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Downloads Freie Fahrt für das Hörbuch

10.03.2008 ·  Der amerikanische Hörbuchverlag Random House hat sich entschlossen, seine Online-Vertriebspartner nicht mehr zum Kopierschutz zu verpflichten. Fällt damit die für den Kunden lästige Barriere? Die Debatte um den Kopierschutz bei Hörbüchern ist in vollem Gang.

Von Christian Deutschmann
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Es soll Menschen geben, die von plötzlichem Heißhunger auf Lesestoff regelrecht überfallen werden. Einst ging man dann in die Buchhandlung oder zur Stadtbücherei. Was aber, wenn man da nichts findet oder das Begehrte gerade aus ist? Wenn man nicht aus dem Haus will, auf dem Lande wohnt oder gerade auf Reisen ist, womöglich im Ausland? Einst half da nichts als Warten. Der Hörbuchboom, der mit technischen Umwälzungen einhergeht, hat auch dieses Problem behoben. Denn im Zeitalter des Download ist der Hungrige nicht mehr auf den physischen Besitz von Buch oder CD angewiesen. Zugang eröffnet sich ihm zu Hause am PC oder im Internetcafé, wo man bei einem Hörbuchportal das Gewünschte herunterlädt, es auf seinen Ipod oder MP3-Player überträgt und dann lediglich noch Ruhe und Aufnahmebereitschaft zum Hören braucht. So weit die Theorie.

Die Praxis indes trägt Namen wie Registrierung, Sortiment, DSL, Dateiformat, Datenkompression oder - das Allerschlimmste - „Digital Rights Management“ (DRM), das Synonym für Kopierschutz, von entnervten Nutzern auch „Digital Restrictions Management“ genannt. Erleben lässt sich das alles schon beim ersten Versuch, Hörbücher bei Anbietern wie Audible (6000 deutschsprachige Titel), Claudio (5000) oder Libri (4000), um nur die Großen zu nennen, herunterzuladen. Bevor nicht einige Voraussetzungen geklärt sind oder die Seite mit den „frequently asked questions“ durchgegangen ist, geht da gar nichts. Hat man das richtige System, den richtigen Player? Die für große Datenmengen erforderliche schnelle Verbindung? Wie darf die Datei genutzt werden, darf sie kopiert werden, und wenn ja, wie oft? Was ist, wenn sie verloren geht oder Player und/oder PC wechseln? Unbedingt notwendig ist zunächst ein Downloadmanager. Verglichen mit der Vielfalt auf dem Buchmarkt, ist das Download-Angebot eher mager - noch. Hier herrscht das Spannende, Heitere, Praktische vor, Anspruchsvolles fehlt. Ganz zu schweigen von der unvermeidlichen Fehlermeldung oder dem Absturz des Gerätes.

Technische und terminologische Tücken

Bleiben wir aber zunächst beim Technischen. Die Wandlung vom haptischen (Buch, CD) zum nichtphysischen Gut hilft zwar sparen - Hörbuchdateien sind in der Regel dreißig Prozent billiger als CDs -, steckt aber auch voller terminologischer und technischer Tücken. Das lässt sich glänzend beobachten beim von Holtzbrinck, Random House und Lübbe geführten Downloadportal Audible. Ein eigens entwickeltes Dateiformat erlaubt hier zwar das Blättern und Lesezeichen-Setzen, schließt aber auch den Kopierschutz ein. So müssen neben dem Nutzer auch noch PC und Player registriert werden, um unerlaubtes Hantieren zu verhindern. Zudem ist das Format so komfortabel wie wählerisch. Nicht alle Player verstehen es, und von den vier Qualitätsstufen (von „Telefon“ bis „MP3“) sind auch nicht alle überall abspielbar. Wer gar das Betriebssystem Linux auf dem Rechner hat, kann gleich jede Nutzung vergessen.

Claudio - Hauptgesellschafter ist hier der „Hörverlag“ - macht es dem Kunden leichter, will ihn „weder bevormunden noch kriminalisieren“. Die meisten Titel landen also als MP3-Dateien auf dem heimischen Rechner, laufen auf jedem Player und sind beliebig reproduzierbar. Doch auch Claudio ist am Ende seiner Weisheit, wenn Verlage wie Random House, Lübbe oder Argon auf Kopierschutz bestehen. Dann muss an Stelle von MP3 das Microsoft-Format „Windows Media Audio“ (WMA) her. Das aber lässt sich mit dem Ipod des Konkurrenten Apple nicht abspielen. Bei Claudio heißt es dazu lapidar: „Wir empfehlen daher mobile Geräte, die DRM-WMA und MP3-Formate abspielen können.“

Fällt der Kopierschutz?

So sind es die Mühen der Ebenen, die dem Himmel der Verfügbarkeit literarischer Schätze voranstehen. Den Anbietern sind sie nicht verborgen geblieben. Soeben kommt aus den Vereinigten Staaten die Nachricht, der Hörbuchverlag Random House Audio habe sich entschlossen, seine Online-Vertriebspartner nicht mehr zum Kopierschutz zu verpflichten. Dies bedeutet, dass dort Random-House-Hörbücher künftig im Allerweltsformat MP3 heruntergeladen und anschließend auf jedem tragbaren Gerät abgespielt werden können. Die Nachricht verbreitete der kanadische Science-Fiction-Autor und Blogger Cory Doctorow, der sich dabei auf eine interne Mitteilung des Verlagshauses an seine Geschäftspartner berief.

