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Fall Kachelmann Aussage gegen Aussage

 ·  Seit zwanzig Jahren kämpft „Emma“-Herausgeberin Alice Schwarzer gegen die Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen. Im Kachelmann-Prozess kommt es nun zum Showdown.

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Am Mittwochmorgen noch hatte Joachim Pohl, Rechtsexperte des ZDF, jede Menge Überraschungen versprochen für jenen vierten Verhandlungstag am Mannheimer Landgericht. Ein „regelrechtes Staatsgeheimnis“ habe das Gericht aus der Identität der fünf Zeugen gemacht, die es geladen hatte, wobei es offensichtlich nicht zu dessen Stärken gehört, so ein Geheimnis entsprechend zu hüten. Sogar Pohl rechnete mit dem Erscheinen der Mitarbeiter jenes Hotels, in das Jörg Kachelmann in der Nacht nach der fraglichen Vergewaltigung eingecheckt hatte. Und als am späteren Nachmittag auch die Mutter der Nebenklägerin befragt wurde, war das für die meisten Prozessbeobachter schon lange keine Überraschung mehr. Was genau passieren würde, so vermutete Pohl dann noch, sei etwas offen, offenbar wolle sich das Gericht so langsam „an die Hauptpersonen herangrooven“.

Die Journalisten, die so gerne ein wenig mitgrooven würden, mussten sich dann aber mit den etwas steifen Aussagen der beiden Rezeptionistinnen begnügen. Die eine hatte Kachelmann überhaupt nicht gesehen, der anderen war nichts Besonderes an ihm aufgefallen, außer dass er so unspektakulär freundlich war wie die meisten ihrer Gäste. Die Mutter wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen, was selbst jene Reporter empörte, die sowieso grundsätzlich nicht in den Sitzungssaal hineindürfen, die Fernseh- und Radioteams also, die auch an diesem Tag wieder tapfer vor dem Landgericht abhingen. Es ist nicht ganz klar, mit welchem journalistischen Auftrag die Reporter dabei angereist waren: Der Verdacht, es könnte ihnen um sachdienliche Ergebnisse der Verhandlung gehen, bestätigte sich jedenfalls nicht. Die Möglichkeit, bei ausbleibenden Neuigkeiten nicht zu berichten, scheint vielen Medien nicht zur Verfügung zu stehen. Wenn es partout nichts zu berichten gibt, nehmen sie wenigstens mit beeindruckender Hartnäckigkeit immer wieder aktuelle Stimmungsbilder auf: vom an- und abfahrenden Kachelmann; von Anwälten, die Akten ins Gericht tragen; und von Menschen, die das Gebäude verlassen.

Ein albernes Ritual

Wenn die Protagonisten des Prozesses den Kameras ihre Aussage verweigern, helfen zunehmend die Kollegen von der Presse gegen den journalistischen Horror Vacui. Kaum ein Verhandlungstag vergeht, an dem nicht die Berichterstatterinnen der großen Zeitungen und Magazine gebeten werden, ihre Einsichten mitzuteilen. Dass Sender wie RTL ihren eigenen Reportern nicht zutrauen, das dürftige Geschehen im Gerichtssaal zusammenzufassen, verwundert zwar etwas; wer aber etwa die Berichterstattung über den Amoklauf von Winnenden noch in Erinnerung hat, kann das durchaus beruhigend finden. So ist es an diesem Tag der „Bunte“-Chefreporterin Tanja May überlassen, den Auftritt der Mutter (bis zum Ausschluss der Öffentlichkeit) zu schildern. Im Gegensatz zu den meisten ihrer Kollegen gelang es ihr immerhin zu sehen, wie die Zeugin „kurz zu Kachelmann rübergekuckt“ hat. Wenn das mal nicht erkenntnisstiftend ist.

