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Forschungsstipendien Schwarzarbeit in der Max-Planck-Gesellschaft?

 ·  Niedriglohnsektor in der Spitzenforschung: Für zwei Drittel ihrer Doktoranden entrichtet die Max-Planck-Gesellschaft keine Sozialabgaben und Steuern - im geschätzten Umfang von 230 Vollzeitstellen.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (19)

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Günter Weber

Stipendium ungleich Niedriglohn

Der in dem Artikel erweckte Eindruck, dass ein Promotionsstipendium die Doktoranden im Vergleich zu einem typischen Arbeitsvertrag finanziell schlechter stellt, ist unzutreffend. Sowohl Stipendium als auch Arbeitsvertrag führen in der Regel zu einem monatlichen Nettoeinkommen (nach Abzug der Krankenversicherung) von etwas über 1000 Euro. Dass im Falle des Stipendiums keine Ansprüche in Sozialversicherungssystemen erworben werden, steht dagegen auf einem anderen Blatt.

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 12.06.2012 07:18 Uhr
Markus Dahlem

Student oder Wiss. Mitarbeiter?

Hier liegt der Kern des Problems: Sind Doktorandinnen und Doktoranden nun wie Studenten zu sehen, die über ein Stipendium finanziert weiter in der Ausbildung sind, oder sind sie als wissenschaftliche Mitarbeiter zu sehen?

Diese Zwei Seiten werden ja angesprochen:

"Die Zeit der Doktorarbeit allein als Qualifikationsphase zu sehen, käme einer fatalen Fehleinschätzung gleich. Über zwei Drittel der Forschungsleistung der deutschen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen auf dem Gebiet der Physik werden von Doktorand(inn)en erbracht."

Leider führt dieses System des "beides gleichzeitig" aber direkt dazu, dass der weitere Karriereweg sich enorm verengt.

Wir können dieses Problem also nicht isoliert betrachten. Es hängt eng mit den weiteren Strukturproblemen an deutschen Hochschulen zusammen, insbesondere mit dem WissZeitVG.

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Henk Hulst
Henk Hulst (HenkHulst) - 11.06.2012 15:51 Uhr

Nur...

1000 € netto gilt vielleicht für 50% Stellen, wie sie vor allem in den Sozial- und Geisteswissenschaften für Doktoranden üblich sind. Wobei hier die Promotion Privatangelegenheit ist, weil man für Lehre und Administration am Lehrstuhl bezahlt wird - und die entspricht schon dem Umfang einer Vollzeitstelle.
Wie auch immer. Ein Studienrat zur Anstellung, der auch ein Hochschulabsolvent ist, verdient an die 3000 netto. Aber was für Schulen gilt, kann wohl nicht für Hochschulen gelten.

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Eduardo Preuß
Eduardo Preuß (windei) - 11.06.2012 14:41 Uhr

Bei DFG-Stipendien oder Alexander von Humboldt-Stipendien ist es genauso.

Rentenversicherung und Krankenversicherung gibt es keine. Als Feodor-Lynen-Stipendiat hat man in 24 Monaten 14 Tage Urlaubsanspruch. Ist ja kein Arbeitsvertrag. Also kann die Stiftung die Regeln festlegen wie sie will.

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Sascha Rieger

In der Forschung, in der Lehre ...

... überall hat sich der neoliberale Ausbeutungsgedanke unter dem Tarnnamen "Effizienzoptimierung" eingenistet.

Die Universitäten vergeben nur noch Lehraufträge und schaffen kaum noch Stellen.

Jetzt hört man, dass man sogar in den wichtigsten deutschen Forschungseinrichtungen bei Doktoranden - also dem angeblich so wichtigen Nachwuchs - spart.

Und die Politik?

Die hat das ganze ja eingefädelt.

Ausser wohlfeilen Worten zur Bildungsrepublik kommt da nichst.

Kein Geld für Schulen, Kitas, Universitäten und Forschung ...

Als ob gute Forschung und Bildung für schmales Geld zu haben sind ...

Wo ist denn das ganze Geld geblieben, dass wir Deutschen in den letzten Jahrzehnten erwirtschaftet haben?

