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Fünf Berichte aus der Praxis Einladungen und Geschenke im Öffentlichen Dienst

10.02.2012 ·  Es tun nicht alle. Wer sich beruflich für den Dienst an der Allgemeinheit entscheidet, verpflichtet sich auf strenge Standards im Umgang mit privaten Geschenken, Zuwendungen und Einladungen und lehnt fast immer ab. Fünf Berichte aus der Praxis.

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Ein Soldat

Bestechlichkeit und Vorteilsannahme sind für den Soldaten im Tagesdienst kaum ein Thema. Auch nicht im Auslandseinsatz, weil er in der Regel keine Gegenleistung erbringen kann. Worüber wir in der üblichen Praxis allerdings sprechen, sind Erinnerungsgaben oder Gastgeschenke. Alle Gastgeschenke, die von offiziellen Vertretern einer Dienststelle entgegengenommen werden, müssen anschließend der jeweiligen Dienststelle übergeben werden. Im Landeskommando Hessen in Wiesbaden gibt es deshalb bereits die dritte Vitrine, in der wir solche Gegenstände sammeln.

Ein besonders herausragendes Erinnerungsstück ist eine Porzellanvase, die der chinesische Generalkonsul aus Frankfurt als Geschenk mitbrachte; aber auch Wandteller, Brieföffner oder Modellautos stehen dort. Privatleben und Beruf werden ganz klar getrennt. Wenn ich beruflich unterwegs bin, dann bekomme ich für mein Erscheinen grundsätzlich nie etwas. Wenn allerdings ein Angehöriger der Bundeswehr außerhalb des Dienstes einen Vortrag hält und dafür eine Flasche Wein bekommt, dann ist das die Anerkennung für seinen Vortrag. In diesem Zusammenhang würde keiner von Bestechung sprechen.

Auf Auslandseinsätzen, auf denen man ab und zu zum Essen eingeladen wird, gebietet es allerdings die Gastfreundschaft, Einladungen anzunehmen; in der Funktion als Soldat ist man beinahe dazu verpflichtet. Wenn ich an meinen ersten Auslandseinsatz in Bosnien im Jahr 1998 denke, schloss sich dort je nach Tageszeit häufig ein Essen an die Besuche öffentlicher Einrichtungen an. Das ist aber in keiner Weise als Vorteilsannahme zu betrachten. Schließlich hatten wir den Auftrag, Kontakt zur Bevölkerung herzustellen und für Vertrauen in den Bundeswehreinsatz zu werben. Es ging darum, ein gutes Arbeitsklima zu schaffen und die Bevölkerung nicht von vornherein durch unhöfliches oder ungeschicktes Verhalten zu verprellen.

Anders ist das mit Geldgeschenken, die es aber bei Auslandseinsätzen schon deshalb kaum geben kann, weil das Währungsgefälle vom Euro zu einer anderen Währung so immens ist, dass Sie gar nicht bestochen werden können. Der einzelne Soldat kommt also kaum in die Situation der Vorteilsannahme. Natürlich werden Erinnerungsstücke oder kleine Gastgeschenke mit nach Hause gebracht, aber das sind meistens Gegenstände, deren Wert rein ideell ist. Häufig gravieren und polieren Soldaten leere Patronenhülsen aus Messing und machen daraus dekorative Stücke, die wertmäßig nicht erfassbar sind. Dennoch klären wir die Soldaten auf, dass sie sich gegenüber sämtlichen Sach- und Geldwerten ablehnend zu zeigen haben und Bargeld prinzipiell nicht annehmen dürfen. Das Einzige, was auch in Deutschland ab und zu vorkommt, ist, dass wir mit Nahrungsmitteln versorgt werden.

Ich erinnere mich an die Schneekatastrophe in Norddeutschland ganz am Anfang meiner Dienstzeit. Wir räumten eine Ortschaft frei, und die Bewohner versorgten uns mit heißem Tee und etwas zu essen. Sachwerte wurden uns aber nie angeboten. Grundsätzlich sind aber Situationen vorstellbar, in denen ein Soldat überlegen muss, ob er ein Geschenk annehmen kann. Das betrifft besonders die Schnittstelle zwischen Bundeswehr und Wirtschaft. Stellen Sie sich vor, ein Fahrzeughersteller schließt einen Vertrag in sechs- oder siebenstelliger Höhe ab. Häufig bedanken sich die Unternehmen anschließend bei den Verhandlungspartnern und schenken ihnen schön polierte Messing-Modelle der verkauften Fahrzeuge. Natürlich haben die einen gewissen Wert - sie kommen deshalb in die Vitrine der Dienststelle.

