31.03.2005 · Joschka Fischer untersagt eine differenzierende Nachrufpraxis, die ohne Verletzung der Pietät möglich wäre. Und das nur, weil er sich einbildet, daß alle seine Vorgänger auf dem rechten Auge blind waren.
Von Patrick BahnersDurch die Arbeit „an Fragen der nervösen Impulsleitung“ vermehrte der Zoologe Hansjochem Autrum von 1945 an in Göttingen seinen Ruhm. So vernahm es vor zehn Monaten im Berliner Konzerthaus das Publikum der Öffentlichen Sitzung des Ordens Pour le merite für Wissenschaften und Künste.
Autrum war im Alter von sechsundneunzig Jahren verstorben; Walter Gehring, der Kollege, dem nach der Sitte des Ordens die Pflicht zufiel, Worte des Gedenkens zu finden, war ihm nur ein einziges Mal begegnet und erklärte deshalb, er könne sich über Autrums Persönlichkeit „kein Urteil erlauben“. Indes entfielen nicht alle Angaben zur Person: „Es darf jedoch nicht verschwiegen werden, daß Autrum in jungen Jahren nicht nur ein Mitglied der NSDAP, sondern auch der SA war.“
Verlust eines großen Wissenschaftlers
Die Mitgliedschaft in einer Partei ist eine Tatsache, die ihrer Natur nach öffentlich ist - nicht dazu gedacht und jedenfalls nicht dafür geeignet, verschwiegen zu werden. Ihre Erwähnung verstößt nicht gegen die Konvention, in einem Nachruf nur gut zu sprechen. Um sich über die Tatsachen von Autrums Lebenslauf Gewißheit zu verschaffen, hatte Gehring Dokumente eingesehen. Ohne der wissenschaftshistorischen Forschung vorzugreifen, hatte er sich kundig gemacht, aktenkundig: „Aus den Akten der Berliner Universität geht außerdem hervor, daß er politisch-ideologische Kurse für Studenten erteilt hat.“ Die aufschlußreichsten Akten hat oft der Verstorbene selbst angelegt: „Diese Fakten sind in seiner Autobiographie mit keinem Wort erwähnt.“
Es geht also doch. Es ist möglich, daß eine Korporation einem Mitglied ein ehrendes Andenken widmet und dabei die sachliche Lebensleistung würdigt, ohne die persönliche Belastung zu unterschlagen. Wie sich der SA-Redner in den DFG-Vizepräsident verwandelte, wird eine Biographie vielleicht einmal darstellen. Auf eine sachliche Kontinuität konnte der Nachruf schon hinweisen: Dem Auftrag, für die Luftwaffe das Nachtsehen zu untersuchen, verdankte Autrum sein Lebensthema, die Physiologie des Auges. Der Nekrolog schloß mit dem Satz: „Mit Hansjochem Autrum haben wir einen großen Wissenschaftler verloren.“
Der Schandfleck
Auch der Auswärtige Dienst ist eine Korporation, die sich ihres Geistes vergewissert, indem sie ihre Toten in Ehren hält. Für die Aufgabe einer in den Formen wie in der Sache korrekten Erinnerung ist sie ungleich besser gerüstet als die Sozietät von Künstlern und Gelehrten, die einander nur zweimal im Jahr treffen. Das Auswärtige Amt hat nicht nur eine Personalabteilung, sondern ein Politisches Archiv, das als historische Forschungsabteilung tätig ist. In jedem einzelnen Fall könnte ein Gutachten über die Frage erstellt werden, ob es ein moralischer Irrtum war, daß die Bundesrepublik Deutschland sich jahrzehntelang der treuen Dienste eines vormaligen Parteigenossen bedient hat, ob dessen Wandel zum Demokraten unglaubwürdig war.
Daß man nach dem Tod plötzlich den Schandfleck auf der weißen Weste des Hauses entdeckt, daß man nichts mehr von jemandem wissen will, den man zu Lebzeiten immer gut gebrauchen konnte - das erzeugt jenen Eindruck der Schäbigkeit, der das Ansehen des Außenministers nicht nur bei seinen Untergebenen zu ruinieren droht.
Fischers Fluch
Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn endet nicht mit dem Tod des Dieners. Der Stil, in dem der gestern in dieser Zeitung gedruckte Protestbrief des Botschafters Elbe gehalten ist, nötigt Bewunderung ab: Der von ihm zitierten Antigone gleich wahrt der Autor die Fassung, um Fassungslosigkeit zu bekunden. Die Unbelehrbarkeit der Amtsleitung berührt eine Region des Moralischen, in der das Streiten aufhört. Wie will man mit Vorgesetzten argumentieren, die das „Nicht gedacht soll seiner werden“ ohne Ansehen der Person verhängen?
Er brauche ein formales Kriterium, hat Joschka Fischer angegeben, um zu begründen, daß die damnatio memoriae von der bloßen Tatsache der Parteimitgliedschaft ausgelöst werden sollte. Es ist Fischers Fluch, der ihn vielleicht doch noch sein Amt kosten wird, daß dieser Spruch einfach zu gut zu ihm paßt, genauso wie die ihm in Kiew zugeschriebene Scherzfrage, ob denn die Botschaft seinetwegen belagert werde.
Unpersönliches Totengedenken
Man sieht ihn förmlich die Personalakten vom Tisch wischen: Man komme ihm doch nicht mit diesen apologetischen Spitzfindigkeiten, dafür habe ein Mann wie er keine Zeit - als würden die Nachrufe in der Mitarbeiterzeitschrift vom Minister höchsteigenhändig niedergeschrieben. Das Totengedenken soll künftig unpersönlich erfolgen, weil Fischer sein Amt und seine Person nicht auseinanderhalten kann.
Wie ist eine solche Fehlleistung zu erklären? Ob die Erkenntnisse des Augenforschers Autrum zur nervösen Impulsleitung wohl weiterhelfen könnten? Die Entdeckung eines einzelnen mutmaßlich beschönigenden Nekrologs löste eine Kurzschlußreaktion aus: Statt anzuordnen, die Verfasser möchten künftig genauer hinsehen, erließ man eine Regel, deren Befolgung die Ambivalenzen, wie sie mit der korporativen Fortexistenz des Auswärtigen Dienstes über alle staatstrechtlichen Brüche hinweg gegeben sind, hätte unsichtbar machen müssen.
Auf dem rechten Auge blind
Hier die guten Nichtmitglieder, da die bösen Mitglieder: Waren es nicht die Achtundsechziger, die sich des Kampfes gegen diese Legende brüsteten? Über die Gründergeneration der Bundesrepublik läßt sich nichts Gutes sagen: Nach dieser vatermörderischen Logik sollen sich die Nachrufe im Hause Fischer künftig richten.
Eine tragische Figur kann man den Hausherrn nicht nennen, der eine differenzierende Nachrufpraxis untersagt, wie sie ohne Verletzung der Pietät möglich wäre, nur weil er sich einbildet, daß alle seine Vorgänger auf dem rechten Auge blind waren. Ödipus hat wenigstens gewußt, daß er sich die Augen ausriß.