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Donnerstag, 20. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Medizinstudium Die Inflation der Spitzenzeugnisse

 ·  Früher war alles so einfach: Mit 1,0 konnte man ohne Schwierigkeiten Medizin studieren. Doch inzwischen reicht so mancherorts die Traumnote nicht mehr für das Wunschstudium aus. Der Albtraum mit der Traumnote.

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Nicola P. wollte schon immer gerne Medizin studieren. Sie ist gerade einmal achtzehn Jahre alt und hat bereits ein Abitur mit der Traumnote 1.0 in der Tasche. Denkbar günstige Voraussetzungen also, dachte sie. Aber Anfang September verschickte die Stiftung Hochschulstart die ersten Zulassungsbescheide für den Studiengang Medizin und eine Zulassung für Nicola war nicht dabei.

Vermutlich wird sie zum kommenden Semester nicht an ihrer Wunschuniversität studieren können. Mit einem zu erwartenden Numerus clausus von 1,0 muss die Medizinische Fakultät in Münster voraussichtlich selbst Kandidaten mit einem „Einsnuller“-Abitur ohne Studienplatz nach Hause und damit bestenfalls an eine andere Universität schicken. Zu viele Studienbewerber mit dieser Traumnote haben sich für das kommende Wintersemester 2011/12 beworben - fast doppelt so viele, wie die Universität im so genannten Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) überhaupt Plätze anzubieten hat.

Schon die drastische Zunahme der absoluten Zahl an Kandidaten, die ein solches Ergebnis vorweisen können, spricht für einen inflationären Umgang mit diesen Schulnoten. In den vergangenen fünf Jahren hat sich die Zahl der Schulabgänger in Nordrhein-Westfalen, die eine 1.0 im Abitur erreichten, von 386 im Schuljahr 2004/05 auf 795 im Schuljahr 2009/10 mehr als verdoppelt. Bei ungebrochenem Trend dürften im Abschlussjahr 2010/11 deutlich mehr als 800 dieser Traumnoten allein aus NRW auf den Studienplatzmarkt drängen.

Damit aber nicht genug. Gerade die Schulabgänger in der hohen Einser-Kategorie verteilen sich nicht gleichmäßig auf alle Studienstandorte, sondern favorisieren die aus ihrer Sicht attraktivsten Universitäten. Dementsprechend kommt es an einigen Fakultäten zu ungeahnt hohen Konzentrationen an Studierenden mit exorbitant guten Abiturnoten. Allein am Studienstandort Münster haben sich zum anstehenden Studienbeginn acht (!) Mal so viel Abiturienten mit einem 1,0 Abitur beworben, als noch zum Wintersemester 2006/7. Damit werden voraussichtlich alle zur Verfügung stehenden Studienplätze im AdH-Verfahren ausschließlich an Studienbewerber dieser Notenkategorie gehen, was dann eben einem Numerus clausus von 1.0 entspricht.

Die Frage einer falschen Etikettierung

Dabei war und ist ein solcher Extremwert nie das Ziel eines strategischen Handelns der Hochschule. Allerdings besteht bei den derzeit gültigen Vergabevorschriften kaum eine realistische Chance diesem Trend sinnvoll entgegenzuwirken. Entsprechend Paragraph 32 (5) des Hochschulrahmengesetzes stehen den Hochschulen bei der Auswahl „ihrer“ Studierenden neben der Abiturnote nur vier weitere Kriterien zur Verfügung, wobei der Abiturnote immer ein „maßgeblicher Einfluss“ eingeräumt werden muss. Daher vermögen selbst sehr aufwendige Auswahlverfahren, wie z.B. bei der Durchführung von sehr personalintensiven Auswahlgesprächen, den Numerus clausus bei dieser Bewerbersituation kaum zu senken.

Letztendlich ist der steigende Numerus clausus nur eine Frage einer falschen Etikettierung. Weder das Bewerberfeld, noch die im Studium erbrachten Leistungen, haben sich wesentlich geändert. Demgegenüber ist die Tendenz „diese 1,0-Kandidaten“ für den aktuell viel zitierten Landärztemangel verantwortlich zu machen, vollkommen haltlos. Die Generationen der Ärzte, die derzeit den Arbeitsmarkt bestimmen, stammen aufgrund der langen Ausbildungszeit noch aus Zeiten ganz anderer Notengrenzen. Bei sechs Jahren Studium und angenommenen vier bis sechs Jahren Facharztweiterbildung dürften die potentiellen Kandidaten für eine Niederlassung um die Jahrtausendwende angefangen haben zu studieren. Damals galten noch ganz andere Vergaberegularien auf Seiten der ZVS und der Numerus clausus lag in ganz anderen Dimensionen.

Die Gründe für den Berufswunsch haben sich gewandelt

Abgesehen davon gaben in einer aktuellen Befragung von mehr als zweitausend Studienplatzbewerbern der Medizinischen Fakultät Münster rund dreißig Prozent der Kandidaten mit einem Abitur von 1.0 die spätere Niederlassung als Berufsziel an. Damit unterscheiden sich die Berufswünsche dieser Abiturienten nicht im geringsten von denen anderer Notenkategorien.