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Stephan Schleim

Kein Versicherungsschutz bei Betriebsunfällen?

Eine Sache, der man auch einmal nachgehen könnte: Ich hörte im persönlichen Gespräch mit MPG-DoktorandInnen, dass manche von ihnen regelmäßig an gefährlichen Apparaten (z.B. mit radioaktiven, genetisch manipulierten Substanzen, in extrem starken Magnetfeldern etc.) eingesetzt werden, jedoch kein Versicherungsschutz für Betriebsunfälle besteht. Stimmt das?

Wenn man sich die Logik der Stipendien vor Augen führt, wie sie hier im Artikel dargestellt wird, dann scheint das gar nicht so unwahrscheinlich.

An sich ist es ja etwas Gutes, wenn jemand sein eigenes Geld für die Forschung von einer Stiftung einwirbt. Dass dies aber dazu führt, dass manche als eine Art Mitarbeiter zweiter Klasse behandelt werden, das darf nicht sein.

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Antworten (5) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 11.06.2012 18:45 Uhr
Stephan Schleim

Forschungsinstitut ist nicht gleich Universität!

Ihr habt schon verstanden, dass es hier um die Tätigkeit im Auftrag eines Forschungsinstituts geht und nicht der Universität, an der jemand womöglich als DoktorandIn eingeschrieben ist?

Wieso sollte denn eine Unfallversicherung einer Universität (worum geht es da eigentlich für Studierende? Dass man sich auf dem Campus den Knöchel verstaucht?) auf die Tätigkeit übertragbar sein, die man für eine *dritte* Institution (etwa ein MPI) ausführt? Das scheint mir jeder rechtlichen Logik zu widersprechen.

Meine persönliche Intuition (als Nicht-Jurist) ist: Wenn es 1) stimmt, dass manche Stipendiaten tatsächlich nicht an ihren Instituten versichert sind, weil sie dort auch keinen Anstellungsvertrag haben, dann 2) dürfte es im Ernstfall möglich sein, den Arbeitgeber für in seinem Auftrag ausgeführte Tätigkeiten haftbar zu machen.

Nur müsste man das womöglich erst einklagen, während dieser Schutz im Rahmen einer betrieblichen Unfallversicherung für die Angestellten standardmäßig besteht.

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Dominik Conrad

Versicherungen

Man ist als Stipendiat nur dann versichert (UV und Haftpflicht) wenn man eingeschieben ist was im Jahr etwa 500€ kostet je nach Uni (darinenn enthalten ist auch das Studticket, welches aber nicht jeder braucht).
Wenn man diese 500€ zusammen rechnet mit der fehlenden Renten-, Arbeitslosen- und Sozialversicherung werden Stipendiaten wesentlich schlechter bezahlt als Doktoranden mit Vertrag. Das hat die DFG wohl inzwischen auh bemerkt und wandelt bei Neuanträgen und Verlängerungen, Stipendien (z. B. über Gratuiertenkollegs) in reguläre Stellen um (haben sie zumindest bei uns gemacht).

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Dominik Conrad

Versicherungen als Doktorand

Die Versicherungen (UV und Haftpflicht) greifen nur wenn man eingeschieben ist da sie für Studenten über den ASTA laufen.
Als Doktorand muss man sich nicht einscheiben. Wenn man also auf einem Stipendium sitz und auf diese Versicherungen Wert legt muss man sich einscheiben was im Jahr etwa 500€ kostet. Doktoranden mit Stelle müssen dies nicht da sie über ihre Stelle schon versichert sind, d.h. als Stipendiat zahlst du nicht nur nicht in die Arbeitslosen-, Renten- und Sozialversicherung ein (was später schelcht sein kann besonders wenn Du als PostDoc auch noch auf einem Stipendium sitzt), du hast auch etwa 500€ höhere Auslagen im Vergleich zu einem Angestellten wegen der Versicherungen.

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Eduardo Preuß
Eduardo Preuß (windei) - 11.06.2012 14:42 Uhr

Nicht jeder Doktorand an einer Uni ist als Student eingeschrieben.

...

