03.03.2005 · Künftig sollen ARD und ZDF nicht mehr allein über Umfang und Finanzierung ihrer Online-Angebote bestimmen. Die EU-Kommission hat die Bundesregierung aufgefordert, deren Programmauftrag gesetzlich zu regeln.
Von Henrike RossbachAm heutigen Donnerstag gibt die Europäische Kommission sogenannte "Artikel-17-Schreiben" an die Regierungen Deutschlands, Irlands und der Niederlande heraus. Darin geht es um laufende Verfahren, in denen die Kommission die Beihilfen dieser Mitgliedsstaaten für ihre jeweiligen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten prüft.
Das Schlagwort "Artikel 17" impliziert, daß es sich bei den Beihilfen aus Sicht der Kommission um bestehende Beihilfen handelt, die schon vor dem EG-Vertrag existierten. Anders als bei neuen Beihilfen sind die Mitgliedstaaten in solch einem Fall nicht zu Rückforderungen verpflichtet. Sehr wohl verpflichtet sind sie aber, mit der Kommission darauf hinzuarbeiten, daß die "Altbeihilfen" mit den EU-Richtlinien vereinbar sind.
Undefiniertes Online-Mandat
Im Fall Deutschlands geht es der Kommission vor allem um die Finanzierung der Online-Auftritte der Öffentlich-Rechtlichen, ähnlich ist es in Irland. Bei den Niederlanden liegt der Schwerpunkt auf unzulässigen Quersubventionierungen. In dem fünfzig bis sechzig Seiten umfassenden Schreiben an die Bundesregierung legt die Kommission zunächst dar, warum es sich bei den Rundfunkgebühren überhaupt um "Altbeihilfen" handelt. Danach folgen Hinweise darauf, wo aus EU-Sicht nachgebessert werden muß.
Wie aus Kommissionskreisen zu hören ist, ist das bei dem unzureichend definierten Mandat von ARD und ZDF der Fall, insbesondere in Sachen neue Medien. Die Bundesregierung soll gesetzlich exakt regeln, was unter den Programmauftrag fällt. Dabei hat Berlin viel Freiraum - elektronischer Handel oder kommerzielle Angebote, wie etwa Partnerschaftsbörsen, können aber auch qua Gesetz nicht zum Auftrag erklärt werden. Schon 2001 hatte die Kommission solche Aktivitäten als Wettbewerbsverzerrungen gewertet.
Vier Wochen Zeit
Der zweite Punkt, den die Kommission moniert: mangelnde finanzielle Transparenz. Bei öffentlichen Unternehmen, zu denen die Rundfunkanstalten zählen, greift die Transparenzrichtlinie der EU, nach der öffentliche und private Einnahmen klar getrennt verbucht werden müssen. Diese Richtlinien beachteten ARD und ZDF nicht ausreichend.
In Brüssel hieß es, der Inhalt des EU-Schreibens sei für die Bundesregierung keine Überraschung. Die Regierung hat nun vier Wochen Zeit, Stellung zu nehmen. Sie wird sich an die Länder wenden, welche die Hoheit über ARD und ZDF haben. Danach muß die deutsche Politik den Kommissionswünschen nachkommen, ob mit Verordnungen oder im Rahmen des Rundfunkstaatsvertrages. In Brüssel rechnet man damit, daß die Kommission noch in diesem Jahr das Verfahren abschließen kann - durch ein "Artikel-18 -Schreiben".