweise bestätigt er zwischen den Zeilen das, was hier bereits gegen ein solches System / die Scharia angeführt wurde.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 19.03.2012 09:46 Uhr
Martin Schott
Martin Schott (Maethor) - 19.03.2012 09:46 Uhr

Nicht Scharia ist das Problem, sondern der Mensch?

Tenor der von Ihnen erwähnten Rede: nicht das System Scharia ist krank, sondern die Menschheit ist (noch) nicht reif dafür. Also muss der Mensch erst dahin erzogen werden, der Scharia gerecht zu werden. Erinnert ein wenig an sozialistische Rhetorik, bedeutet aber auch, dass die Ahmadiyya die Scharia will. Auch wenn der "Kalif" in dieser Rede kaum ins Detail geht, was die Scharia ihrem Wesen nach sei.
Im Übrigen würde der "Kalif" dem Text von Volker Rieble nicht widersprechen, sondern wahrscheinlich freudig zustimmen. Lesen Sie mal aufmerksam den Q&A-Teil der Rede.

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Keine Anzeigepflicht für begangene Straftaten

Herr Rieble weist korrekterweise darauf hin, dass unsere Rechtsordnung eine Anzeigepflicht für Straftaten, die bereits begangen wurden und deren Taterfolg bereits eingetreten ist, nicht kennt. Ich halte das auch für richtig, weil auch ein Straftäter, ja selbst ein Mörder die Möglichkeit haben sollte, sich einem anderen Menschen, z.B. einem guten Freund anzuvertrauen und mit ihm über seine (möglicherweise vorhandenen) Schuldgefühle zu sprechen. Dieses "Beichten" ist aber nur dann möglich, wenn der gute Freund nicht automatisch selbst eine Straftat begeht, indem er die gebeichtete Straftat nicht zur Anzeige bringt. Die Möglichkeit der Beichte ist ein unabdingbares Menschenrecht---das sollte eigentlich jedem Christen unmittelbar einleuchten. Ich glaube allerdings nicht, dass man, wie es Herr Rieble tut, aus dieser Abwesenheit einer Anzeigepflicht für begangene Straftaten eine Art staatliche Aufforderung an die Bürger ableiten kann, ihre strafrechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln.

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Closed via SSO

Ich bin mir nicht sicher, ob ich Herrn Rieble richtig verstehe, aber ich habe den Eindruck,

er plädiert dafür, das ius cogens, also den nicht-dispositiven Kern unserer Öffentlichen Ordnung (ordre public) generell auf die Bestimmungen des Strafrechts zu beschränken. Und falls ich das richtig verstehen, dann melde ich Zweifel an, ob das wirklich sinnvoll wäre. Angenommen ein muslimisches Ehepaar vereinbart in einem Ehevertrag eine Klausel, wonach der Mann die Ehe im Sinne des islamischen Rechts durch dreifaches Aussprechen der Scheidungsformel gültig scheiden kann. Das erfüllt zwar keine Straftatbestände, widerspricht aber in solch fundamentaler Weise unserer Werteordnung, dass es vom Staat einfach nicht toleriert werden kann.

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Martin Schmitt

Anarchie in Deutschland?

In Deutschland leben auch andere Volksgruppen und Religionsanhänger. Soll jetzt jeder die gewünschte Rechtsprechung bekommen oder gilt es nur für Moslems? Wir sind auf dem besten Weg zur Anarchie.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 18.03.2012 23:12 Uhr
Tyler Durden Volland

Anarchie???

Werter Herr Schmitt.... Anarchie besteht ja gerade darin, dass andere keinerlei Recht haben in das eigene Leben einzugreifen, staatliche Gesetze haben natürlich selbstverständlich Geltung. Aber andere, selbst- oder von Religionen ernannte Autoritäten selbstverständlich nicht....

