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Die Frankfurter Folter-Affäre Die Tragödie der Folter

21.02.2003 ·  Haben Frankfurter Polizisten dem mutmaßlichen Mörder des entführten Jakob von Metzler die Folter angedroht? Folter verstößt eindeutig gegen unsere Auffasung davon, welche Mittel der Rechtsstaat bei der Strafverfolgung anwenden darf. Das ist der Stoff einer Tragödie.

Von Christoph Albrecht
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Der Frankfurter Vizepolizeichef Wolfgang Daschner steht unter dem Verdacht, dass seine Beamten dem mutmaßlichen Mörder des entführten Jakob von Metzler die Folter angedroht zu haben. Folter verstößt eindeutig gegen unsere Auffasung davon, welche Mittel der Rechtsstaat bei der Strafverfolgung anwenden darf.

Sicher spricht es jedoch genauso aus der Seele rechtlich denkender Bürger, dem Polizisten Respekt entgegenzubringen. Ein kleiner Junge wurde kaltblütig ermordet. Die Heidelberger „Rhein-Neckar-Zeitung“ etwa fände es deshalb befremdlich, wenn die Nation sich nur fragen würde, ob Polizisten versagt haben. Hier liege vielmehr ein Konflikt vor, den wir tragisch nennen können: „Sicher haben die vernehmenden Beamten in ihrer Not eine Grenze überschritten, die für sie tabu sein sollte. Aber ist das Leben eines Kindes nicht das höhere Rechtsgut im Vergleich zur körperlichen Unversehrtheit des Täters?“

Furcht und Mitleid

Die Tragödie setzt in uns die großen Affekte frei: Furcht und Mitleid. Die Furcht gilt den Folgen des Tabubruchs. Das Mitleid dem Helden, der das Tabu bricht, der unschuldig schuldig wird - und dafür büßen muss.

Den mitleidigen Respekt zollt die „Rhein-Neckar-Zeitung“ der tragischen Figur des Frankfurter Vizepolizeichefs. Er habe genau gewusst, was er tat. „Ihm war in dem Moment, als er sich entschied, notfalls Gewalt anzuwenden klar, dass er seine Karriere aufs Spiel setzte, dass er sich gerichtlich würde verantworten müssen. Das Leben eines Kindes war ihm wichtiger.“

Die „Allgemeine Zeitung“ in Mainz dagegen schlägt eine andere Richtung ein. Sie klagt die Furchtsamen an: „Völlig verfehlt sind aber Tiraden wie die der Menschenrechtsorganisation amnesty international, die wortreich gegen die betroffenen Beamten zu Felde zieht. Polizisten befinden sich in einer solchen Situation möglicherweise im Ausnahmezustand, in einer Art Notstand. Das sollten all die bedenken, die heute hinterm warmen Ofen kluge Reden führen.“

So wortreich war amnesty international jedoch nicht: Die angesehene und verdiente Menschenrechtsorganisation forderte eine unabhängige Untersuchung des Vorwurfs der Folterandrohung gegen den des Mordes Verdächtigen Magnus G. durch die Frankfurter Polizei. Deutschland sei Vertragspartei der UN-Konvention gegen Folter und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das Verbot von Folter gelte absolut, erklärte die Generalsekretärin der deutschen ai-Sektion, Barbara Lochbihler, am Donnerstag in Berlin.

Mehr Worte bedarf es nicht: Das Verbot von Folter gilt absolut. Das sind keine „Tiraden“. Trotzdem trifft der gehässige Ausdruck etwas Richtiges. Denn man hört hier förmlich den Chor der griechischen Tragödie. Die pharisäerhafte Stimme des Gesetzes, die darauf pocht, dass das Gesetz eingehalten werden müsse. Die Stimme, die das Gesetz ist. Die unser unverbrüchliches Gesetz ist.

