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Dresden Eine Brücke als Verfassungsproblem

03.04.2007 ·  Der Streit um die Dresdner Waldschlösschenbrücke nimmt kein Ende. In einem Bürgerentscheid hat sich eine Mehrheit für den Bau ausgesprochen. Die Unesco droht, den Welterbestatus abzuerkennen. Eine Entscheidung könnte zum Präzedenzfall werden.

Von Reiner Burger
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Um die Dresdner Waldschlösschenbrücke wird seit vielen Jahren gestritten. Als sich Anfang 2005 rund zwei Drittel der Wähler in einem Bürgerentscheid für den Bau aussprachen, schien der Konflikt endgültig beigelegt. Doch wenig später hatte die Unesco Bedenken. Die Brücke schädige das eben erst mit dem Titel Weltkulturerbe ausgezeichnete Dresdner Elbtal unumkehrbar (oben eine vom Architektenbüro erstellte Simulation der Brücke über die Elbe). Im vergangenen Sommer setzte dann das Welterbe-Komitee der Unesco Dresden wegen der geplanten Brücke auf seine „Rote Liste“ der gefährdeten Stätten und drohte damit, der sächsischen Landeshauptstadt den Welterbe-Titel zu entziehen, wenn die Brücke gebaut würde. Es wäre das erste Mal, dass einer Stätte der Titel wieder aberkannt würde.

Seither schwelt um das Bauvorhaben ein komplizierter Rechtsstreit. Zuletzt ließ im Herbst das Oberverwaltungsgericht Bautzen sein Brückenverfahren in der Hoffnung ruhen, die Stadt Dresden und die Unesco könnten eine Lösung finden. Doch ein Mediationsverfahren blieb ohne Ergebnis. So ordnete das Oberverwaltungsgericht schließlich Mitte März den Bau der rund 160 Millionen Euro teuren Elbbrücke an. Dass die Stadt Dresden nun deswegen das Bundesverfassungsgericht angerufen hat, geht auf einen Beschluss des Stadtrats zurück.

Bürgerentscheid höher bewerten

Eine weitere Verfassungsbeschwerde legte Dresden beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig ein. Die Anwälte der Stadt beantragten wegen der Eilbedürftigkeit der Sache einstweilige Anordnungen, um den Beginn der Bauarbeiten bis zu einer Entscheidung zu verhindern.

Die Stadt argumentiert, der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts verletzte die verfassungsrechtliche Garantie eines effektiven Rechtsschutzes. Tatsächlich waren die Bautzener Richter am Ende eines Eilverfahrens nach vorläufiger Abwägung zu dem Ergebnis gekommen, dass der Bürgerentscheid im Jahr 2005 höher zu bewerten sei als die völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der Welterbekonvention. Dass es in der zentralen Frage der Angelegenheit noch viel Ungeklärtes gibt, haben die Bautzener Richter jedoch selbst deutlich gemacht.

Unesco könnte deutsche Verlässlichkeit anzweifeln

Einerseits schlossen sie sich der Auffassung an, dass Völkerrecht nicht unmittelbar binde, sondern in nationales Recht umgesetzt werden müsse, was aber mit der 1976 von der Bundesrepublik unterzeichneten Welterbe-Konvention nicht geschehen sei. Andererseits lasse sich die Frage der innerstaatlichen Bindewirkung der Konvention im Eilverfahren nicht abschließend beurteilen.

Längst geht es bei der Dresdner Brücke nicht mehr nur um ein kommunales Bauprojekt, sondern um grundsätzliche rechtliche Fragen mit Bedeutung für die Kulturnation Deutschland. Denn sollte sich die Rechtsauffassung der Bautzener Richter durchsetzten, könnte die Unesco die Verlässlichkeit des Welterbe-Vertragspartners Deutschland in Zweifel ziehen - mit unabsehbaren Auswirkungen für die (neben Dresden) 31 anderen deutschen Welterbestätten und für die Anwärter auf den Welterbestatus. Walter Hirche, Präsident der Deutschen Unesco-Kommission, hat nach dem Beschluss der Bautzener Richter deshalb an den Bundestag und die Bundesregierung appelliert, die Voraussetzungen für eine konsequente Umsetzung der Welterbekonvention zu schaffen.

Quelle: F.A.Z., 04.04.2007, Nr. 80 / Seite 5
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Jahrgang 1969, politischer Korrespondent in Nordrhein-Westfalen.

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