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Rainer Schweitzer
Rainer Schweitzer (RSRS) - 18.03.2012 15:05 Uhr

Bidermann und die Brandstifter

Das der Scharia zugrunde liegende Wertesytem, das Welt-, das Menschenbild, der Staatsbegriff sind ein glatter Widerspruch zum Grundgesetz (Bsp. Gleichheitsgrundsatz). Wenn zwei Parteien sich z.B. in einer Erbschaftsfrage außergerichtlich anders einigen als es das deutsche Erbrecht vorsieht, ist das deren Sache. Wenn allerdings auf der Grundlage dieser Sharia mit diesem theologisch-philosophischen Hintergrund reguläre Schiedsstellen eingerichtet würden, an die die Mitglieder bestimmter Bevölkerungsgruppen - schon wegen des Gruppenzwangs - sich standardmäßig wenden würden, empfände ich das als eine Ungeheuerlichkeit.

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Gerhard Katz

Das Schlimme ist,

dass über dieses Mittelalter-Recht überhaupt diskutiert wird.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 19.03.2012 13:56 Uhr
Harald Küßner

Nein, nein,

schlimm weniger die Diskussion, sondern schlimm ist, dass überhaupt jemand auf die Idee kam, die Scharia hier bei uns einführen zu wollen. Das ist allerdings eher widerspruchs- als diskussionswürdig.

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Thomas  Heinz
Thomas Heinz (5Minute) - 18.03.2012 13:54 Uhr

Wehret den Anfängen..

.. wird hoffentlich von den Friedensstiftern in diesem Land nicht mit einer ideologischen Scheuklappe verstanden.
Wer glaubt Geschichte wiederholt sich hat sicherlich Recht. Wer glaubt Geschichte wiederholt sich exakt gleich liegt falsch.
Ich hoffe etwas Abstraktionsvermögen ist vorhanden.

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Manfred Mattis
Manfred Mattis (MMra) - 18.03.2012 13:40 Uhr

Es ehrt Sie, liebe Foristen, dass Sie sich auf eine Diskussion über die Vereinbarkeit der Scharia

mit unserer Rechtsordnung ernsthaft einlassen. Es gibt insoweit aber offensichtlich nichts zu diskutieren, da Beides nicht miteinander vereinbar ist, wie in vielen Kommentaren bereits sauber heraus- gearbeitet wurde. Worum geht es also wirklich? Es geht um die elegante Lösung eines in unserer Gesellschaft real existierenden Problems, welches darin liegt, dass viele Islamgläubige unsere Rechtsordnung nicht anerkennen - mit steigender Tendenz! Die Lösungsalternativen liegen klar auf der Hand: entweder Verteidung unserer Rechtsordnung und Durchsetzung unserer Gesetze allüberall - also auch dort, wohin sich beispielsweise unsere Polizei schon lange nicht mehr traut, oder Suche nach einem "geschmeidigen" Weg, der die Probleme vermeintlich konfliktfrei lösen hilft. Und letzteres bedeutet Akzeptanz der Scharia. Klar, für welchen Weg sich die Gutmenschen unter uns entscheiden werden - oder? Und das soll nun durch Arktikel wie den kommentierten schmackhaft gemacht werden. Steter Tropfen hö..

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 18.03.2012 16:46 Uhr
alois schneider
alois schneider (formal) - 18.03.2012 16:46 Uhr

Sie sagen es !

doch jeder Politiker, der es wagt, den Wahnsinn der Masseneinwanderung anzuzweifeln,
kann gleich seinen Hut nehmen und wird von den links kontrollierten Medien niedergemacht,
die dieses Land beherrschen.
So kommt es gar zur vorauseilenden Unterwerfung (Bsp. Islam-Wulff)

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Anne Hof
Anne Hof (Sonnehbg) - 18.03.2012 13:34 Uhr

Gibts doch gar nicht...

..dass das hier in einem demokratischen Rechtsstaat gut geheissen wird.

Deutschland stellt sich immer mehr auf den Kopf...und immer mehr verrückte, anscheinend ernst gemeinte, Vorschläge werden gemacht.
Welche Saat geht im Moment eigentlich auf?

Die gescholtenen '68'iger könnens nicht gewesen sein, die hatten was ganz anderes im Sinn...bestimmt nicht die Implementierung neuer reaktionärer Strukturen..