Das Gesetz wird erfüllt

Die Medien tragen also die unzertrennliche Zweiheit von Furcht und Mitleid aus: Die Furcht vor dem Bruch des Tabus schüttelt uns, das Mitleid mit dem mutmaßlichen Tabubrecher rührt uns. In der paradoxen Logik der Tragödie wird das Gesetz gebrochen, um es zu bestätigen, zu befestigen. „Ich bin nicht gekommen, das Gesetz aufzuheben“, sagt der tragische Held, der selbst das Opfer des Gesetzes wird: „Ich bin gekommen, es zu erfüllen.“

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat diesen Sachverhalt umschrieben, als sie sich gegen die Erlaubnis von Folter oder deren Androhung durch Polizisten aus. „Wenigstens kann es sie nicht in dem Sinne geben, dass wir sie tatsächlich im Gesetz zulassen. Unsere Verfassung sagt ja ganz eindeutig, dass festgehaltene Personen weder seelisch noch körperlich misshandelt werden dürfen“, äußerte sie in einem Rundfunkinterview.

Dennoch könne im Einzelfall ein Beamter freigesprochen werden, der einem Verdächtigen mit Gewalt gedroht hat, „wenn ein deutlich überwiegendes Rechtsgut zu schützen ist“ - beispielsweise das Leben eines Menschen. Ob dies im Fall Jakob von Metzler vorgelegen habe, müsse ein Richter prüfen. Die Tragödie nimmt ihren schicksalsmäßgen Lauf.

Darf man darüber sprechen?

Das bedeutet aber auch, dass die Anwendung von Gewalt zwar in einem solchen tragischen, unverhersehbaren Ausnahmefall möglich, aber nicht diskutierbar wäre. Eben weil es die „absolute“ Ausnahme ist. Das Gesetz ist nicht verhandelbar. Wir würden unsere „kulturelle Identität“ sonst zerreden.

Genau das aber tut der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds, Geert Mackenroth. Er hat die Androhung von Folter verteidigt. Das Grundgesetz verbiete sie eindeutig, aber es könne Situationen geben, in denen die Anwendung von Gewalt zur Rettung höherwertiger Rechtsgüter erlaubt sein könne, sagte er am Donerstag. Der innenpolitische Sprecher SPD-Bundestagsfraktion forderte Mackenroths Rücktritt. Mackenroth begehe einen weiteren „absoluten Tabubruch“.

Seit den Attentaten des 11. September wird aber diese Diskussion geführt. Darf man einem Terroristen durch Folter Informationen abpressen, die Hunderten von Menschen das Leben retten könnten? Die bereits zitierte Generalsekretärin der deutschen Sektion von amnesty international, Barbara Lochbihler, zeigt heute in einem Beitrag in der „Frankfurter Rundschau“, wie der „Krieg gegen den Terror“ das Bewusstsein von der Absolutheit der Menschenrechte relativiert.

Die Tragödie des Westens

Das ganze Ausmaß der westlichen Tragödie wird spürbar, wenn Lochbihler es für unzulässig erklärt, „wenn Regierungen - wie unlängst die der Vereinigten Staaten und Großbritanniens - amnesty international-Berichte zu Menschenrechtsverletzungen im Irak dazu verwenden wollen, einen Krieg zu legitimieren.“ Darf man Recht brechen, um Recht zu schützen?

Formal gesehen, natürlich nicht. Warum also unterfüttert Lochbihler den Absolutheitsanspruch der Menschenrechte mit Schätzungen über mögliche zivile Opfer eines Krieges? Das relativiert einen Absolutheitsanspruch, der sich von selbst versteht. Spürbar wird darin wieder unser tragisches Bewusstsein, dass moralischer Rigorismus nicht unbedingt hilfreich sein muss, etwa „Minderheiten wirksam zu schützen“.

Nach der Logik der Tragödie werden die Vereinigten Staaten ihren Krieg führen. Sie werden sich schuldig machen. Sie werden viele der Folgen tragen müssen, die ihnen die Gegner des Kriegs vorhersagen. Aber die Menschenrechte und das Völkerrecht werden unbeschädigt und gefestigt aus diesem Krieg hervorgehen. So wie die mutmaßlichen illegalen Maßnahmen des Frankfurter Vizepolizeichefs als tragische Ausnahme in die Kriminalgeschichte der Bundesrepublik eingehen werden.

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