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Digitales Gedächtnis Glücklich ist, wer vergisst, was nicht mehr zu löschen ist

23.09.2008 ·  Das Internet vergisst nichts. Wer einmal am digitalen Pranger steht, kommt so leicht nicht mehr davon weg. Der Medienwissenschaftler Victor Mayer-Schönberger plädiert daher für ein technisch implementiertes Ablaufdatum der Internetinhalte: eine Art Software mit Vergessensfunktion.

Von Miloš Vec
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Die Fälle, in denen triviale Vorkommnisse zu großen Stolpersteinen im Lebenslauf werden, haben durch das Internet eine bemerkenswerte Karriere gemacht. Plötzlich finden Personalabteilungen beim googeln Bilder und Texte, die sie als unpassend für den Bewerber einstufen, der in seinen Unterlagen noch ganz korrekt daherkam. Moralismus der Betrachter und Sichtbarkeit der Daten verhelfen hier mancher Viertelstunde zu jener legendären Berühmtheit, die für die Dabeigewesenen zu einem Albtraum werden kann. Manchmal genügt schon eine unvorteilhafte Pose.

Denn wer am digitalen Pranger steht, hat schlechte Karten. Einträge sind leicht gemacht, sie zum Verschwinden zu bringen, erheblich schwerer. Jugendliche Spaßbilder aus übermütigen Nachtstunden und zornige Forenbeiträge aus früheren Jahren bleiben auch dann noch abrufbar, wenn man sie sonst längst vergessen hätte.

Umgekehrte Herausforderung

Wie wir mit dieser Kluft umgehen sollen, beschäftigt den an der Kennedy School of Government in Harvard lehrenden Medienwissenschaftler Viktor Mayer-Schönberger. Er identifiziert drei Ursachen dafür, dass aus dem biologischen Vergessen ein ewiges Erinnern geworden ist: Erstens die dramatische Zunahme der technischen Speicherdichte, die sich seit Jahrzehnten parallel zur Prozessorgeschwindigkeit alle achtzehn Monate verdoppelt. Zweitens wurde die Auffindbarkeit der Daten enorm vereinfacht; während die Stasi in ihrem weitverzweigten System im Datenwust unterging, ist heute vom Desktop aus rasch und einfach zu recherchieren. Drittens hat das Internet eine globale Abrufbarkeit hergestellt.

Die biologische Normalität, nach der wir stets bemüht waren, uns dem Vergessen entgegenzustemmen, hat sich damit zu einer umgekehrten Herausforderung entwickelt. Wir müssen lernen, Älteres weniger wichtig zu nehmen oder es gar vollständig zu vergessen, auch wenn die Bilder und Texte uns in ihrer Präsenz und scheinbaren Frische kognitiv bedrängen. Daher geht es, so Mayer-Schönberger, beim ewigen digitalen Erinnern nicht nur um ein Datenschutzproblem, sondern um das fehlende gesellschaftliche Einüben zeitlicher Rationalität.

Dezentralisierung der Akteure

Die traditionellen Lösungsansätze des frühen Datenschutzes haben freilich eklatante Schwächen. Rechtliche Normen zur Regulierung der Informationsverarbeitung stehen vor dem Problem der zunehmenden Dezentralisierung der Akteure. Wo Millionen von Individuen und Unternehmen am Werk sind, ist dieser Zugriff wenig erfolgversprechend. Informationelle Betroffenenrechte wiederum könnten zwar gesetzlich verankert werden, doch die Erfahrung des Datenschutzes zeigt, dass sie in der Praxis kaum in Anspruch genommen werden. Ebenso verhält es sich mit gesetzlichen Begünstigungen wie verschuldensunabhängiger Haftung, Beweislastumkehr und Verfahrensbeschleunigung und Gerichtskostenersatz. Wo kaum geklagt wird, laufen auch sie ins Leere.

Im Gegenteil – der Trend geht momentan klar in der Masse auf Speicherwut und Lust an der dauerhaften Verfügbarkeit. Die Nutzer, seien sie staatlich oder privat, wollen weder das Sammeln beschränken noch die Zweckbindung ernst nehmen, die man ihnen gesetzlich auferlegt. Löschungsnormen sind in diesem Klima nicht populär, stattdessen wird unter dem Banner der Transparenz das eigentlich gewünschte Prinzip einer Informationsökologie weiter torpediert.

Daten mit Ablaufdatum

Auch auf den ersten Blick originelle Alternativvorschläge verwirft Mayer-Schönberger. Würde man zu den Informationen noch umfassend die „richtigen“ Kontexte nachliefern, wären wir keineswegs vor Fehlentscheidungen gefeit, sondern würden im Gegenteil die Überwachung weiter perfektionieren. Der Schutz von persönlichen Informationen durch technische Systeme, bei denen jeweils die Zustimmung der Rechteinhaber angefragt wird, wäre nicht minder problematisch: Er ließe sich erstens durch Hacker unterlaufen, und er würde zweitens wiederum zum Schutz der Privatsphäre erst eine umfassendere Überwachungsarchitektur erfordern. Von einer kognitiven Revolution, die uns die zur Technik passenden Bewusstseinsmechanismen verschafft, hält Mayer-Schönberger noch weniger.

Statt dessen plädiert er für ein „Ablaufdatum für Daten“. Dieses soll in einer Mischung technischer und juristischer Normen implementiert werden. East Coast Code, also das juristische Gesetz, und West Coast Code, die Normen der Software, sollen gemeinsam die Wiedererlangung des Vergessens gewährleisten. Konkret heißt das: Alle Softwarehersteller sollen verpflichtet sein, in ihre Software eine Funktion einzubauen, die ein Ablaufdatum vorsieht.

Informationelle Endlichkeit

Mayer-Schönberger erstreckt diese Forderung nicht nur auf Google-Anfragen, bei denen der Wunsch nach befristeter Speicherung jedem vernünftigen Menschen nachvollziehbar ist; außer Historikern aus professioneller Altgier heraus vielleicht nicht. Er will es auch auf Digitalkameras ausweiten und bekundet in unerschrockener Weise sogar, dass auch niemand unbedingt seine alten Briefentwürfe dauerhaft speichern müsse: Die informationelle Endlichkeit dürfe auch vor liebgewordenen Word-Dokumenten keinen Halt machen.

Das Ablaufdatum dürfe man noch eingeben, so Mayer-Schönbergers Konzession, aber weitere Verfügungsrechte kommen in seinem Plädoyer für die Wichtigkeit des Vergessens und ihre technische Umsetzung nicht vor. Was mit dem geistigen Eigentum ist, bleibt daher auch offen, ebenso das praktische Problem des immerwährenden Familienalbums, das man zur Dokumentation dynastischer Linien seit je her benötigt. Schlimmstenfalls muss man vermutlich in der Löschungsgesellschaft einen Hacker beschäftigen, der mit der Löschung der Funktion beauftragt wird. Oder man steigt selbst mühsam ins Geschäft einer ständigen Umspeicherung ein. Abschreiben war ja im Mittelalter eine durchaus angesehene Tätigkeit.

Viktor Mayer-Schönberger: „Nützliches Vergessen“, in: Michael Reiter und Maria Wittmann-Tiwald (Hg.), Goodbye Privacy - Grundrechte in der digitalen Welt, Linde Verlag Wien 2008.

Quelle: F.A.Z.
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