10.06.2012 · Niedriglohnsektor in der Spitzenforschung: Für zwei Drittel ihrer Doktoranden entrichtet die Max-Planck-Gesellschaft keine Sozialabgaben und Steuern - im geschätzten Umfang von 230 Vollzeitstellen.
Von Sven GrünewaldRichtlinien für Lesermeinungen
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Stipendium ungleich Niedriglohn
Der in dem Artikel erweckte Eindruck, dass ein Promotionsstipendium die Doktoranden im Vergleich zu einem typischen Arbeitsvertrag finanziell schlechter stellt, ist unzutreffend. Sowohl Stipendium als auch Arbeitsvertrag führen in der Regel zu einem monatlichen Nettoeinkommen (nach Abzug der Krankenversicherung) von etwas über 1000 Euro. Dass im Falle des Stipendiums keine Ansprüche in Sozialversicherungssystemen erworben werden, steht dagegen auf einem anderen Blatt.
Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 12.06.2012 07:18 UhrStudent oder Wiss. Mitarbeiter?
Hier liegt der Kern des Problems: Sind Doktorandinnen und Doktoranden
nun wie Studenten zu sehen, die über ein Stipendium finanziert
weiter in der Ausbildung sind, oder sind sie als wissenschaftliche
Mitarbeiter zu sehen?
Diese Zwei Seiten werden ja angesprochen:
"Die Zeit der Doktorarbeit allein als Qualifikationsphase zu sehen,
käme einer fatalen Fehleinschätzung gleich. Über zwei
Drittel der Forschungsleistung der deutschen Hochschulen und
außeruniversitären Forschungseinrichtungen auf dem Gebiet der
Physik werden von Doktorand(inn)en erbracht."
Leider führt dieses System des "beides gleichzeitig" aber
direkt dazu, dass der weitere Karriereweg sich enorm verengt.
Wir können dieses Problem also nicht isoliert betrachten. Es
hängt eng mit den weiteren Strukturproblemen an deutschen
Hochschulen zusammen, insbesondere mit dem WissZeitVG.
Nur...
1000 € netto gilt vielleicht für 50% Stellen, wie sie vor
allem in den Sozial- und Geisteswissenschaften für Doktoranden
üblich sind. Wobei hier die Promotion Privatangelegenheit ist, weil
man für Lehre und Administration am Lehrstuhl bezahlt wird - und
die entspricht schon dem Umfang einer Vollzeitstelle.
Wie auch immer. Ein Studienrat zur Anstellung, der auch ein
Hochschulabsolvent ist, verdient an die 3000 netto. Aber was für
Schulen gilt, kann wohl nicht für Hochschulen gelten.
Bei DFG-Stipendien oder Alexander von Humboldt-Stipendien ist es genauso.
Rentenversicherung und Krankenversicherung gibt es keine. Als Feodor-Lynen-Stipendiat hat man in 24 Monaten 14 Tage Urlaubsanspruch. Ist ja kein Arbeitsvertrag. Also kann die Stiftung die Regeln festlegen wie sie will.
In der Forschung, in der Lehre ...
... überall hat sich der neoliberale Ausbeutungsgedanke unter dem
Tarnnamen "Effizienzoptimierung" eingenistet.
Die Universitäten vergeben nur noch Lehraufträge und schaffen
kaum noch Stellen.
Jetzt hört man, dass man sogar in den wichtigsten deutschen
Forschungseinrichtungen bei Doktoranden - also dem angeblich so
wichtigen Nachwuchs - spart.
Und die Politik?
Die hat das ganze ja eingefädelt.
Ausser wohlfeilen Worten zur Bildungsrepublik kommt da nichst.
Kein Geld für Schulen, Kitas, Universitäten und Forschung ...
Als ob gute Forschung und Bildung für schmales Geld zu haben sind ...
Wo ist denn das ganze Geld geblieben, dass wir Deutschen in den letzten
Jahrzehnten erwirtschaftet haben?
