24.08.2010 · Die Diskussion um von der Leyens Bildungs-Chipkarte erweckt den Eindruck, als wisse man schon, was den Bildungsarmen fehlt, und müsse ihnen nur noch den Zugang dazu verschaffen. Das Gegenteil ist der Fall.
Von Jürgen KaubeAm 9. Februar hat das Bundesverfassungsgericht das sogenannte „Hartz IV-Gesetz“ beanstandet. Nach Lage der gegenwärtigen Debatte könnte man meinen, das Gericht habe dabei moniert, dass das Recht armer Kinder auf kostenlosen Zugang zu Schwimmbädern, Museen und Musikschulen vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt worden sei. Vor jeder Diskussion der vorgeschlagenen Chip-Karte, mit der dieser Anspruch verwirklicht werden soll, muss aber festgehalten werden: Davon ist im höchstrichterlichen Urteil überhaupt nicht die Rede.
Das Gericht machte mancherlei Einwände gegen eine um gesellschaftliche Tatsachen unbesorgte Sozialgesetzgebung, die beispielsweise auch den Besitz von Pelzen und Segelflugzeugen bei prospektiven Hartz IV-Empfängern pauschal in Rechnung stellte und mit Abschlägen beantwortete – „ohne dass feststand“, wie das Gericht in erhabener Lakonie anmerkte, „ob die Vergleichsgruppe überhaupt solche Ausgaben getätigt hat“. Unter diesen Einwänden ist aber kein einziger, der auf „Bildungsangebote“ zielt. Es heißt vielmehr, der Gesetzgeber habe jegliche Ermittlungen zum spezifischen Bedarf eines Kindes unterlassen. Sein vorgenommener Abschlag von vierzig Prozent beim Mindestbedarf von Kindern gegenüber der Regelleistung für einen Alleinstehenden beruhe „auf einer freihändigen Setzung ohne empirische und methodische Fundierung“. Insbesondere blieben „die notwendigen Aufwendungen für Schulbücher, Schulhefte, Taschenrechner etc. unberücksichtigt, die zum existentiellen Bedarf eines Kindes gehören“.
So viel zur Rechtslage. Die Debatte macht ihrerseits einen ziemlich freihändigen Gebrauch von jenem „etc.“, wenn sie nun alle möglichen Freizeitaktivitäten in den existentiellen Bildungsbedarf hineinrechnet. Das Urteil sprach von einem Bedarf, den die Teilnahme an Schulunterricht mit sich bringt. Und es sprach nicht davon, er sei zu niedrig angesetzt worden, sondern der Gesetzgeber habe rechtswidrigerweise darauf verzichtet, seinen Umfang überhaupt zu begründen.
Bildung als Angebot – und die Nachfrage?
Eben dieser politische Stil aber wird jetzt fortgesetzt. Noch ist kein Gesetz gemacht, nicht einmal die Berechnungen aus dem Haus der Sozialministerin van der Leyen (CDU), wie hoch der Bedarf eines Kindes denn nun ist, liegen vor. Aber die Diskussion darüber ist geeignet, Karlsruhe zu verhöhnen. Denn auch das gesamte Für und Wider zu einer Chip-Karte, mit der kostenfreier Bildungszugang ermöglicht werden soll, setzt voraus, man kenne den Bedarf der Kinder schon. Er bestehe im vorhandenen kommunalen und privaten Bildungsangebot – und zwar in irgendeinem. Die einzige Frage, die sich der Politik stellt, ist die nach den Zugangsmodalitäten. Vordergründig wird behauptet, es gehe um Teilhabe der ökonomisch Schlechtgestellten an Bildung. Tatsächlich aber geht es nur um ihre Teilhabe an irgendetwas. Insofern hatte Familienministerin Schröder (CDU) schon einen Punkt, als sie kürzlich anmerkte, weder das Arbeitsministerium noch die Bundesanstalt für Arbeit könnten wissen, was jedem der betroffenen 1,8 Millionen Kinder fehle.
Doch worin die Gründe dafür liegen, dass es Kinder gibt, denen das Mindeste an Lesefähigkeit, Denken oder Einfühlungsvermögen nicht vermittelt wird, darüber wird keine Sekunde lang gesprochen. Sondern es wird reflexhaft unterstellt, dass die Kinder nicht genug Geld für die bereitstehenden Lösungen ihrer Probleme haben. Was nicht zuletzt suggeriert, die Bildungsarmut folge der ökonomischen und umgekehrt. Es ignoriert etwa den Fall, dass einer Alleinerziehenden mit einem Kind, das gute Noten hat, einfach nur das Geld – und kein „Bildungsangebot“ – fehlt, um eine Aufsicht oder eine Klassenfahrt zu bezahlen.
Schon das Wort „Bildungsangebote“ ist aufschlussreich, unterstellt es doch eine unabhängige Nachfrage, der es eben nur an Kaufkraft mangelt. Wonach für jene Politik, die sich als Technokratie versteht, nurmehr die Frage bleibt, ob der Kaufkraftmangel durch monetäre Transfers oder in Sachleistungen ausgeglichen werden soll.
Warum nicht Chipkarten für Väter und Mütter?
Darüber kann man dann endlos debattieren, je nachdem, welcher Schule oder Lobby man angehört oder welche Sorte von Paternalismus beziehungsweise Liberalismus man pflegt, ob man mehr den Missbrauch von Einkommenszuschüssen fürchtet oder eher Bevormundung. Was gar nicht berührt wird durch solche vorgeblich politischen Debatten, ist die Bildungsarmut selber. Geht sie denn zumeist von jenen Kindern aus, oder nicht vielmehr von deren Eltern? Die zuständigen Minister sollten vielleicht nicht so viel mit Bildungsexperten herumsitzen, sondern sich einfach von den Sozialdiensten berichten lassen, wie es in vielen der betreffenden Haushalte aussieht. Man muss nicht dem niederträchtigen Stereotyp folgen, alles Geld, das man zusätzlich gäbe, würde versoffen, um in mehr Geld nicht die Lösung ihrer Probleme zu sehen.