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Stefan Sedlaczek

Parallelgesellschaften: Zweierlei Maß

Bei den christlichen-, natur- und freiheitsliebenden "Parallelgesellschaften" ist man da allerdings deutlich weniger zimperlich. Da gibt es dann Beugehaft und Kindesentzug aus so nichtigen Anlässen wie der Nichtauslieferung der eigenen Kinder an eine zweifelhafte Theateraufführung. DA erzwingen die christdemokratischen Taliban in aller Schärfe den Besuch staatlich-schulischen Sexunterrichts. Da werden auf natürliche Weise lernende Kinder mit Gewalt dem staatlichen Schulbesuchszwang unterworfen wie auch ihre Eltern genötigt werden, ihre Kinder in die staatlich-monopolisierten Schulen zu kasernieren. Freie Bildung, sich selber bilden, Lernen statt gebildet werden: DAS scheint der Nomenklatura so gefährlich, daß die daraus entstehenden Parallelgesellschaften mit aller Gewalt, gleichförmig durch alle (angeblich getrennten) Staatsgewalten verhindert werden - gegen alles Recht dieser und jener Welt. Ein Treppenwitz der Geschichte wird es, wenn ausgerechnet der Islam das ändern sollte.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 19.03.2012 10:51 Uhr
Karla Wesel

Danke Herr Sedlaczek

... dass Sie den Lesern hier so schön vor Augen führen, dass es Extremismus eben NICHT nur im Islam oder im politischen Bereich gibt.
Der Staat hat eine Fürsorgepflicht auch gegenüber seinen jüngsten Bürgern. Er muss allen Menschen gleich welcher Herkunft oder Einstellung gewisse Grundrechte gewähren. Das schließt Bildung und Aufklärung ein: Biologisch, politisch, kulturell und sozial.
Dass diese "Ideen", (wie die Evolutionstheorie, alles erfunden, schon klar...), in staatlichen Schulen unterrichtet werden, heißt nicht, dass ein Kind gezwungen ist, an sie zu glauben.
Und wenn Sie der Meinung sind, dass dieser Unterrichststoff nicht korrekt ist, steht es Ihen frei, über das staatliche Schulsystem hinaus ihrem Kind jede Information zu vermitteln, die sie für zu kurz gekommen halten.

Das schöne am freien Menschen ist ja, dass er selbst entscheiden kann, welche Werte er vertreten und was er glauben will. Diese Freiheit sollten Sie Ihren Kindern vielleicht auch einräumen.

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Peter Slater

Da ich kritisierte wurde, sage ich : Das Gefangnis darf kein "Wohlfuhlveranstalter" sein !

Also, was hatte ich schreiben sollen ? Hatte ich geschrieben, das Kinderschander, Schwerstverbrecher und Terroristen an den Galgen gehoren bzw an die Wand gestellt werden mussen, dann hatte ich auf dieser Seite die Hausregeln gebrochen oder diese wichtigtunenden Menschenrechtsverdreher wurden mit den Menschenrechtsklauseln kommen und den Tater zum Opfer machen und den Opfer zum Tater hochsterilisieren. Ich lehne das Gefangnis als ein "Freizeitveranstalter" schlichtweg ab. Wer kriminelle Eigenschaften als seine Lebensaufgabe anzieht, muss mit harter Arbeit bestraft werden und wer sich resozialisieren lasst, der soll Privilegien in Form von besserer Versorgung bekommen, dennoch bin ich gegen jede Form von irgendwelchen Wohlfuhlveranstaltungen. In Afrika, Asien oder in muslimisch orientierten Lander haben Schwerstverbrecher eine grausame Zeit. Jeder Mensch, ist mit dem Gefuhl ausgestattet, was "gut & bose", "richtig & falsch" ist und kann sich damit entscheiden, welche Richtung er nimmt.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 18.03.2012 15:07 Uhr
Stefan Sedlaczek

Sadismus? Ablenkungsmanöver?