Ebenfalls ist der Verdacht der Bevorzugung r Studierender durch die angeblich „besseren“ Schulnoten der Mädchen vollkommen unbegründet. Im Bewerberfeld am Studienstandort Münster ist der Anteil weiblicher Kandidatinnen in allen Notenkategorien gleich, egal ob bei den Einser, 1,5er oder Zweuier Abiturienten. Im Gegenteil: Der etwas höhere Männeranteil in der 1,0-Kategorie beschert der Fakultäten mit einem besonders hohen NC ein noch relativ ausgewogenes Geschlechterverhältnis.Allerdings haben sich die Gründe für den Berufswunsch grundsätzlich gewandelt. Während die Medizin früher als attraktiver Karriereberuf mit guten Verdienstmöglichkeiten angesehen wurde, stehen heute zumeist Jobgarantie, Vereinbarkeit von Beruf und Familie und das hohe soziale Ansehen im Vordergrund. Aspekte, die mehr Frauen als Männer anziehen.

Hoher Anteil an erfolgreichen Absolventen

Ein weiterer Grund zur öffentlichen Diskussion sind immer wieder die angeblich hohen Abbrecherquoten im Studiengang der Medizin. Während ernstzunehmende Studien, wie etwa aus dem Centrum für Hochschulentwicklung (CHE), vom Hochschul-Informations-System (HIS) oder vom Statistischen Bundesamt dem Medizinstudium den höchsten Anteil an erfolgreichen Absolventen unter allen Studiengängen überhaupt attestieren, geistern in weniger informierten Kreisen immer wieder Abbrecherquoten von bis zu vierzig Prozent herum. Tatsächlich schließen mehr als neunzig Prozent der Studienanfänger ihr Studium erfolgreich ab. Erwähnenswert dabei: Die Kandidaten ohne Abschluss wurden zumeist nicht über die Abiturnote ausgesucht, sondern entstammen zu einem ganz überwiegenden Anteil aus der so genannten Wartezeit-, Ausländer- oder Zweitstudiengangquote - ein Klientel, auf dessen Auswahl die Hochschulen überhaupt keinen Einfluss haben.

Dabei muss insbesondere in der Wartezeitquote noch zwischen zwei verschiedenen Klientelen unterschieden werden. Da gibt es die Kandidaten, die ganz gezielt auf das Medizinstudium hin gewartet und sich vermutlich jedes halbe Jahr erneut beworben haben, bevor sie dann (nach derzeit etwa sechs Jahren Wartezeit) endlich studieren durften. Diese Gruppe besteht in der Regel mit durchaus ansprechende Studienleistungen und Erfolgsquoten. Dem gegenüber weisen die „Spätberufenen“, also die Studierenden mit mehr als zehn Jahren Berufserfahrung in einem anderen Bereich eine deutlich schlechtere Prognose auf. Bedauerlicherweise sind beide Bewerberklientele im Vergabeverfahren gleich gestellt, so dass in dieser Quote etwa die Hälfte der Aspiranten älter als 28 Jahre und damit der zweiten Gruppe zuzuordnen ist.

Der gute Student und der gute Arzt

Trotz der unveränderbaren Datenlage stehen derzeit die Hochschulen für ihre Auswahlpolitik am Pranger. Dafür, dass es nur noch 1,0-Kandidaten schaffen. Dafür, dass nur die Studienleistungen zählt. Und dafür, dass es zu wenig (Land-)Ärzte gibt. Haltlose Behauptungen - aber öffentlichkeitswirksam. Kaum ein Politiker, egal ob aus der Berufs-, Landes- oder Bundespolitik, der nicht seinen Wählern vorhält: „Auch aus einem 2,0-Abiturienten kann ein guter Arzt werden!“ Richtig! Und Nicola? Aus ihr etwa nicht? Nach statistischen Erkenntnissen wird sie vermutlich eher in Regelzeit studieren, bessere Ergebnisse in den Staatsexamina erbringen und schneller auf dem Arbeitsmarkt ankommen, als Studierende anderer Auswahlquoten. Ist sie damit eine bessere Ärztin? Das sicher nicht. Aber erste wissenschaftliche Untersuchungen zeigen ebenfalls eine hohe Korrelation der Abiturnote zur Gesprächsführungskompetenz.

Eine Beurteilung des Studienerfolgs nach dem Kriterium, ob ein guter Arzt oder ein schlechter Arzt herausgekommen ist, fällt naturgemäß schwer. Zu vielseitig sind die Anforderungsprofile, zu vielschichtig die Einsatzgebiete künftiger Mediziner. Ganz sicher eignen sich die Staatsexamina nach heutigem Multiple-Choice-Zuschnitt aus dem Institut für Medizinische und Pharmazeutische Prüfungsfragen nur marginal für die Beantwortung dieser Frage. Allerdings verhindern die hieran geknüpften Leistungsorientierten Mittelvergaben der Länder eine progressive Reform der Auswahlverfahren und Curricula, solange nicht auch in den Staatsexamina andere - patientenbezogene - Leistungen gefordert werden. Wer mehr von den so genannten Softskills bei den Absolventen des Medizinstudiums fordert, der sollte weniger das Auswahlverfahren der Bewerber, als das deutsche Prüfungssystem adressieren.

Der Autor ist Chirurg und Studiendekan an der Medizinischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms- Universität Münster.

Quelle: F.A.Z.
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