Aus dem Text des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten ergibt sich nicht, dass das Bundespräsidialamt die Entscheidung zu fällen hat, ob einem vorzeitig aus dem Amt geschiedenen Präsidenten diese Bezüge zu gewähren sind. Der anachronistische Name der Bezüge - einen Ehrensold erhielten Ordensträger wie Ernst Jünger als Ritter des Pour le Mérite - verweist auf die Sphäre des selbstverständlich Angemessenen. Daher mochte die Staatspraxis die Festsetzung den Beamten im Präsidialamt überlassen.
Dass der aktuelle Fall schwieriger liegt, zeigte schon die Einlassung des Regierungssprechers, entscheidend sei „die Meinungsbildung, die im Bundespräsidialamt stattfindet“. Die Verwaltung hat keine Meinung zu haben. Paragraph 1 des Gesetzes bindet den Ehrensold an einen Rücktritt „aus politischen oder gesundheitlichen Gründen“. Es muss andere Gründe geben, die die Auszahlung ausschließen, sonst wäre die Norm sinnlos. Was sind politische Gründe?
Vertrauensverlust als Rücktrittsgrund
Im Fall schwerwiegender Differenzen mit der Bundesregierung soll der Präsident die Freiheit zum Rücktritt haben, ohne sich um seine Altersversorgung Sorgen zu machen. Ein Rücktritt hat entweder sachliche oder persönliche Gründe. Politisch heißt hier: Sachbezug; es geht um eine Verhinderung der Amtsausübung, wie sie sich aus der Natur des politischen Geschäfts ergeben kann. Bei persönlichen Gründen wird der Ehrensold nur im schicksalhaften Sonderfall der Gesundheitsprobleme gewährt.
Christian Wulff soll nun, wie das Bundespräsidialamt gestern mitteilte, „aus politischen Gründen aus seinem Amt ausgeschieden“ sein: „Es waren objektive Umstände für eine erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung der Amtsausübung gegeben.“ Wulff hatte in seiner Rücktrittserklärung den in Umfragen dokumentierten Vertrauensverlust als Grund genannt. Der Bescheid aus dem Präsidialamt heißt übersetzt: Das Volk ist schuld, dass Wulff sein Amt nicht mehr ausüben konnte - und hat jetzt die Zeche zu zahlen.
Wulff- Sold für einen Schnorrer ohne Ehre
Klaus Wuebben (Tutow)
- 02.03.2012, 10:39 Uhr
Das Gerangel um den Ehrensold hat weniger juristische als
gesellschaftliche Ursachen
Hans-Jörg Rechtsteiner (hhrr)
- 02.03.2012, 02:02 Uhr
Wo bleibt hier die Verhältnismäßigkeit?
Stefan von Schwartz (cleverblacky)
- 01.03.2012, 22:46 Uhr
Aktuell 1228 Mitunterzeichner einer Petition
bzgl.Bezüge(Ehrensold) des Bundespräsidenten.
günther reichert (g.reichert)
- 01.03.2012, 22:12 Uhr
Hagebölling befangen: Es unterschrieb ein Strohbeamter.
Karl S. Walter (skeptiker01)
- 01.03.2012, 21:28 Uhr