Wolf-Teja von Rabenau, Oberstleutnant und Pressesprecher des Landeskommandos Hessen

Eine Lehrerin

Einmal kam ein ehemaliger Schüler mit einem Paket voller hochwertiger Kosmetikartikel in mein Büro. Zwar hatte er selbst die Schule nicht bis zum Abitur geschafft, aber seine beiden Geschwister waren erfolgreich. Als Oberhaupt einer Familie mit Migrationshintergrund war er sehr stolz auf seine Geschwister und dankbar, mir jetzt dieses Paket überreichen zu können. Das war ein Punkt, an dem ich überlegen musste, wie ich reagieren sollte. Denn es wäre unangemessen gewesen, das Paket, also ein Zeichen seines Respekts gegenüber uns, einfach schroff zurückzuweisen. Ich erklärte ihm, dass wir persönlich hier keine Geschenke annehmen, uns aber über seinen Dank und Respekt freuen. Wir würden nur die Leistung bewerten, die seine Geschwister erbracht hätten, und kein Paket dafür erwarten.

Im öffentlichen Dienst gibt es ganz klare Regeln dafür, was wir annehmen dürfen. Das umfasst nur geringwertige Aufmerksamkeiten wie Werbeartikel mit einem Verkehrswert von etwa zehn Euro oder eine Bewirtung im dienstlichen Rahmen - außer, sie stellt nach Art und Umfang einen nicht unerheblichen Wert dar. Bei der Einstellung in den Schuldienst muss jeder Bewerber eine Erklärung unterschreiben, die ihn belehrt, dass Vorteilsnahme und Bestechlichkeit strafrechtlich verfolgt werden und in keinem Fall gestattet sind. Im Schulalltag wäre zum Beispiel ein Blumenstrauß, den Eltern einem Lehrer nach einer Klassenfahrt schenken, eine angemessene, höfliche Aufmerksamkeit. Aber neulich kam ein Kollege zu mir, der von der Elternschaft einen Gutschein über siebzig Euro bekommen hatte. Wir überlegten gemeinsam, dass der Gutschein einen zu hohen Wert habe, er ihn zurückgeben möge und sich für das Danke, das der Gutschein ausdrücke, bedanken könne.

Alle Geschenke über zehn Euro muss man sich vom Dienstvorgesetzten - das bin ich für das Kollegium der Schule - genehmigen lassen. Jenseits der rechtlichen Vorgaben finde ich es sehr wichtig, dass an unserer Schule eine Atmosphäre herrscht, in der man solchen Geschenken widersteht und nicht das Gefühl der Bedürftigkeit aufkommt. Wenn ich ein Geschenk von Eltern bekäme, fände ich es in meiner ersten Reaktion vielleicht schön. Danach ist für mich aber klar, dass ich dieser Versuchung widerstehe. Denn wer weiß, welche Gegenforderungen eines Tages an mich herangetragen würden. Eine E-Mail von Eltern, die sich für eine Klassenfahrt oder besondere Veranstaltungen bedanken, hat für mich sowieso den höchsten Wert. Diesen Geist versuche ich auch in unserer Schule zu stärken. So bespreche ich mit Kollegen anhand von Vorfällen, die ab und zu im Schulalltag auftauchen, wie man auf Geschenke reagiert.

Am Ende des Schuljahres überreicht oft die gesamte Elternschaft einer Klasse einem Klassenlehrer, der die Klasse abgibt, ein Abschiedsgeschenk wie eine Weinflasche. Das ist auch in Ordnung, aber ein Reisegutschein oder Geschenke einzelner Eltern würden schon den Rahmen sprengen. Das Thema der Vorteilsnahme und Geschenke hat in der Schule vor allem den Aspekt der kulturellen und sozialen Kompetenz, denn schroff ein kleines Päckchen einer koreanischen Mutter zurückzuweisen wäre respektlos. Vielmehr muss man ihr mit Respekt begegnen und erklären, dass man dieses Geschenk nicht annehmen darf. Aber dass man sich über diesen Dank freut.

Karin Hechler, Leiterin der Frankfurter Schillerschule

Eine Krankenschwester

Mein Name tut nichts zur Sache. Ich arbeite seit 1998 als Krankenschwester in der Chirurgie des Universitätsklinikums in Frankfurt am Main, Unterabteilung Urologie. Je nach Schicht fängt meine Arbeit entweder um sechs Uhr morgens oder 20 Uhr abends an und dauert in der Regel acht Stunden. Wenn eine Kollegin ausfällt, kann die Schicht auch mal zehn Stunden dauern. Irgendwann werde ich dann sehr müde. Trotzdem versuche ich alle Patienten gleich zu behandeln, auch die, die mir nicht so sympathisch sind. Das gelingt mir auch meistens.