Kein Versicherungsschutz bei Betriebsunfällen?
Eine Sache, der man auch einmal nachgehen könnte: Ich hörte im
persönlichen Gespräch mit MPG-DoktorandInnen, dass manche von
ihnen regelmäßig an gefährlichen Apparaten (z.B. mit
radioaktiven, genetisch manipulierten Substanzen, in extrem starken
Magnetfeldern etc.) eingesetzt werden, jedoch kein Versicherungsschutz
für Betriebsunfälle besteht. Stimmt das?
Wenn man sich die Logik der Stipendien vor Augen führt, wie sie
hier im Artikel dargestellt wird, dann scheint das gar nicht so unwahrscheinlich.
An sich ist es ja etwas Gutes, wenn jemand sein eigenes Geld für
die Forschung von einer Stiftung einwirbt. Dass dies aber dazu
führt, dass manche als eine Art Mitarbeiter zweiter Klasse
behandelt werden, das darf nicht sein.
Forschungsinstitut ist nicht gleich Universität!
Ihr habt schon verstanden, dass es hier um die Tätigkeit im Auftrag
eines Forschungsinstituts geht und nicht der Universität, an der
jemand womöglich als DoktorandIn eingeschrieben ist?
Wieso sollte denn eine Unfallversicherung einer Universität (worum
geht es da eigentlich für Studierende? Dass man sich auf dem Campus
den Knöchel verstaucht?) auf die Tätigkeit übertragbar
sein, die man für eine *dritte* Institution (etwa ein MPI)
ausführt? Das scheint mir jeder rechtlichen Logik zu widersprechen.
Meine persönliche Intuition (als Nicht-Jurist) ist: Wenn es 1)
stimmt, dass manche Stipendiaten tatsächlich nicht an ihren
Instituten versichert sind, weil sie dort auch keinen Anstellungsvertrag
haben, dann 2) dürfte es im Ernstfall möglich sein, den
Arbeitgeber für in seinem Auftrag ausgeführte Tätigkeiten
haftbar zu machen.
Nur müsste man das womöglich erst einklagen, während
dieser Schutz im Rahmen einer betrieblichen Unfallversicherung für
die Angestellten standardmäßig besteht.
Versicherungen
Man ist als Stipendiat nur dann versichert (UV und Haftpflicht) wenn man
eingeschieben ist was im Jahr etwa 500€ kostet je nach Uni
(darinenn enthalten ist auch das Studticket, welches aber nicht jeder
braucht).
Wenn man diese 500€ zusammen rechnet mit der fehlenden Renten-,
Arbeitslosen- und Sozialversicherung werden Stipendiaten wesentlich
schlechter bezahlt als Doktoranden mit Vertrag. Das hat die DFG wohl
inzwischen auh bemerkt und wandelt bei Neuanträgen und
Verlängerungen, Stipendien (z. B. über Gratuiertenkollegs) in
reguläre Stellen um (haben sie zumindest bei uns gemacht).
Versicherungen als Doktorand
Die Versicherungen (UV und Haftpflicht) greifen nur wenn man
eingeschieben ist da sie für Studenten über den ASTA laufen.
Als Doktorand muss man sich nicht einscheiben. Wenn man also auf einem
Stipendium sitz und auf diese Versicherungen Wert legt muss man sich
einscheiben was im Jahr etwa 500€ kostet. Doktoranden mit Stelle
müssen dies nicht da sie über ihre Stelle schon versichert
sind, d.h. als Stipendiat zahlst du nicht nur nicht in die
Arbeitslosen-, Renten- und Sozialversicherung ein (was später
schelcht sein kann besonders wenn Du als PostDoc auch noch auf einem
Stipendium sitzt), du hast auch etwa 500€ höhere Auslagen im
Vergleich zu einem Angestellten wegen der Versicherungen.
Nicht jeder Doktorand an einer Uni ist als Student eingeschrieben.
...