Ungewöhnlich ist die Offenheit, die aus dem von Doctorow ins Netz gestellten Brief von Random House an seine „Dear Publishing Partners“ spricht. Netz-Piraterie wird da nicht mehr allein als zu verfolgendes Delikt gesehen, sondern als „Tatsache“: Dem Freigabe-Entschluss, so die Geschäftsführung, sei eine Testphase vorausgegangen, bei der fünfhundert Hörbuchtitel ohne Kopierschutz angeboten wurden. Keiner dieser Titel sei später in den illegalen Tauschbörsen aufgetaucht, wohl aber solche von CDs, deren Kopierschutz zuvor „gecrackt“ worden sei. Beruht der Reiz illegaler Verbreitung also ausschließlich auf dem Knacken der Kopierschutzcodes? Lässt sich daraus mit anderen Worten schließen, dass Kunden, denen Vertrauen entgegengebracht wird, den Verführungen zum Datenklau brav widerstehen?

Jeder Kopierschutz wird irgendwann geknackt

Wie dem auch sei: Wie seit längerem im Musikgeschäft sind nun auch beim Hörbuchvertrieb die Debatten für oder wider den Kopierschutz entbrannt. Angestoßen hatte sie schon 2004 das kleine schwäbische Hörbuchportal soforthoeren.de, als es aufwendige Schutzmaßnahmen durch ein elektronisches „Wasserzeichen“ ersetzte. Es verhindert kein Kopieren, übersteht aber alle Kopiervorgänge und macht den ursprünglichen Erwerber bis ins letzte Glied identifizierbar. Zusammen mit dem Fraunhofer-Institut, wo es entwickelt wurde, folgte man damit der Einsicht, dass es keinen Kopierschutz gebe, der nicht irgendwann geknackt werden könne.

Die Begründung, die da zu hören war, muss allen Nutzern aus dem Herzen gesprochen haben: „Wir wollen unsere Hörbücher online über das Internet verkaufen und haben kein Interesse an Kopierschutztechniken, für die der Kunde sich entweder neue Abspielgeräte kaufen oder Spezialsoftware auf seinem Computer installieren muss.“ Auch beim deutschen Random House Audio, wo im Gegensatz zum amerikanischen Mutterkonzern noch am Kopierschutz festgehalten wird, steht man diesem „leidenschaftslos“ gegenüber und hält den Verzicht „aus Kundenperspektive für wünschenswert“. Und beim Downloadportal Audible sieht man kein Problem darin, das Eigenformat .AA eines Tages vom Kopierschutz zu befreien.

Piraterie im Netz

Bleiben die diffusen und, wie am Beispiel von Random House USA zu sehen, unbegründeten Ängste von Rechteinhabern vor unkontrollierter Ausbreitung, die dem Abbau des „Digital Rights Management“ im Wege stehen. Für Anbieter wie Nutzer ist es zum Ärgernis geworden, seine Abschaffung nur eine Frage der Zeit. Zum „technikaffinen“ Publikum der Hörbuch-Portale (überwiegend männlich, hochschulgebildet, zwischen dreißig und 45 Jahre alt, eher Sachbuch-, Krimi- und Science-Fiction-Liebhaber, mit dem „klassischen“ Hörbuch unvertraut) dürften dann weitere, über die populären Genres hinausgehende Nutzerkreise hinzustoßen, die bislang auf internationale Soundarchive wie Ubuweb angewiesen sind. Das wiederum sollte die Autoren freuen, denn bei Downloads erhalten sie bis zu fünfzehn Prozent der Einnahmen, während es bei CDs nur zehn sind. Profitieren dürften allerdings auch Anwaltskanzleien und „Netwatch“-Agenturen, die schon jetzt alle Hände voll zu tun haben, der Piraterie im Internet zu begegnen.

Kein Thema ist und bleibt der Kopierschutz - genauer: sein Wegfall - bei jenen Bibliotheken, die neuerdings nicht nur Gedrucktes, sondern auch Hörbücher ins Netz stellen, wo sie im Ausleihverfahren zu haben sind. Bücher mit Verfallsdatum also: eine „Onleihe“ genannte Praxis, die seit einem Jahr, von der Öffentlichkeit fast unbeachtet, die Firma „Divibib“ anbietet und die inzwischen von dreizehn deutschen Stadtbibliotheken übernommen worden ist. Wie bei stationärer Ausleihe benötigt man dazu die Daten seines Leserausweises, kann dann unter landesweit 25.000 Titeln - Ebooks und Zeitschriften im pdf-Format, Musik und Hörbüchern (Letztere allerdings nur unter Microsoft-Systemen abspielbar) wählen und das Gewünschte herunterladen. Für den Rest sorgt ein digitaler „Zeitstempel“, der verhindert, dass die jeweilige Datei kopiert oder nach Ablauf der Leihfrist geöffnet oder abgespielt werden kann. Eine Entwicklung, die wohl noch von sich reden machen wird. Hier ist das „Digital Rights Management“ unverzichtbar. In allen anderen Fällen hingegen erscheint es obsolet. Die wunderbare Welt des Hörbuch-Downloads: in all ihren Möglichkeiten ist sie wohl noch längst nicht erschlossen.

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