Ich weiß, dass für die meisten Patienten ein Krankenhausaufenthalt die Hölle bedeutet. Deswegen versuche ich, allen die Zeit so angenehm wie möglich zu gestalten. Aber natürlich versuchen auch die Patienten darauf Einfluss zu nehmen: Jeder möchte bevorzugt behandelt werden. Bei manchen kommt ein Lächeln von Herzen, manche denken sich wohl "schaden kann's nicht", bei vielen steckt aber auch Kalkül dahinter: Mit Pralinen, Blumen, Kuchen und Kaffee erhoffen sie sich eine bessere Behandlung zu erschleichen. Auch Angehörige bringen gern einmal etwas für uns Krankenschwestern mit.

Die Leute wissen, dass wir viel und gern Kaffee trinken. Aber auch mit Bargeld bis zu fünfzig Euro versucht man, sich Extrawünsche wie ein dauerhaftes zusätzliches Mittagessen erfüllen zu lassen. Bei uns im Hause existiert jedoch eine interne Krankenhausrichtlinie, die den Umgang mit den Patienten regeln soll. Der zufolge sind Geldgeschenke bis zwanzig Euro erlaubt. Bei uns auf der Station ist aber noch nicht einmal ein Cent als Geschenk erlaubt, das wird so gehandhabt, seit ich hier arbeite. Auch Sachgeschenke von Patienten und Angehörigen sind während ihres Aufenthalts nicht erlaubt. Auf anderen Stationen wird das genauso gehandhabt, soweit ich weiß. Ein Privatpatient wollte nach seinem Aufenthalt einmal unser gesamtes Team zu sich in sein Restaurant einladen. Auch das haben wir abgelehnt. Kleine Geschenke nach dem Aufenthalt sind jedoch erlaubt, da diese uns ja dann nicht mehr beeinflussen könnten. Wenn wir etwa einen Patienten, der an einem Tumor erkrankt ist, ganz langsam wiederaufbauen und er am Ende wieder auf seinen eigenen Füßen die Klinik verlässt, ist er sehr dankbar. Aber mehr als beispielsweise einen selbstgebackenen Kuchen nehmen wir nicht an.

Manche wollen einem beim Abschied auch einen Zwanziger in die Hand drücken, den ich dann aber ablehnen muss. Die Patienten verstehen dann die Welt nicht mehr. Natürlich würde mir ein bisschen extra Geld helfen, aber ich möchte auf keinen Fall, dass der Anschein entsteht, ich wäre bestechlich, auch wenn es sich nur um kleinere Beträge handelt. Über Komplimente freue ich mich sowieso mehr als über Geld. Die kommen nämlich meistens von Herzen.

N.N., Krankenschwester des Universitätsklinikums Frankfurt am Main

Eine Angestellte

Was ein Mitarbeiter annehmen darf und was nicht, ist genau geregelt, ganz gleich, ob der Mitarbeiter Beamter ist oder nach Tarif bezahlt wird. Die Annahme von Bargeld ist zum Beispiel grundsätzlich verboten. Es gab Fälle, in denen sich etwa ältere Menschen bei einem Mitarbeiter am Schalter bedanken wollten und ihm Geld in die Hand drückten. Für solche Situationen haben unsere Mitarbeiter klare Handlungsanweisungen. Sie müssen die Zuwendung freundlich zurückweisen und ihr Gegenüber darauf aufmerksam machen, dass es sie in eine schwierige Situation bringt. Gelingt es nicht, die Bürgerin oder den Bürger davon abzubringen, haben unsere Beschäftigten die Pflicht, darauf hinzuweisen, dass sie diesen Vorgang melden werden und sich im nächsten Schritt eventuell eine staatliche Ermittlungsbehörde der Sache annehmen wird.

Meistens zeigen sich die Leute einsichtig, und es kommt erst gar nicht so weit. Die Richtlinien der Stadt München zum Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken erlauben aber die Annahme von Sachgeschenken bis zu einem Wert von 15 Euro. Natürlich ist das besonders zu Weihnachten ein Thema. Wenn sich der Mitarbeiter nicht sicher ist, ob die Pralinenpackung oder der Wein mehr wert sind als fünfzehn Euro, raten wir, unbedingt den Vorgesetzten zu informieren und ihn zu fragen, ob er das Geschenk annehmen darf. Die Richtlinien vermerken dazu Folgendes: "Auch in diesem Geringwertigkeitsbereich dürfen Sie Zuwendungen nicht bedenkenlos annehmen. Der/Die Geber/in kann auch mit einer geringwertigen Zuwendung Erwartungen an Sie stellen und eine Beeinflussung Ihres dienstlichen Handelns beabsichtigen." Es muss sich also tatsächlich um ein reines Dankeschön handeln.