Sie scheinen mir wirklich frei von Todesangst zu sein. Ich komme darauf zurück. Und ihr Vortrag klingt mir dann doch ein wenig zu sehr nach Gewaltfantasien und Sadismus. Die wirklichen Verbrecher an den Menschen laufen meist frei herum und machen Politik, machen Kriege und zocken andere ab. Im Grunde fast immer unverantwortliche Kollektive haben die ärgsten und schlimmsten Schändungen am Menschengeschlecht begangen, und ich halte die ausschließliche Bestrafung von Einzeltätern eben auch für Ablenkung. Es ist keine Frage, daß Strafe eine Funktion in einer Zivilisation hat. Doch scheinen mir Maß und Ordnung oft fehlgriffig. Dabei ist das staatlich angemaßte und monopolisierte Strafrecht natürlich problematisch und fragwürdig. Doch glaube ich, daß hier insofern tatsächlich der richtige Weg gegangen ist, jemandem, dem man die Freiheit in einer begrenzten Lebenszeit raubt, nicht auch noch mehr zu quälen. Und sei dies auch nur der Postmoderne mit ihrer säkularen Todesangst geschuldet.

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A Opkof
A Opkof (RatioFatio) - 18.03.2012 11:17 Uhr

Gottgegeben vs. Reformfähig

Das tolle an unserem Recht ist, dass es Menschgemacht ist und von Menschen gem. der aktuellen Vorstellung in der Gesellschaft verändert werden kann. Fehler und Fehlentwicklungen werden durch Rechtsreformen verbessert. Im Unterschied hierzu ist der Koran und die Scharia gottgegeben. D. h. nicht nur, dass es nicht zu hinterfragen ist, sondern auch, dass es unveränderlich ist. Wollen wir in einem solch unveränderlichen System wirklich leben? Ich nicht! Ich sehe es sogar als Bedrohung an, wenn ich die Welt um mich nicht mehr verändern kann.
Die Sharia mag vielleicht ein in sich geschlossenes Rechtssystem sein, das das Zusammenleben regelt, es hat meiner Meinung nach jedoch nicht die notwendige Flexibilität, die unser aller Zusammenleben im Alltag erfordert. Vgl. sie doch mal das BGB/StGB vor 50 Jahren mit dem aktuellen Stand. Oder können sie sich noch Kuppelei als Straftat vorstellen, wenn der Freund der Tochter bei Ihnen übernachten - zu Gast ist - darf.?

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Wolfgang Hebold (hebold) - 18.03.2012 11:07 Uhr

Die Scharia und das GG

Scharia heißt Weg weisen im Sinne von Gesetz geben. Mit einem religiösen, gar spirituellem Weg hat das genau nichts zu tun. Sie ist der jurisitische Ausdruck einer militaristischen Religion. So gesehen wäre die Scharia bei der Frage nach diesen Friedensrichtern schon genau richtig. Nur: Die Scharia widerspricht in wesentlichen Teilen dem GG. Diese Prinzipien wären:

GG: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Die Scharia unterscheidet eindeutig zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen. Die Scharia unterscheidet eindeutig zwischen Männern und Frauen.

GG: Alle Macht geht vom Volke aus. Die Scharia hebt diverse Räte hervor, die Gesetze absegnen sollen. Was de facto zur Diktatur einer Minderheit führt.

GG: Meinungsfreiheit. Die Scharia fordert die Todesstrafe für Gotteslästerung.

GG: Religionsfreiheit. Die Scharia fordert die Todesstrafe für Apostaten.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 18.03.2012 14:59 Uhr
Shpetim Jusufi
Jus Sh (Jusufish) - 18.03.2012 14:59 Uhr

Das Christentum der reinste Frieden

fragen Sie mal die Aborigines!

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Roland Kneis
Roland Kneis (roknei) - 18.03.2012 11:04 Uhr

Scharia, nein danke

Unsere Wertvorstellungen und Lebensart sind nicht verhandelbar. Wir wollen hier keine Schariagerichte, Zwangsehen, Ehrenmorde, Geschlechtertrennung in Schwimmbädern, Taxen, und Schulen, keine Vorschriften darüber, ob wir in unseren Schulen Kruzifixe aufhängen dürfen, kein Mitnahmeverbot von Hunden in Taxen weil es dem moslemischen Fahrer nicht passt, keinen Muezzinruf, und andere "kulturelle Bereicherungen".

