Home
http://www.faz.net/-gsn-14b7d
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Hessische Schulpolitik Sieht so ein Skandal aus?

20.11.2009 ·  Ist es eine gute Nachricht oder ein Skandal, dass man in Hessen neuerdings eine „Schwarze Liste“ mit Lehrern führt, die wegen schlechter Leistungen aufgefallen sind? Der Fall ist zumindest Ausdruck einer Verunsicherung, wie der Zugang zum Lehramt aussehen sollte.

Von Hannes Hintermeier
Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (12)

Die Geschichte hat jeder während seiner Schulzeit erlebt: einen völlig überforderten, nervösen, unsouveränen Lehrer, der einfach mit sich und der Klasse nicht zurechtkam. Alles Weitere regelte damals wie heute ein unumstößliches Gesetz. Die Situation wird systematisch verschlimmert, indem die Klasse den Lehrer mit fortgesetzter Disziplinlosigkeit waidwund schießt. Das kann dann zu ernsthaften psychischen Schäden für den Pädagogen führen, im Idealfall wechselt er rechtzeitig den Beruf. Genau das geschah deswegen nicht, weil es keine erkennbare Instanz gab, die diesen Schritt betrieben hätte. Jedenfalls kam es einem als Schüler immer so vor. Heute ist das alles viel transparenter, schon weil die Eltern sehr viel mehr hinterher sind, ungeeignete Lehrer zu entfernen. Aber der Fall bleibt doch eher die Ausnahme: dass sich erst der Direktor in den Unterricht setzt, dass dann das Schulamt folgt, um einen Lehrer zu prüfen, der dann natürlich astreinen Unterricht gibt, wo sonst der Wurm drin ist.

Ist es da nicht eine gute Nachricht, die gestern die „Frankfurter Rundschau“ in die Welt setzte – dass man in Hessen neuerdings eine „Schwarze Liste“ führe? Dass die fünfzehn Schulämter Lehrkräfte, die wegen schlechter Leistungen aufgefallen seien, ans Staatliche Schulamt Darmstadt melden sollen, wo die Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM) sich der Sache annehme? „Personen, die auf der Liste stehen, sollen keine Anstellung mehr erhalten“, heißt es in dem Bericht.

Alle Schulämter Hessens haben Einblick in diese Liste, um die Schulen vor möglichen faulen Eiern zu warnen. Die Betroffenen erfahren nichts, wie sich das für eine Schwarze Liste gehört, sonst wäre ja das Schwarze dahin. Willkür und politische Motive konstatiert der Hauptpersonalrat der Lehrer, der nichts von der Liste wusste; gefährdete Rechtssicherheit wittert die Gewerkschaft GEW. Das hessische Unterrichtsministerium dementiert die Existenz der Liste nicht, stellt indes klar, dass diese keine aktiven Lehrer verzeichne, sondern solche, „die aus fachlichen Gründen aus dem Schuldienst entlassen wurden“, und „Bewerber, die aus erkennbar und überprüfter pädagogischer Ungeeignetheit erst gar nicht zum Schuldienst zugelassen wurden“. Unterrichtsministerin Dorothea Henzler (FDP) fügte noch pflichtschuldigst den Satz an, die Liste sei „letztlich zum Schutz der Kinder eingeführt“ worden.

Ausdruck der Verunsicherung

Was soll also verkehrt sein, wenn der Staat endlich das tut, was man ihm schon lange vorhält, dass er es nicht tue – nämlich sich wie ein Unternehmer zu verhalten? Die grade inflation, das Sinken der Standards bei gleichzeitigem Anschwellen von zu guten Noten, gilt in Zeiten von Aushilfslehrern wohl auch für pädagogisches Personal. Hinzu kommt, dass es der politische Wille war, den Schulen mehr Eigenständigkeit zu gestatten, wozu auch zählt, dass sie ihre freien Stellen selbst ausschreiben. Da aber jede Bewerbung das zuständige Schulamt passieren muss, fungiert die Liste dort als Sicherheitskontrolle. Der Fall ist also weniger ein Skandal als Ausdruck einer gewissen Verunsicherung der staatlichen Apparate.

Symptome gibt es derzeit genug. So erlangte in Hessen das Schicksal von vier Finanzbeamten Berühmtheit, die ihren Beruf als Steuerfahnder ernst nahmen, indem sie eine interne Anweisung ablehnten. Diese besagte, dass ein Transfer von seinerzeit weniger als 500.000 Mark nicht zwangsläufig steuerlich verdächtig sei. Dieser Ukas leuchtete den Beamten nicht ein, sie vermuteten staatliches Entgegenkommen in der Firmenansiedlungspolitik. Das Land entledigte sich der drei Männer und der Frau mithilfe eines Nervenarztes und versetzte sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand. Leider entpuppte sich das Gutachten des Psychiaters, gegen das die glorreichen Vier geklagt hatten, als fehlerhaft. Eine Rehabilitation der Beamten steht freilich noch aus.

Dem Wunsch nach Zugangskontrolle und Rauswurfmöglichkeit steht an den Gymnasien der dringende Bedarf nach Lehrern gegenüber. Nach dem Eindruck vieler Eltern wirken manche Latein- und Physiklehrerkandidaten, als habe man sie mit dem Lasso in der Fußgängerzone gefangen. Wer gegen diese Personalpolitik streikt, wie es diese Woche zweieinhalb Prozent der 55.000 hessischen Lehrer taten, wird abgestraft, weil Beamte nicht streiken dürfen, und nicht deswegen, weil ihre Forderungen berechtigt wären. So reitet die Bildungspolitik auf der Zertifizierungswelle durch das aktuelle Wellental des Personalmangels. An diesem werden Listen, egal welcher Farbe, wenig ändern. Anstatt frühzeitig während der Ausbildung wird heute bei laufendem Schulbetrieb evaluiert. Wenn Schüler und Eltern Alarm schlagen, dass der Unterricht nicht funktioniert, ist eine Entlassung aus fachlichen Gründen langwierig und kompliziert – und findet, das räumt das Ministerium ein, nur in ganz seltenen Fällen statt. Womit wir mit unserer Geschichte wieder am Anfang wären.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel

Jahrgang 1961, Redakteur im Feuilleton.

Jüngste Beiträge

Wieder federführend

Von Sandra Kegel

Immer mehr Menschen schwärmen für das Schreiben mit spitzer Feder, Füllhalter-Produzenten und Versandhändler verzeichnen eine Verdopplung der Nachfrage. Was ist zu halten von der neuen Liebe zur Tinte? Mehr 1 3