Generell rät unser Oberbürgermeister zur größten Zurückhaltung. Aufgrund der Richtlinien müssen von unseren Mitarbeitern zum Beispiel konsequent abgelehnt werden: Essenseinladungen, zinslose oder zinsgünstige Darlehen, Einladungen in Privathäuser, Ferienhäuser, Jagdhütten oder auf Yachten sowie Partyorganisationen beziehungsweise -ausrichtungen für private Zwecke. Auch Flugtickets, Lotteriescheine, Reisen, Dienstleistungen jeglicher Art, Rabatte für Einzelpersonen, Gutscheine und MVG-Fahrkarten müssen zurückgewiesen werden. Für das Oktoberfest ist es ausnahmsweise gestattet, eine Hendl- und eine Biermarke pro Firma oder Kunde anzunehmen. Wer hier die Regelungen zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken missachtet, muss sich bewusst sein, dass er gegen tarif- und arbeitsvertragliche Bestimmungen und strafrechtliche Regelungen verstößt und seine berufliche Laufbahn gefährdet. Dem Mitarbeiter droht eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bei Vorteilsannahme und bis zu fünf Jahren bei Bestechlichkeit. Die Stadt München vertritt seit Jahren eine klare Linie: null Toleranz!

Carolin Hootz, Anti-Korruptions-Stelle der Stadtverwaltung München

Ein Müllmann

Ich bin seit fünfundzwanzig Jahren Müllmann. Es stört mich nicht, wenn die Leute "Müllmann" sagen oder "Müllis". Ich habe als Springer angefangen und bin auf verschiedenen Touren mitgefahren, bis ich Kraftfahrer wurde und meine eigene Tour bekam. Zurzeit fahre ich mit meiner Truppe im Wedding und am Stadtrand in Heiligensee. Das sind 258 Müll-Großbehälter mit je 1100 Litern, die wir pro Schicht leeren, und natürlich passiert es da manchmal, dass die Leute uns etwas geben wollen. Wenn man nett und freundlich durch die Welt geht, bekommt man auch mal was. Das ist einfach so. Was das Annehmen von solchen Geschenken angeht, herrschen bei uns in der Firma strenge Regeln. Wir werden jedes Jahr neu darin unterwiesen, gemeinsam mit den Schulungen zur Arbeitssicherheit. Pro Mann und Anlass dürfen wir fünf Euro als Geldgeschenk annehmen, bei Sachgeschenken sind es zehn Euro, das müssen wir aber melden. Alles, was drüber ist, müssen wir ablehnen. Wenn wir also beispielsweise zu dritt auf dem Wagen von jemandem zwanzig Euro bekommen würden, dürften wir höchstens fünfzehn davon annehmen. So ist die Regelung.

Es ist aber nicht so, dass wir bei jeder Fahrt etwas bekommen und dass es deswegen solche genauen Bestimmungen braucht. Früher kam das häufiger vor, da haben einem die Omas manchmal noch Brötchen geschmiert, damit sie so lange jemanden zum Reden hatten. Heute geben einem meistens nur noch die Leute in den Außenbezirken was, wo die Familien in den Einfamilienhäusern ihre Mülltonne für sich haben und sie nicht mit anderen Leuten teilen müssen wie in den großen Mietshäusern.

Gerade jetzt, bei dem kalten Wetter, werden wir auch gern einmal auf einen Tee oder Kaffee eingeladen. Das hat erst einmal nichts zu bedeuten, aber wenn die Leute beim zweiten oder dritten Mal plötzlich mit einem Haufen Pappen oder Kisten kommen, die wir noch mal eben mitnehmen sollen, weiß man, woher der Wind weht. Komischerweise versuchen das oft Besitzer von Gemüseläden. Es ist meiner Meinung nach schon wichtig, dass es eine Regelung mit den Geschenken gibt, sonst kommt es am Ende zur Schwarzentsorgung, und die Kollegen nehmen Müll mit, für den nicht bezahlt wurde. Für so was kann man seinen Job verlieren. Das ist schon vorgekommen.

Ich würde nicht unbedingt denken, dass sich die Kollegen untereinander für so etwas verpetzen, obwohl natürlich alles, was dem Unternehmen schadet, letztlich ja einem selbst schadet. Trotzdem ist das wohl eher was, das Führungskräfte nachverfolgen müssen, wenn sie Kenntnis davon bekommen. Aber in Zeiten von Fotohandys kann man nie sicher sein, ob einen nicht ein böser Nachbar fotografiert. So sehr kann man gar nicht um die Ecke denken, wie die Sachen manchmal laufen.

Günter Schwadtke, Stadtreinigung Berlin

Aufgezeichnet von Benjamin Grau, Marcus Jauer, Melanie Mühl, Lucas Müller, Maximilian Weingartner

Quelle: F.A.Z.
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