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Odenwaldschule Ein „Sehr gut“ in Erotik

16.03.2010 ·  Der Schriftsteller Adolf Muschg hat eine Verteidigung von Gerold Becker, dem ehemaligen Leiter der Odenwaldschule, geschrieben. Er sieht gegen ihn ein Hexengericht am Werk. Dabei aber geraten dem literarischen Anwalt Muschg die Maßstäbe durcheinander.

Von Jürgen Kaube
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Der Schriftsteller Adolf Muschg hat eine Verteidigung von Gerold Becker, dem ehemaligen Leiter der Odenwaldschule geschrieben. Er sieht gegen ihn ein Hexengericht am Werk, eine Kampagne, eine Hinrichtung, die am Boten einer guten Nachricht, einem Sündenbock, vollzogen werde, ungerechterweise, weil man dessen Fehltritte nicht mehr gegen seine Verdienste abwäge.

Der Schriftsteller Adolf Muschg schreibt so - im Berliner „Tagesspiegel“ vom Montag - über einen Pädagogen, der über Jahre hinweg wie andere Lehrer auch, inzwischen spricht man von acht Personen, am sexuellen Missbrauch von Jugendlichen beteiligt gewesen sein soll. Wozu Becker seit mehr als zehn Jahren schweigt. Was die Schule selbst als eine Tatsache annimmt. Was zahlreiche Schüler inzwischen bestätigt haben. Was vermutlich auch der Entbindung Beckers vom Amt des Schulleiters im Jahr 1985 zugrundelag. Ein erstes Strafverfahren wurde 1999 eingestellt, weil die Taten schon verjährt waren.

Gemeinsames Duschen war kein Schulprogramm

Adolf Muschg bestreitet denn auch nicht sie. Er bestreitet vielmehr, „dass ,Missbrauch' das letzte Wort ist, das zu seiner“, Gerold Beckers „Praxis als Lehrer passt“. Doch was soll das sein, das „letzte Wort“, das zu jemandes Berufspraxis passe? Muschg meint nicht: das abschließende Wort. Er meint nicht, dass über diese Praxis anderes noch zu sagen sei als „Missbrauch“. Er meint vielmehr, dass ihm zu ihr als allerletztes das Wort „Missbrauch“ einfalle. Wie es jenen Schülern gehen mag, kommt bei Muschg nicht vor. Kann er sich vorstellen, dass auch für sie „Missbrauch“ nicht das einzige, aber das allererste Wort ist, das ihnen zu Becker einfällt?

Für Beckers Praxis als Lehrer bietet uns Muschg stattdessen einen „Eros“ an, der sich nun mal nicht restlos zum „pädagogischen Eros“ sublimieren lasse, sondern den Schülern immer leibhaft begegne. Becker habe das nicht verleugnet, wofür er jahrzehntelang gefeiert worden sei. Aber gemeinsames Duschen mit Halbwüchsigen, um von anderen Praktiken zu schweigen, fand sich auch in den Broschüren der Odenwaldschule zu Zeiten Beckers nicht als Schulprogramm. Hätten die Eltern wissen müssen, dass „Nähe“ so viel einschließt? Muschg scheint das zu bejahen, wenn er formuliert, Eros sei immer eine Grenzüberschreitung, „es ist nur die Frage, ob sie uns willkommen ist oder nicht“.

Aber nein, Herr Muschg, das ist nicht die Frage. Es geht nicht um „uns“. Die Frage ist, ob die Grenzüberschreitung den Kindern, die unter den Duschen, in den Betten, beim Stelldichein längst keine Schüler mehr waren, zugemutet werden durfte. Und weil es dieser Rechtsstaat nicht darauf ankommen lassen will, dass Unmündige aus Angst, Verwirrung, Überwältigung oder Peinlichkeit „Ja“ sagen, wenn sie „Nein“ meinen, fragen seine Gesetze erst gar nicht nach einer Willensäußerung der Schutzbefohlenen, bevor sie es Lehrern untersagen, mit oder an Kindern sexuelle Handlungen zu vollziehen, sondern verbieten die Grenzüberschreitung schlechterdings.

Sprachliches Misslingen, moralisches Misslingen

Ihr Lob der Lehrer, Herr Muschg, wird widerlich feinsinnig, wenn es jenen Schülern mit Redensarten aus dem ästhetischen Seminar kommt. Vom „zwangsläufig Normwidrigen“ zu reden, das mit Sexualität verbunden sei, ist niederträchtig, weil es eine Phrase drischt, um eine Peinigung mit Kulturphilosophie zu beantworten.

„Nähe“, schreibt Muschg, „ist ein Lebensmittel, kein Missbrauch. Wenn er damit Schülern nahegetreten sein sollte, kann ich mir dafür keinen strengeren Richter denken als ihn.“ Adolf Muschg ist nicht irgendjemand, der so vor sich hinschreibt. Er ist ein Autor von Rang, seine Biographie Gottfried Kellers ist ein Dokument großer Lesekunst. Von so jemandem in dieser Situation also Sätze wie der zitierte, deren sprachliches Misslingen - jemandem durch Nähe nahetreten - das moralische anzeigt.

Dass Becker den Schülern nicht nahegetreten, sondern zu nahegetreten ist, wollte Muschg wohl nicht schreiben. Andererseits sieht er aber vor, über das Nahetreten sei möglicherweise zu richten - durch den Nahetreter selbst! Es muss sich um ein ziemlich inneres Gericht handeln, jenes vermutlich, das große Persönlichkeiten gerne als das allerstrengste bemühen, wenn sie bekanntmachen, dass sie und ihresgleichen sich selbst am unnachgiebigsten prüfen.

Leider unter Umgehung der Gewaltenteilung, nach eigenen Gesetzen, einem Verfahren, in dem Ankläger und Richter und Angeklagter eine Person sind, mit eigenem inneren Strafvollzug und eigener innerer Bewährungsaufsicht. Die Jugendlichen der Odenwaldschule, die missbraucht wurden, haben von dieser Unnachgiebigkeit und dem Instanzenzug dieser inneren Prüfung ihre eigenen Erfahrungen.

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