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Patrick Olbermann

Unfallversicherungsschutz

Wenn das System vergleichbar mit dem univerisitären ist, so liegt Unfallversicherungsschutz vor. Dort sind auch Doktoranden mit Stipendium i.d.R. über die studentische UV versichert.

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Erich Jansen
Erich Jansen (Nonosus) - 11.06.2012 11:41 Uhr

Strukturelles Problem

Ich finde es überaus erfreulich, dass es dieses grundsätzliche Problem unseres Wissenschaftssystems einmal mehr in die Presse geschafft hat. Stärker analysiert werden sollte die strukturelle Ursache dieses Mißstandes. Der Arbeitseinsatz von Doktoranden ist vor allem deswegen notwendig, weil der akademische Mittelbau systematisch ausgedünnt wurde. Für zahlreiche Aufgaben - von der Lehre über die Verwaltung von Bibliotheken und Geräten bis hin zu Präsenzzeiten - ist kein reguläres Personal mehr verfügbar.
Hingegen fällt es angesichts all der sog. Exzellenz-Mittel relativ leicht, Doktorandenstipendien einzuwerben. Da indes die notwendige Infrastruktur oft genug dem Rotstift zum Opfer gefallen ist, müssen diese eben selbst für Verwaltung und Betrieb von Geräten sorgen. Die Universitäten müssen sich zwar formal bereiterklären, ausreichende Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Inwieweit dies realistisch geschehen kann, unterliegt aber keinerlei Prüfung.

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Henk Hulst
Henk Hulst (HenkHulst) - 11.06.2012 10:13 Uhr

Realitäten der Wissensrepublik

Man kann sich auch ausmalen, was diese Praktiken vor allem für die persönliche Situation von Doktoranden bedeutet. Hochschulabsolventen werden für Stipendien im Umfang von 1000 € pro Monat beschäftigt - Renten-, Kranken-, und Arbeitslosenversicherung besteht nicht bzw. wäre Privatsache. Nicht jeder bekommt nach Auslauf des Stipendiums eine Anstellung, so mancher hat dann die Promotion noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen gibt es solche Stipendien auch für Postdoktoranden, für Leute die 10 Jahre Hochschulausbildung hinter sich haben...
Es muss endlich ein neues System der wissenschaftlichen Ausbildung eingeführt werden, das nicht nur Doktoranden-Stellen beinhaltet, sondern auch eine Lösung für die Phase danach bietet. In Benelux oder Skandinavien werden Doktoranden einzig und alleine zur Anfertigung ihrer Doktorarbeit angestellt, und zwar auf Vollzeitstellen! Das geht natürlich nicht in Deutschland. Wie sehr muss man die Wissenschaft lieben, um dann einen solchen Weg einzuschlagen?

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Walpurga Müller-Schmidt

Forschungslandschaft und Arbeitsrecht

Als ehemaliger Doktorand des KIT (Karlsruhe Institute of Technology) weiss ich, wie mit dem Arbeitsrecht in deutschen Forschungseinreichtungen umgesprungen wird: Alle meine Kollegen und ich hatten über die gesamte Dauer der Promotion im Fach Informatik nur Zeitverträge (bis zu 6 Jahre lang, ich selber knapp 4). Schon das allein ist illegal (TZBFG §14), denn eine Befristung ist nur bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren lang zulässig.

Des Weiteren gibt es immer erhebliche Diskrepanzen zwischen Arbeitsvertrag bzw. den darin genannten Pflichten und der Realität: Die Verpflichtung zur Lehre trotz Bezahlung aus einer Stiftung, die explizit den Einsatz des bezahlten Personals in der Lehre verbietet (z.B. Landesstiftung BW), ist Gang und Gäbe.

Warum passiert nichts? Weil Doktoranden auf Gedei und Verderb dem Professor ausgeliefert sind. Daher klagt niemand, also macht auch niemand was. Der Status Quo ist politisch erwünscht.