Wenn die Rückstände ihrer Kinder an der elterlichen Indifferenz gegen Schule, ihrer Überlastung, ihrem hilflosen oder bildungsfeindlichen Erziehungsstil lägen, für den das Nichtvorlesen nur ein Symbol unter anderen ist, dann müssten ja, in der Logik des vorgeschlagenen Modells, eher Chipkarten für Väter und Mütter ausgegeben werden. Oder Pflichtkurse eingerichtet. Oder Beratung organisiert. Oder die Kinder stärker aus den Familien herausgeholt. Was immer die richtige Maßnahme wäre – wenn es an den Eltern und nicht an den Kindern läge, würden kostenfreie Zoobesuche oder Malkurse jedenfalls nichts ausrichten.
Womit nichts gegen Schwimmbäder, Gitarrenunterricht oder das Verweilen in Zoos gesagt ist und nicht einmal etwas dagegen, dass unbeschwerte Freizeit Bildungswirkungen haben kann oder einfach auch ohne solche Wirkungen etwas Erfreuliches ist. Eine ausschlaggebende Funktion für das Weltwissen der bildungsarmen Kinder wird darin aber auch dann nicht zu finden sein. Die regelmäßige Teilnahme an gut erteilten Schulstunden, nebst Nachhilfe, handwerkliche Schulung, Lesen, Probleme lösen, Denken dürfte den Vorrang haben.
Teilhabe durch Verweilen in Badeanstalten
Aber es fragt eben kein Politiker, was „existentiell“, wie es im Karlsruher Urteil heißt, wichtig ist. Sollen es die Existenzen doch selber entscheiden. Leider hat das den Nachteil, dass Erziehung die Unkenntnis der Zöglinge darüber impliziert, was ihnen fehlt. Wer mit dem Chipkartenmodell den Eindruck erweckt, hier eine Festlegung getroffen zu haben, ruft im Gegenteil nur die Lobbys auf den Plan. Denen dürfte der Nachweis, nicht nur Zoos, sondern auch Gartenschauen oder Automessen hätten Bildungseffekte und wenn Schwimmbäder, dann auch Skipisten oder GoKart-Bahnen, nicht schwerfallen. Das entsprechende Vokabular des „erweiterten Kulturbegriffs“ samt einer unbürgerlichen Definition von Bildung steht schon lange zur Verfügung. Löscht man die Frage nach dem existentiellen Bedarf, kann dieses Vokabular ganz leicht die Leerstellen füllen.
Doch wie heute regiert und bildungspolitisch programmiert wird, zeigt nicht nur das Desinteresse an inhaltlichen Fragen. Selbst ökonomisch ist das Vorgehen Ursula van der Leyens blind. Denn undurchdacht ist auch die implizite Unterstellung, die Bildungsarmut liege am Einkommen der Eltern und sei behoben, wenn man 60 Euro in Gutscheinen drauflegt. Andernfalls hätte schon einmal jemand fragen müssen, was denn mit den Kindern derjenigen ist, die knapp über Hartz IV liegen. Gleichen dort hundert Euro mehr an Familieneinkommen aus, dass dieses Einkommen durch Arbeit, also Abwesenheit der Eltern erwirtschaftet wurde?
Allerdings wird Bildungsphilistertum – bloß so tun, als interessiere man sich für Bildung, aber gar nicht wissen, wovon man redet – auch durch manche Kritiker der Chipkarte belegt. Wer beispielsweise „Bevormundung“ um jeden Preis vermeiden will und sie schon wittert, wenn Sachtransfers stattfinden sollen, wird in Bildungsdingen nicht weit kommen. Dass Schulpflicht existiert, ein geradezu drastischer Fall von Bevormundung, ist nur ein Hinweis darauf. Die Existenz von Lehrplänen wären ein anderer. Mit guten Gründen hatte John Stuart Mill die Bildung einst aus dem liberalen Programm herausgenommen, möglichst viel den Einzelnen und möglichst wenig dem Staat zu überlassen. Denn wenn beispielsweise alle Eltern der Kinder, um die es hier geht, souveräne Entscheider wären, dann existierte die Misere ja gar nicht in den Ausmaßen, in denen sie sich darstellt.
Nein, das Problem sind nicht die Sachtransfers, sondern dass die Bildungspolitik, die mit ihrer Chipkarte zu machen Ursula van der Leyen beansprucht, keinen Begriff von ihren Zielen und keine Anschauung von ihren Problemen hat. Sie redet über die Unterschicht und kommt ihr mit Musikstunden und Zoos. Es ist wie bei den Schul- und den Universitätsreformen, bei G8 und Bologna, bei der Lehrerbildung und dem Projekt „länger gemeinsam lernen“, bei „Schulen ans Netz“ und bei „Medienkompetenz“: Wenn es um Bildung geht, regiert das abstrakte Denken.
Sehr guter Beitrag,
Katrin Hagen (querfeldeinrennen)
- 24.08.2010, 11:28 Uhr
Bildungsrhetorik
Heinz Pasquardo (Gaspardo)
- 24.08.2010, 11:58 Uhr
Klasse Artikel
Michael Göhring (mgoehring)
- 24.08.2010, 12:04 Uhr
"... wie es in vielen der betreffenden Haushalte aussieht ..."
Gerold Keefer (solaris21)
- 24.08.2010, 12:14 Uhr
Bravo, bravo!
carsten jung (cjung)
- 24.08.2010, 13:51 Uhr