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Donnerstag, 20. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Feuilleton-Glosse Verleihnix

 ·  Mit seinem Namen schlägt man sich ein Leben lang herum, er frisst sich in die Identität hinein. Deshalb wacht der deutsche Staat über die Vornamen junger Bürger.

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Seinem Kind einen Namen geben zu sollen ist in mehrfacher Hinsicht die glatte Überforderung. Wie will man wissen, ob man morgen noch zu dem Namen stehen kann, den man heute gut findet? Was tun, wenn man Stunden nach dem amtlichen Namenseintrag per Zufall - beim Sehen der Serie „Sturm der Liebe“ oder beim Gang über den Friedhof - auf jenen Namen stößt, den man hätte nehmen sollen, für den es nun aber zu spät ist? Wird man in diesem Fall nicht zeitlebens eine Hypothek mit sich herumtragen, einen Schatten auf sich selbst und seinem Nachwuchs liegen sehen? Denn mit Namen ist es ja nicht wie mit allen übrigen Angelegenheiten, die wir einfach ändern, stornieren und von denen wir uns scheiden lassen können, wenn man die Faxen dicke hat.

Namen sind unauslöschliche Zeichen im beinahe sakramentalen Sinne, man schlägt sich mit ihnen ein Leben lang rum, sie fressen sich in die Identität hinein, und nur in besonders krassen Fällen von Namensgebung, die erkennbar jeden Sinn für das Humanum vermissen lassen, mag es juristische Abhilfe geben wie die Flucht in den Künstlernamen. Für Eltern sind das keine schönen Aussichten. Sie können ihr Kind nicht rechtzeitig fragen, ob ihm der zugedachte Name gefällt, und haben es im Zweifel später auszubaden. Warum nicht aus dem nominalistischen Schicksal eine wählbare Option machen? Warum nicht eine Klausel ins Namensrecht fügen, dergestalt, dass Kinder vom vierzehnten Lebensjahr an selbst über ihren Vornamen bestimmen dürfen, also darüber, ob sie den angestammten Namen behalten oder lieber ändern wollen?

Der bürokratische Aufwand, den solch ein Optionismus nach sich zöge, wäre freilich immens. Man kann sein namhaft geführtes Leben nun einmal nicht in dieser Weise rückabwickeln wollen. Also zeigt der deutsche Staat die Grenzen der Namensfreiheit im Wege der Prävention auf und hält ein wachsames Auge auf unsere Geburtsurkunden. Aus vielfach gegebenem Anlass teilen etwa die Frankfurter Standesbeamten mit, dass sie Borussia, Gastritis und Verleihnix als Vornamen nicht gelten ließen. Begründung der Beamten, die das Kindeswohl bedroht sehen: Man lebt nur einmal.

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Jahrgang 1960, Redakteur im Feuilleton.

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