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Helene Schmidt

Deutschland

Wir erleben m.E. eine schleichende Islamisierung, den Niedergang der Meinungsfreiheit in Europa und die Etablierung von islamischen Rechtssystemen wie die Scharia.
Gleichzeitig haben in den Räumen mancher aus dem islamischen Kulturkreis zugewanderten Mitbürger Fernsesender wie etwa Al Manar (seit 2009 in Deutschland verboten, über Satellit Arabsat und Nilesat ist er jedoch problemlos zu empfangen) einen festen Platz. Kein anderer Sender verbreitet mehr Hass in den Köpfen junger Menschen. Al Manar ist nicht der einzige Hasssender – auch Al Aqsa TV, der Sender der palästinensischen Terrorgruppe Hamas ist problemlos in Deutschland zu empfangen.

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Antworten (3) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 18.03.2012 15:06 Uhr
Harald Küßner

Bitte erst mal nachdenken,

ehe Sie losschießen! ;-) Frau Schmidt will darauf hinweisen, was uns blüht, wenn die Scharia bei uns Einzug hält: Ein schlicht und einfach Menschen verachtendes System. An anderer Stelle in dieser Diskussion wird beispielhaft geschildert, was Scharia heißen kann: Verstümmelung, Steinigung etc. Sicher ist das (z.Zt.?) bei uns unvorstellbar, aber es geht um das dahinter stehende Denk-Prinzip: Nicht der einzelne Mensch zählt, sondern das System = Scharia. Informiert man sich, ist unschwer zu erfahren, dass die Scharia auch bei uns gelebt wird, allerdings verdeckt und "im Kleinen" - aber genau so lieblos und Menschen verachtend.

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Paul Banaschak

Hasspredigten sind bei uns schon lange gesetzlich verboten

wollen sie dieses Verbot aufheben?

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Stefan Sedlaczek

Aha...

... und da wollen Sie jetzt wohl eine Art Informationszoll einführen? Wenn das das Denken ist, auf dem ihr Rechtssystem beruht, dann kann ich nur sagen: Nein Danke!

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Martin Schott
Martin Schott (Maethor) - 18.03.2012 08:50 Uhr

Unvereinbarkeit von Scharia und modernem Recht

Scharia und deutsche Rechtsordnung ergänzen, "stabilisieren" sich nicht, sondern sind diametrale Gegensätze: Scharia ist verknüpft mit der religiösen Pflicht, das moderne deutsche Recht zuvorderst mit den allgemeinen Menschenrechten. Beide berufen sich also auf Werte, doch es handelt sich um inkompatible Systeme. Der Versuch, das deutsche Recht mit der Scharia zu "stabilisieren", ist etwa so, als würde man eine alte 5,25''-Diskette in einem Blue-Ray-Player abspielen.
Die vom Autor angeführte "Freiwilligkeit" bekommt einen schalen Beigeschmack in einem Rechtssystem wie der Scharia, das Menschen beispielsweise gemäß ihres Geschlechts einen eingeschränkten oder privilegierten Status zuweist. So etwa im islamischen Erbrecht, das Frauen finanziell massiv benachteiligt, oder beispielsweise bei der Behauptung, dass Frauen per se weniger zuverlässige Zeugen seien als Männer. Man fühlt sich hier unweigerlich an die Praxis einer "ehrenwerten Gesellschaft" erinnert.

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Thomas Weber

Islam, Sharia und co nerven mich langsam einfach nur noch.

Diesen ganzen Kram kann doch einfach jeder handhaben wie er will, aber a la Atatürk hat Religion, egal welcher Art, absolut NICHTS in einem Rechtsstaat zu suchen.

Ende!

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 19.03.2012 09:19 Uhr
Harald Küßner

Jein

Einerseits kann ich das gedanklich nachvollziehen, aber andererseits hilft uns genervtes Kopf-wegdrehen nicht weiter - das hat im Gegenteil schon manches Übel begünstigt.
Und mit Verlaub: Im ersten Satzteil zu sagen, jeder kann machen was er will und im zweiten Teil, dass Scharia in einem Rechtsstaat nichts zu suchen hat, ist schon ein Widerspruch ...

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