Unfallversicherungsschutz
Wenn das System vergleichbar mit dem univerisitären ist, so liegt Unfallversicherungsschutz vor. Dort sind auch Doktoranden mit Stipendium i.d.R. über die studentische UV versichert.
Ich finde es überaus erfreulich, dass es dieses grundsätzliche
Problem unseres Wissenschaftssystems einmal mehr in die Presse geschafft
hat. Stärker analysiert werden sollte die strukturelle Ursache
dieses Mißstandes. Der Arbeitseinsatz von Doktoranden ist vor
allem deswegen notwendig, weil der akademische Mittelbau systematisch
ausgedünnt wurde. Für zahlreiche Aufgaben - von der Lehre
über die Verwaltung von Bibliotheken und Geräten bis hin zu
Präsenzzeiten - ist kein reguläres Personal mehr
verfügbar.
Hingegen fällt es angesichts all der sog. Exzellenz-Mittel relativ
leicht, Doktorandenstipendien einzuwerben. Da indes die notwendige
Infrastruktur oft genug dem Rotstift zum Opfer gefallen ist, müssen
diese eben selbst für Verwaltung und Betrieb von Geräten
sorgen. Die Universitäten müssen sich zwar formal
bereiterklären, ausreichende Arbeitsmöglichkeiten zur
Verfügung zu stellen. Inwieweit dies realistisch geschehen kann,
unterliegt aber keinerlei Prüfung.
Realitäten der Wissensrepublik
Man kann sich auch ausmalen, was diese Praktiken vor allem für die
persönliche Situation von Doktoranden bedeutet.
Hochschulabsolventen werden für Stipendien im Umfang von 1000
€ pro Monat beschäftigt - Renten-, Kranken-, und
Arbeitslosenversicherung besteht nicht bzw. wäre Privatsache. Nicht
jeder bekommt nach Auslauf des Stipendiums eine Anstellung, so mancher
hat dann die Promotion noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen gibt es
solche Stipendien auch für Postdoktoranden, für Leute die 10
Jahre Hochschulausbildung hinter sich haben...
Es muss endlich ein neues System der wissenschaftlichen Ausbildung
eingeführt werden, das nicht nur Doktoranden-Stellen beinhaltet,
sondern auch eine Lösung für die Phase danach bietet. In
Benelux oder Skandinavien werden Doktoranden einzig und alleine zur
Anfertigung ihrer Doktorarbeit angestellt, und zwar auf Vollzeitstellen!
Das geht natürlich nicht in Deutschland. Wie sehr muss man die
Wissenschaft lieben, um dann einen solchen Weg einzuschlagen?
Forschungslandschaft und Arbeitsrecht
Als ehemaliger Doktorand des KIT (Karlsruhe Institute of Technology)
weiss ich, wie mit dem Arbeitsrecht in deutschen
Forschungseinreichtungen umgesprungen wird: Alle meine Kollegen und ich
hatten über die gesamte Dauer der Promotion im Fach Informatik nur
Zeitverträge (bis zu 6 Jahre lang, ich selber knapp 4). Schon das
allein ist illegal (TZBFG §14), denn eine Befristung ist nur bis zu
einer Gesamtdauer von zwei Jahren lang zulässig.
Des Weiteren gibt es immer erhebliche Diskrepanzen zwischen
Arbeitsvertrag bzw. den darin genannten Pflichten und der Realität:
Die Verpflichtung zur Lehre trotz Bezahlung aus einer Stiftung, die
explizit den Einsatz des bezahlten Personals in der Lehre verbietet
(z.B. Landesstiftung BW), ist Gang und Gäbe.
Warum passiert nichts? Weil Doktoranden auf Gedei und Verderb dem
Professor ausgeliefert sind. Daher klagt niemand, also macht auch
niemand was. Der Status Quo ist politisch erwünscht.
