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Fall Hohmann Ohne Worte

11.11.2003 ·  Erst wurde seine Entschuldigung von den Parteifreunden akzeptiert, jetzt wird er hochkant hinausgeworfen. Hohmanns Verstoßung: Ein Lehrstück über Grundwerte.

Von Patrick Bahners
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Sollte Martin Hohmann am Nationalfeiertag des kommenden Jahres wieder eine Rede halten, wird er sie mit dem Satz eröffnen können: "Meine Damen und Herren, ist denn niemand da, der hören will, was ich zu sagen habe?" Nach Jürgen Möllemann ist ein zweiter Politiker wegen unliebsamer, als antisemitisch interpretierter Worte von der Führung der eigenen Partei ins soziale Nichts gestoßen worden.

Es gibt der ernsten Angelegenheit einen tragikomischen Zug, daß schon am 3. Oktober dieses Jahres in Neuhof genau besehen niemand da war, der hören wollte, was der Abgeordnete für Fulda zu sagen hatte. In der Verständigung unter Demokraten sollte das principle of charity Anwendung finden: Im Zweifel unterstellt man dem Gegenüber keine bösen Absichten. In diesem Sinne möchte man zugunsten der zweihundert Zuhörer annehmen, daß Hohmann nicht unbedingt sagte, was sie immer schon hören wollten, auch wenn keiner von ihnen protestierte.

Den Bogen zu weit gespannt

Sie waren gewiß nicht alle überrascht von der Tatsache, daß Henry Ford nicht nur das Modell T erfunden, sondern auch ein Standardwerk des antijüdischen Schrifttums verfaßt hat. Aber sie ließen die Geschichtsstunde über sich ergehen, weil sie den Redner kannten und ihm die gute Absicht nicht absprechen wollten.

Sie legten den Takt an den Tag, den Hohmann schuldig blieb, als er den Bogen von "Florida-Rolf", den "man früher Schmarotzer genannt hätte", über die Religionsstatistik von Lenins Politbüro bis zu seinem "Leitspruch: Gerechtigkeit für Deutschland, Gerechtigkeit für Deutsche" zog.

Worte auf der Goldwaage

Es ist das Schicksal fast jeder Politikerrede, daß ihre Rezeption mit dem Höflichkeitsbeifall ihren Abschluß findet. Hohmann ist zum Opfer der Übung geworden, daß Politiker ihre Selbstdarstellung auch im virtuellen Raum fortsetzen, und dort auch in solchen Regionen, in denen sie nicht mit Publikum rechnen können. Die Internetseiten, die jeder Kreistagsabgeordnete unterhält, werden gewiß häufiger von Rechercheuren der Harald-Schmidt-Show aufgerufen, die nach drolligen Fotos fahnden, als von Bürgern auf der Suche nach ihrer politischen Heimat.

Als aber Hohmanns Rede einmal entdeckt war, da war die Technik des diskreten Weghörens nicht mehr zu gebrauchen, die in der Provinz dem Frieden dienen mag. Nun griff eine doppelseitige Grundregel der demokratischen Politik. Es gilt das veröffentlichte Wort, das gesprochene, das gedruckte und das im Internet abgelegte. Dieses Wort gilt dann aber auch. Es darf auf die Goldwaage gelegt werden.

Inakzeptabl und unerträglich

Die Verurteilung der von Hohmann am 3. Oktober vorgetragenen Worte folgte ihrer Bekanntmachung prompt. Das Echo auf die Rede hatte einen Umweg gemacht, fiel dafür aber um so deutlicher aus. Vielleicht zu deutlich. Denn nachdem Angela Merkel zu Protokoll gegeben hatte, es handele sich um "völlig inakzeptable und unerträgliche Äußerungen, von denen wir uns auf das schärfste distanzieren", durfte man sich fragen, wie Fraktion und Partei den Mann weiter als Kollegen ertragen konnten, der in der heikelsten Frage des deutschen Selbstverständnisses nicht nur schiefe oder unglückliche, nicht einfach inakzeptable, sondern völlig inakzeptable Aussagen von sich gegeben hatte.

Mit dem Widerspruch zu "Grundüberzeugungen" der CDU wurde die von Präsidium und Bundesvorstand ausgesprochene Rüge begründet. Gleichlautend der Beschluß, den der hessische Landesvorstand noch am vergangenen Freitag faßte: "Die Inhalte der Rede waren völlig inakzeptabel und stehen im Gegensatz zu den Grundwerten der CDU."

Parteifreunde als Bewährungshelfer

Hatte sich Hohmann nicht selbst aus der Grundwertegemeinschaft der Parteifreunde ausgeschlossen? Nicht in den Augen des Landesvorstands, der die Erwartung formulierte, "daß Martin Hohmann in glaubwürdiger Weise die Grundsätze der CDU zum Mittelpunkt seiner Arbeit macht". Wie hätte diese Glaubwürdigkeit bewiesen werden sollen? Die Antwort liegt auf der Hand: durch künftig erträgliche und akzeptable, völlig akzeptable Reden.

Die Fraktionseinpeitscher streuten zur Charakterisierung ihres Umgangs mit dem Getadelten Begriffe aus dem Arbeits- und dem Strafrecht: Von "Abmahnung" und "Bewährung" war die Rede. Nun ist die Vorstellung, daß ein direkt gewählter Abgeordneter sich einem Resozialisierungsregiment unter Aufsicht seiner Kollegen unterwerfen solle, mit der Freiheit des Mandats ohnehin schwer vereinbar. Hohmann aber hat die Bewährungsauflagen nicht gebrochen. Denn mit dem Wiederholungsfall, der sich nicht ereignen dürfe, war ein neues öffentliches Ärgernis gemeint. Wenn der Verdacht nicht die Macht übernehmen soll, kann die Rechenschaftspflicht des Partei- und Fraktionsgenossen sich nur auf Worte und Taten, nicht auf Gedanken erstrecken.

Lektion über Grundwerte

Die Entschuldigung, die jetzt als unzureichend gilt, hatte der Parteiführung bis Montag nachmittag genügt. Keine neuen Bekenntnisse Hohmanns illustrieren die Verstocktheit, die nun seine Verstoßung begründen soll, sondern sein Gesprächsverhalten hinter verschlossenen Türen. Man kann sich ausmalen, wovon da gesprochen worden ist; einen "Prozeß", der durch Erhöhung des "Drucks" von selbst zu einem Abschied führen solle, beschrieb der Europaabgeordnete Brok.

In klaren Worten: Daß Hohmann nicht freiwillig gehen wollte, macht den schweren Schaden aus, der in einem Parteiausschlußverfahren nachzuweisen ist. Eine doppelte Lektion über die Grundwerte der CDU hat Frau Merkel ihren Mitbürgern erteilt. Man kann sich außerhalb der Grundüberzeugungen stellen und dennoch in der Partei bleiben. Und man fliegt, wenn man auf seinen satzungsmäßigen Rechten beharrt. Es stehe dahin, welche Gesinnung sich in diesen Methoden ausspricht. Demokratischer Gesittung entsprechen sie nicht.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12.11.2003, Nr. 263 / Seite 37
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Jahrgang 1967, Redakteur im Feuilleton.

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