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Debatte Open access als Traum der Verwaltungen

06.05.2009 ·  Manche Universität denkt über eine Verpflichtung für ihre Forscher nach, alle Texte elektronisch zu publizieren. Das liefe auf die Zerstörung des wissenschaftlichen Buches und auf eine vollends verwaltete Forschung hinaus.

Von Michael Hagner
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Open access ist eine gute Sache, in den Naturwissenschaften. Zu Recht haben Universitäten und Forschungsorganisationen es nicht mehr länger mit ansehen wollen, dass hochspezialisierte Zeitschriften Unsummen des Bibliotheksetats verschlingen und sich einige wenige monopolistische internationale Unternehmen, die immer noch den Namen Verlag tragen, maßlos daran bereichern. Man kann nur hoffen, dass Physiker, Chemiker oder Biologen neue, preiswertere Kommunikationswege finden, auf denen sie ihre Forschungsergebnisse ohne Einbußen an Qualitätskontrolle in ihrer jeweiligen community zirkulieren lassen können, und dabei sollten ihnen Politiker, Universitäten und Forschungsinstitutionen alle erdenkliche Unterstützung bieten.

Nun ist der Begriff Open Access für diesen Sachverhalt vielleicht etwas zu hoch gegriffen, denn das Problem ist ja nicht, dass jede beliebige Person den neuesten Artikel aus Princeton zur String-Theorie umgehend abrufen kann. Wenn es nur darum ginge, wäre es wegen Belanglosigkeit nie zur Open-Access-Bewegung gekommen. Denn um einen Artikel schnell zu lesen, ist es auch für den Laien ein leichtes, den betreffenden Autor anzuschreiben, der im Regelfall schnell und geschmeichelt einen pdf-File verschicken wird. Nein, das Problem ist im Wesentlichen, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis der Wissenszirkulation innerhalb der verschiedenen scientific communities nicht mehr stimmt, und da ist die Suche nach neuen Wegen notwendig.

Es ließe sich viel Papier sparen

Open access ist auch in den Geisteswissenschaften eine gute Sache. Wer kennte nicht in seinem jeweiligen Fach die leider nicht so seltenen Dissertationen, die ihre Existenz vielleicht doch lieber auf dem entsprechenden Universitätsserver fristen würden als in irgendwelchen abgelegenen Dissertationsreihen? Es ließe sich viel Papier sparen. Und auch die Flut der Sammelbände - einer im Prinzip sinnvollen, interdisziplinären Einrichtung - hat ihren Höhepunkt hoffentlich bald hinter sich. Jedenfalls sollten Artikel nach einer gewissen Frist, die mit den Verlagen zu vereinbaren ist, frei im Netz verfügbar sein. Aber, und das ist der entscheidende Punkt, ein Zwang, der von irgendwelchen forschungsfinanzierenden Institutionen ausgeübt wird, darf aus all dem nicht erwachsen.

Die Universität Zürich legt ihren neu angeworbenen Wissenschaftlern, sofern sie über Drittmittel vom Schweizer Nationalfonds finanziert werden, gegenwärtig einen Anstellungsvertrag vor, in dem es wörtlich heißt: „Sämtliche im Rahmen des Arbeitsverhältnisses erstellten Werke, Erfindungen und Computerprogramme sind Eigentum der Arbeitgeberin. Nutzungs- und Verwertungsrecht an diesen Werken und Erfindungen werden der Arbeitgeberin umfassend abgetreten.“ Werke, das betrifft auch Buchmanuskripte und Forschungsartikel. Doch kann es zumal bei geisteswissenschaftlicher Produktion kaum darum gehen, Geld zu verdienen; anders als bei Erfindungen oder Computerprogrammen. Eher schon ist ist zu vermuten, dass die Universität sich das Recht vorbehalten will, ob und wie sie diese Werke unter eigener Regie publiziert.

Erleichternd, aber nicht tröstlich

Die juristische Seite des Vorgangs ist kürzlich von Volker Rieble (Forscher sind nicht normale Angestellte: Über das Recht des Forschers, frei zu publizieren) beleuchtet worden, und es ist erleichternd, wenn auch nicht tröstlich, dass eine solche Regelung in Deutschland mit dem Grundgesetz nicht vereinbar zu sein scheint. Die Schweiz wird in dieser Frage ihren eigenen Weg gehen, sobald die erste Klage gegen die Regelung erhoben wird. Doch man kann das Szenario auch einmal jenseits der juristischen Fragen durchspielen.