@WissZeitVG
Es ist mir bekannt, dass die Befristung auf Basis des WissZeitVG basiert
und damit erst mal formal rechtens ist. Es stellt sich jedoch die Frage,
wieso ein wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Hochschule oder ein
anderer Doktorand gegenüber einem anderen befristet Angestellten in
irgendeiner Form rechtl. benachteiligt werden sollte? Das WissZeitVG ist
eine Legalisierung zur Ungleichbehandlung. Dieses gesamte Gesetz
verstösst gegen die Gleichbehandlung von Arbeitnehmern vor dem
Gesetz; ich würde sogar soweit gehen und sagen es ist verfassungswidrig.
Die Tatsache, dass diese Ungleichbehandlung immer noch vorliegt ist
meines Erachtens nur auf die angesprochene extreme Abhängigkeit der
Doktoranden von den Professoren abhängig. Wäre damit mal
jemand vor das BVG gezogen, wäre das Gesetz längstens gekippt worden.
Auch Verstösst das Gesetz gegen die Rechtsnormenhierachie des
deutschen Rechts, den das WissZeitVG ist da deutlich tiefer anzusiedeln,
als das von mir zitierte Arbeitsrecht.
WissZeitVG
Die Befristung von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichem Personal richtet sich nach dem WissZeitVG. Die Aussage von Frau Müller-Schmidt, die derzeitige Befristungspraxis sei "illegal", trifft nicht zu.
Gerecht
die Lehrverpflichtung trotz Verbot kann ich aber nachvollziehen. Ich habe an einer großen technischen Uni im Süden (heute Exzellenz) ebenfalls in Informatik promoviert. Bei der Lehrverpflichtung wurde kein Unterschied zwischen Institutsstellen und aus Stiftungen, Drittmittel, etc., bezahlten Stellen gemacht (letztere sollten keine Lehre machen). Sonst hätte man eine teilweise willkürliche Teilung der Mitarbeiter gehabt. Bei der Bezahlung gab es ebenfalls keine Unterschiede (alles BAT2a).
Eine der Ursachen für die Stipendienflut sind die unsicheren
Finanzmittel. Heute werden Gelder projektgebunden freigegeben. Nach
Auslauf des Projektes müssen alle Mitarbeiter auf neue Projekte
aufgeteilt werden. Stipendiaten aber nicht. Damit wären wir wieder
bei befristeten Arbeitsverhältnissen, die dann immer wieder
verlängert werden müssen, da viele Projekte Langläufer
sind, deren Mittel aber nur für 1-2 Jahre bewilligt werden. Daraus
entstehen komplizierte Rechtsansprüche. Die "freie
Wirtschaft" setzt in solchen Fällen übrigens auf
Leiharbeitsfirmen.
Es steckt also mehr dahinter, als das bloße Einsparen von Mitteln.
Übrigens spricht die Praxis dafür, dass es keinen Mangel an
Fachkräften gibt. Ein gesuchter Spezialist, braucht sich so etwas
nicht antun.
Mehr Forschung von promovierten Forschern
Wenn man die Zahlen richtig interpretiert und international vergleicht,
kommt man schnell zu dem Schluss, dass wir in Deutschland mehr Stellen
für längst promovierte Forscher brauchen, insbesondere die
akademische Juniorposition mit Rechten und Pflichten zur
selbstständigen Lehre und Forschung und als vollwertige Mitglieder
der Fakultäten. Dafür dann weniger viel Doktorand(innen)en.
Über zwei Drittel der Forschungsleistung wird auf dem Gebiet der
Physik von Doktorand(inn)en erbracht? So entsteht ein Flaschenhals in
dem bisher einspurigen Karriereweg zur Professur. Oder wollen wir die
promovierten Physiker auch zu Politikern machen? Und für McKinsey
etc. ausbilden?
Das ist das fundamentale Strukturproblem des wissenschaftlichen
"Nachwuchses" in Deutschland. Man sollte die richtige Frage
stellen: Warum lässt man in Deutschland so gerne die
Forschungsarbeit von Doktorand(inn)en erledigen, satt von
Berufsforschern? Wer profitiert davon?