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Antworten (3) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 11.06.2012 13:41 Uhr
Walpurga Müller-Schmidt

@WissZeitVG

Es ist mir bekannt, dass die Befristung auf Basis des WissZeitVG basiert und damit erst mal formal rechtens ist. Es stellt sich jedoch die Frage, wieso ein wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Hochschule oder ein anderer Doktorand gegenüber einem anderen befristet Angestellten in irgendeiner Form rechtl. benachteiligt werden sollte? Das WissZeitVG ist eine Legalisierung zur Ungleichbehandlung. Dieses gesamte Gesetz verstösst gegen die Gleichbehandlung von Arbeitnehmern vor dem Gesetz; ich würde sogar soweit gehen und sagen es ist verfassungswidrig.

Die Tatsache, dass diese Ungleichbehandlung immer noch vorliegt ist meines Erachtens nur auf die angesprochene extreme Abhängigkeit der Doktoranden von den Professoren abhängig. Wäre damit mal jemand vor das BVG gezogen, wäre das Gesetz längstens gekippt worden.

Auch Verstösst das Gesetz gegen die Rechtsnormenhierachie des deutschen Rechts, den das WissZeitVG ist da deutlich tiefer anzusiedeln, als das von mir zitierte Arbeitsrecht.

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Felix Hartmann

WissZeitVG

Die Befristung von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichem Personal richtet sich nach dem WissZeitVG. Die Aussage von Frau Müller-Schmidt, die derzeitige Befristungspraxis sei "illegal", trifft nicht zu.

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Thomas Bayer
Thomas Bayer (bayerth) - 11.06.2012 09:59 Uhr

Gerecht

die Lehrverpflichtung trotz Verbot kann ich aber nachvollziehen. Ich habe an einer großen technischen Uni im Süden (heute Exzellenz) ebenfalls in Informatik promoviert. Bei der Lehrverpflichtung wurde kein Unterschied zwischen Institutsstellen und aus Stiftungen, Drittmittel, etc., bezahlten Stellen gemacht (letztere sollten keine Lehre machen). Sonst hätte man eine teilweise willkürliche Teilung der Mitarbeiter gehabt. Bei der Bezahlung gab es ebenfalls keine Unterschiede (alles BAT2a).

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Klaus Dieter

Projektarbeit

Eine der Ursachen für die Stipendienflut sind die unsicheren Finanzmittel. Heute werden Gelder projektgebunden freigegeben. Nach Auslauf des Projektes müssen alle Mitarbeiter auf neue Projekte aufgeteilt werden. Stipendiaten aber nicht. Damit wären wir wieder bei befristeten Arbeitsverhältnissen, die dann immer wieder verlängert werden müssen, da viele Projekte Langläufer sind, deren Mittel aber nur für 1-2 Jahre bewilligt werden. Daraus entstehen komplizierte Rechtsansprüche. Die "freie Wirtschaft" setzt in solchen Fällen übrigens auf Leiharbeitsfirmen.
Es steckt also mehr dahinter, als das bloße Einsparen von Mitteln.
Übrigens spricht die Praxis dafür, dass es keinen Mangel an Fachkräften gibt. Ein gesuchter Spezialist, braucht sich so etwas nicht antun.

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Markus Dahlem

Mehr Forschung von promovierten Forschern

Wenn man die Zahlen richtig interpretiert und international vergleicht, kommt man schnell zu dem Schluss, dass wir in Deutschland mehr Stellen für längst promovierte Forscher brauchen, insbesondere die akademische Juniorposition mit Rechten und Pflichten zur selbstständigen Lehre und Forschung und als vollwertige Mitglieder der Fakultäten. Dafür dann weniger viel Doktorand(innen)en.

Über zwei Drittel der Forschungsleistung wird auf dem Gebiet der Physik von Doktorand(inn)en erbracht? So entsteht ein Flaschenhals in dem bisher einspurigen Karriereweg zur Professur. Oder wollen wir die promovierten Physiker auch zu Politikern machen? Und für McKinsey etc. ausbilden?

Das ist das fundamentale Strukturproblem des wissenschaftlichen "Nachwuchses" in Deutschland. Man sollte die richtige Frage stellen: Warum lässt man in Deutschland so gerne die Forschungsarbeit von Doktorand(inn)en erledigen, satt von Berufsforschern? Wer profitiert davon?

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