Das Heranziehen sogenannter Experten ist vor allem deshalb oft ein so erbärmliches journalistisches Stilmittel, weil diese meistens so lange befragt werden, bis jeder Anflug eines komplexen Gedankens aus ihren Statements verschwunden ist. Es ist ein albernes Ritual, das neben dem Rauschen, das es produziert, nur einen Effekt hat: Es macht die auftretenden Figuren zu Akteuren im medialen Kachelmann-Theater. Solange die Hauptfiguren schweigen, rücken, zumindest wenn nicht gerade Oliver Pocher durchs Bild fährt, die Nebendarsteller in den Mittelpunkt. In diesem Fall kristallisieren sich derzeit zwei Protagonistinnen deutlich heraus: Gisela Friedrichsen, die erfahrene Gerichtsreporterin des „Spiegels“, und, in einer Art Cameo-Auftritt als Reporterin für die „Bild“-Zeitung, „Emma“-Herausgeberin Alice Schwarzer.

Wie die Rollen zwischen den beiden Journalistinnen verteilt sind, das konnte man, sehr anschaulich, vor ein paar Wochen beobachten, als beide in der Sendung „Anne Will“ zu Gast waren. Mit schwerwiegenden Vorwürfen attackierte Schwarzer die „Spiegel“-Autorin und unterstellte ihr Sympathien für Kachelmann. Friedrichsen, die Kachelmann in einem Artikel als „Luftikus“ und „notorischen Herzensbrecher“ bezeichnet hatte, werde mit solchen „neckischen Formulierungen“ dem Ernst der Sache nicht gerecht. Mit abenteuerlichen Falschzitaten versuchte Schwarzer ihre These zu belegen, Friedrichsen wünsche sich einen Freispruch des Moderators. Nur ein Beispiel: Friedrichsen hatte in einem Kommentar auf „Spiegel Online“ die Entlassung Kachelmanns aus der Untersuchungshaft bejubelt („Endlich! Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe war überfällig.“) Friedrichsens Erleichterung allerdings, in welche Schwarzer eine grundsätzliche Solidaritätsbekundung hineinlesen wollte, bezog sich auf die nur mäßig begründete Untersuchungshaft, nicht auf die Schuldfrage. Sie habe es, erklärt Friedrichsen im Gespräch, „als positiv empfunden, dass wieder Vernunft eingekehrt ist“.

Woher aber kommt all das Gift? Das direkte Aufeinandertreffen der beiden Kontrahentinnen im Kachelmann-Prozess ist der Showdown einer mehr als zwanzigjährigen Fehde, deren Hintergrund für Friedrichsen nicht klar ist. Es handle sich um eine „Erbfeindschaft“, glaubt sie, weil Schwarzer schon gegen ihren Vorgänger beim „Spiegel“, den bekannten Gerichtsreporter Gerhard Mauz, gewettert habe (Alice Schwarzer wollte sich leider zur Sache nicht äußern). Schwarzers Kritik gipfelte, vor dem Kachelmann-Prozess, in einer zwanzigseitigen Abrechnung, die im vergangenen Februar in der „Emma“ erschien.

Der Kern der Sache

Weil aber hinter all dem übersteuerten Krawall ein ernstzunehmender Konflikt steckt, darf man sich nicht damit begnügen, den Streit als hysterischen Zickenkrieg abzutun. Man muss, was hier nur ansatzweise unternommen werden kann, zuerst einen ganzen Stapel von Anschuldigungen aus dem Archiv durchwühlen, bevor man zum Kern der Sache vordringt. Zum Beispiel also jenen auch von anderen Kollegen gegen Friedrichsen erhobenen Vorwurf der Klüngelei mit den Verteidigern, der sich unter anderem im Austauschen „vielsagender Blicke“ geäußert haben soll.

Oder die waghalsige Vorstellung, die bloße Anwesenheit der „Spiegel“-Reporterin verleite die Richter zu gefälligen Urteilen. Die Verurteilung von Monika Weimar für den Mord an ihren beiden Töchtern nach vierundvierzig Verhandlungstagen etwa war für Schwarzer nicht viel mehr als ein Kotau: „Das verunsicherte Provinzgericht in Fulda beugte sich dem Gottesurteil aus Hamburg“, schreibt sie. Die These von der publizistischen Macht einer einzelnen Journalistin ist so plausibel wie die Annahme, ein Theaterregisseur würde seine Inszenierungen am Geschmack eines mächtigen Kritikers ausrichten. Würde sie dennoch zutreffen, dann müsste man eher an der Justiz zweifeln als an der Berichterstattung. So richtig gespenstisch aber wäre die Konsequenz, die Schwarzer nun im Fall Kachelmann daraus zieht: Wenn Richter schon vor der mittelberühmten Friedrichsen zusammenzucken, wie hörig werden sie dann erst einer feministischen Ikone im Dienst der auflagenstärksten deutschen Zeitung sein?

