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Hochschule Gericht verpflichtet Uni Marburg zur Rückzahlung von Studiengebühren

13.11.2007 ·  Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Marburger Universität in einem Eilverfahren zur Rückzahlung gezahlter Studienbeiträge verpflichtet. Das Gericht hegt Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Studienbeitragsgesetzes.

Von Thorsten Winter
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Der Gießener Verwaltungsgericht hat die Marburger Universität in einem Fall dazu verpflichtet, einen schon gezahlten Studienbeitrag zurückzuzahlen. Es stellte sich damit an die Seite einer Studentin, die geklagt hat. Das Gericht meldete in dem Eilverfahren ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Studienbeitragsgesetzes an. Gegen den Beschluss kann die Hochschule Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen. Dies wird sie auch tun, wie eine Sprecherin zu FAZ.NET sagte. Dessen ungeachtet erhält die Klägerin ihren Studienbeitrag bis auf weiteres zurück - so wie schon vor ihr ein anderer Student, der geklagt hatte. Zwei ähnliche Verfahren sind noch anhängig.

Die dritte Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen hat in ihrem Beschluss die sogenannte aufschiebende Wirkung der Klage gegen einen Studienbeitragsbescheid der Universität Marburg angeordnet und zudem die Rückerstattung der für das laufende Wintersemester gezahlten Gebühren.

Gericht sieht Widerspruch zu Verfassung

Ihre Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit sieht die Kammer in der Hessischen Verfassung begründet. In Artikel 59 heißt es, ein Schulgeld könne gesetzlich nur angeordnet werden, „wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet“. Im Widerspruch dazu erlege das Hessische Studienbeitragsgesetz die Studiengebühren grundsätzlich allen Studenten auf.

Wie das Gericht weiter mitteilte, hat es die Rückerstattung angeordnet, da die Zahlung unter dem Eindruck drohender Vollziehung erfolgte. „Dies sah das Gericht als gegeben an, weil sich die Antragstellerin ohne Zahlung des Studienbeitrags nicht zum Wintersemester 2007/2008 hätte zurückmelden können.“

Das Gericht hatte bereits in einer Eilentscheidung Ende Oktober einem Gießener Studenten zugebilligt, keine Studiengebühren zahlen zu müssen.

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