Was passiert mit einer Monographie, die am Abend, an den Wochenenden, in der vorlesungsfreien Zeit und vielleicht sogar im Forschungsfreisemester, das einem die Universität gewährt hat, entsteht? Man möchte sie in einem Verlag veröffentlichen, der über ein hohes wissenschaftliches und öffentliches Prestige verfügt und vielleicht mehr Leser erreicht als bloß diejenigen des engeren Gelehrtenkreises. Gut, sagt die Universität, aber die elektronische Fassung wird auf unseren Server gestellt. Welche Fassung soll das sein? Vielleicht die allererste, die zwar die Forschungsergebnisse enthält, aber noch längst nicht in einer gut lesbaren, abgerundeten Form ist? In dem Moment, da ein Verlag Arbeit investiert, das Manuskript beurteilt, es an wissenschaftliche Gutachter weiterreicht, durch einen Lektor bearbeiten lässt (was zugegebenermaßen zu selten vorkommt), das Manuskript zum Satz gibt, um es zur Publikation vorzubereiten - in diesem Moment tut sich ein Dilemma auf. Sollen zwei Fassungen publiziert werden, eine vorläufige auf dem Universitätsserver und eine definitive als Buch im Verlag? Das wäre absurd, denn nach welcher sollte dann zitiert werden?

Der Sinn auf den Kopf gestellt

Außerdem würde die Universität sich lächerlich machen, wenn sie die „Putzfrauenversion“ (Flaubert) zu verwalten hätte, die nicht mehr der letzte Stand der Dinge sind. Also wird sie darauf dringen, die definitive Fassung auf ihren Server zu bekommen, was ebenso widersinnig ist, denn kein Verlag wird kostenfrei für eine Universität arbeiten wollen. Es wäre immerhin denkbar, dass ein Verlag der Universität für Sichtung, Lektorat, Umbruch, Satz und so weiter eine Rechnung stellt, sagen wir: 10.000 Euro pro Buch. Das wiederum würde den Sinn von Open Access geradezu auf den Kopf stellen, denn es soll doch alles preiswerter und nicht teurer werden.

Sollte die Universität ihre Vorstellung durchsetzen können, würden ihre Forscher keine Bücher mehr veröffentlichen. Macht dieses Beispiel Schule, so läuft das auf eine Verabschiedung der geisteswissenschaftlichen Forschung von der Buchproduktion und tendenziell auf eine Abschaffung des wissenschaftlichen Buches und des geisteswissenschaftlichen Verlagswesens hinaus. Das haben diejenigen Verlage, die den Heidelberger Appell unterschrieben haben, begriffen - wie übrigens auch die Manager der Heuschreckenverlage wie Wiley, Elsevier oder Springer, die den Heidelberger Appell nicht unterzeichnet haben. Denen ist es nämlich völlig egal, ob es Bücher gibt oder nicht, Hauptsache, ihre Rendite stimmt.

Was wäre der nächste Schritt?

Wenn also die Universität die Kontrolle über die Werke ihrer Forscher hätte, was wäre der nächste Schritt? Es wird eine kleine Bedingung dafür gestellt, dass die Forschungsergebnisse auf dem Leviathanschen Server aufgenommen und publiziert werden: Sie müssen auf Englisch verfasst sein, ein bestimmtes Format erfüllen und dürfen eine bestimmte Länge nicht überschreiten. Damit wären dann die Wissenschaftsbürokraten in Brüssel, London, Zürich oder sonstwo am Ziel ihrer Träume angelangt: alles in einer Einheitssprache veröffentlicht, vollständig miteinander kompatibel, keine Überraschungen und Exzentrizitäten mehr möglich. Durch die Downloads und die Zitationen im Netz kann sich jeder Forschungsmanager oder Universitätspräsident auf Knopfdruck einen Überblick über den Tabellenplatz seiner Untertanen verschaffen.

Wer das für eine böswillige Dystopie hält, möge einen Blick nach Frankreich werfen, das Land, in dem der gegenwärtige Staatspräsident der Ansicht ist, dass jeder das Recht habe, eine Dissertation in antiker Literatur anzufertigen, aber der Staat habe keineswegs die Pflicht, das auch zu finanzieren. Evaluation funktioniert dort neuerdings so: Alle Forscher werden angehalten, ihren „H-Faktor“ zu berechnen, der angeblich den Grad der Anerkennung ihrer Forschung misst. Dabei zählen vor allem Artikel in internationalen Zeitschriften mit peer review, Monografien kaum, Sammelbände überhaupt nicht.

Wer es noch wagt, einen Artikel für einen solchen Band zu schreiben, schadet seiner Universität, denn damit wird diese im Gesamtranking aller Universitäten und entsprechend im Kampf um Fördermittel geschwächt. Genau diese französische Prozedur könnten die Universitäten bald selbst vornehmen, um die Vorgaben eines toll gewordenen Wissenschaftsmanagements gründlich zu erfüllen. Das sogenannte Open access, die Abtretung der Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Arbeitgeber, wäre ein Riesenschritt in diese Richtung. Bevor dieser Albtraum Realität wird, sollten die Wissenschaftler sich vielleicht noch einmal überlegen, welche Verträge zu unterschreiben sie bereit sind.

Michael Hagner lehrt Wissenschaftsforschung und Wissenschaftsgeschichte an der ETH Zürich.

Quelle: F.A.Z.
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