Das Dresdner Elbtal bleibt vorläufig auf der Welterbeliste der Unesco. Allerdings werde das Tal wegen der Pläne für den Bau der Waldschlößchenbrücke weiterhin zu den gefährdeten Weltkulturerbestätten gezählt, sagte Stadtsprecher Kai Schulz am Montagmorgen. Das habe das Unesco-Welterbekomitee bei seiner Tagung in Christchurch in Neuseeland entschieden.
Dresden hat nun laut Baubürgermeister Herbert Feßenmayr (CDU) bis 1. Oktober Zeit, der Unesco alternative Entwürfe für den Brückenbau vorzulegen. Sollte der ursprüngliche Plan zur Ausführung kommen, werde das Elbtal von der Weltkulturerbeliste gestrichen, sagte Schulz.
Alternative präsentiert
Feßenmayr hatte in Christchurch einen Alternativentwurf mit einer anders gestalteten Brücke an der gleichen Stelle des Elbtals vorgestellt. Die Unesco habe diesem jedoch nicht gleich zugestimmt, sondern die Überprüfung von Alternativen gefordert, sagte der CDU-Politiker am Montag im ARD-„Morgenmagazin“.
Feßenmayr sprach von einer „Öffnung“ der Unesco und einem guten Zeichen für Dresden. Angesichts der Umsetzung der Forderung zeigte er sich jedoch pessimistisch. „Das ist eine so komplizierte Angelegenheit - die kann man fast nicht klar machen“, sagte er. Aus rechtlichen Gründen müsse der Brückenbau möglichst zügig umgesetzt werden. Die von der Unesco geforderten neuen Planungen bräuchten aber Zeit. Er warnte, mit der neuen Planung dürfe am Ende nicht die Brücke selbst verspielt werden. Stadtsprecher Schulz sagte, die Stadt Dresden sei derzeit nicht mehr Herrin des Brückenbaus. Sie müsse jetzt sehen, wie das Regierungspräsidium auf die neue Lage reagiere.
Furcht vor einschneidenden Veränderungen
Die Unesco hatte das Elbtal im vergangenen Jahr auf die so genannte rote Liste der bedrohten Welterbestätten gesetzt und gedroht, ihm den 2004 zuerkannten Titel wieder zu nehmen, falls die Brücke in der ursprünglich geplanten Form gebaut wird. Grund ist die Furcht vor einschneidenden Veränderungen der Kulturlandschaft durch ein dominantes Brückenbauwerk.
Die Stadt Dresden, die durch einen Bürgerentscheid an einen Brückenbau gebunden ist, hat sich daher für einen alternativen Entwurf ausgesprochen. Gleichzeitig versuchte sie, den Baubeginn zu verhindern, den das Regierungspräsidium Dresden angeordnet hat. Mit ihren Klagen vor Gericht hatte die Stadt Dresden jedoch keinen Erfolg. Anfang Juni stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass der Bürgerwille höher bewertet werden könne als die Vorgaben der Unesco.