Eine chronische Sympathie mit den Tätern

Der wesentliche Konflikt aber ist das unterschiedliche Rechtsverständnis, das sich in dem Streit offenbart. Schwarzer unterstellt Friedrichsen eine chronische Sympathie mit den Tätern (gemeint sind auch: die mutmaßlichen, das Wörtchen vergisst Schwarzer gerne), vor allem, wenn es sich dabei um Männer handelt. „Das Opfer ist bei Friedrichsen immer schuld. Tot oder lebendig“, schreibt Schwarzer und findet überall in Friedrichsens Texten „Frauen, die lieblose Schlampen, und Männer, die unverstandene Opfer sind“.

Dass Friedrichsen sich stärker für die mutmaßlichen Täter interessiert, ist zwar kaum zu bestreiten, mit Sympathie hat das jedoch nichts zu tun. „Mich interessiert: Wann scheitert ein Mensch, wann hält er es nicht mehr aus? Mich interessieren die Einblicke in das Leben in unserem Land, die man im Prozess bekommt“, sagt Friedrichsen. Denn selbstverständlich sind die Motive und Karrieren der Täter aufschlussreicher als die der Opfer – kriminologisch, nicht moralisch. Unsinnig ist der Vorwurf aber vor allem deswegen, weil es in der Regel noch gar keinen Täter gibt, wenn Friedrichsen über einen laufenden Prozess schreibt. Auch im Fall Kachelmann hat Schwarzer ihren Vorwurf wiederholt – wozu auch warten, bis man weiß, ob es überhaupt eine Tat gegeben hat?

Nichts gegen eine dezidierte Haltung

Man muss kein Fan von Friedrichsens Einfühlungsprosa sein, von ihren gelegentlich etwas holzschnittartigen Psychologisierungen und der oft irritierenden Abwesenheit von Zweifeln an einem bestimmten Tathergang, um vor dem Gegenmodell zu erschrecken, das Schwarzer derzeit auf dem „Bild“Ticket praktiziert. In ihrem feministischen Furor ignoriert sie das Prinzip der Unschuldsvermutung derart offensichtlich, dass man ihre erkennbare Subjektivität beinahe schon als Ehrlichkeit auslegen könnte. Auch im Fall Kachelmann macht sie keinen Hehl daraus, dass sie ein bestimmtes Ergebnis für wünschenswert hält: „Wenn dieser Prozess nur aus Mangel an Beweisen eingestellt wird, wäre das ein schwerer Schlag für den Kampf gegen sexuelle Gewalt“, sagte sie in einem Interview mit der italienischen Zeitung „Corriere della Sera“.

Nichts gegen eine dezidierte Haltung: Schwarzers evidentes Eintreten für Vergewaltigungsopfer, die strukturell womöglich tatsächlich benachteiligt sind, wenn Gerichte im Zweifel für den Angeklagten entscheiden, ist gesellschaftspolitisch absolut legitim; die juristische Praxis aber muss sich an rechtsstaatlichen Prinzipien orientieren, nicht an einem emanzipatorischen Programm. Es ist ein Unterschied, ob man sich für „die Opfer“ einsetzt oder ein konkretes, mutmaßliches. Gerne verweist Schwarzer auf Studien, welche die extrem geringe Zahl von Falschanzeigen im Bereich der sexuellen Gewalt belegen sollen, angeblich höchstens fünf Prozent. Aber soll man deswegen Urteile im Einzelfall aufgrund von Statistiken fällen statt von Verhandlungen? Mit der Arbeit einer Gerichtsreporterin jedenfalls hat Schwarzers Agitation nicht viel zu tun. Insofern ist es vielleicht sogar ganz gut, dass sie zuletzt ein wenig die Lust verloren zu haben scheint, sich den Prozess vor Ort anzusehen. Die Kamerateams allerdings würden sich schon sehr freuen, wenn sie mal wieder vorbeischaut.

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Jahrgang 1970, Redakteur im Feuilleton der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung in Berlin.

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